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Technik:Ist Cell Broadcast auf Ihrem Smartphone aktiv?

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Berlin (dpa/tmn) - Am 8. Dezember ist Warntag: Bundesweit gibt es um 11.00 Uhr auf allen möglichen Kanälen eine Probewarnung für Krisen, Katastrophen und Notfälle. Und es kommt erstmals ein Warnsystem zum Einsatz, das über die Mobilfunknetze läuft: Cell Broadcast. Man erhält als Warnung eine Textmeldung, begleitet von einem Alarmton.

Auf iPhones sind Warnmeldungen automatisch aktiv, wenn mindestens iOS 15.6.1 installiert ist, erklärt der IT-Branchenverband Bitkom. Der Empfang der Warnungen lässt sich aber je nach Warnstufe unter "Einstellungen/Mitteilungen/Offizielle Warnmeldungen" abschalten.

Android-Smartphones sind dem Bitkom zufolge ab Betriebssystem-Version 11 fit für Cell Broadcast. Auch hier sind die Warnungen standardmäßig aktiv.

Herein in die Android-Einstellungen

Das Ein- und Ausschalten von Warnungen ist bei vielen Herstellern wie Samsung über die Benachrichtigungseinstellungen möglich. Ansonsten kommt man meist zum Ziel, wenn man unter "Einstellungen" Notfallbenachrichtigungen ins Suchfeld eintippt.

Ob Warnungen per Cell Broadcast für ältere Android-Versionen vielleicht manuell aktiviert werden können, muss man beim Hersteller erfragen. Bei Samsung ist dies beispielsweise möglich. Geht es nicht, können Smartphone-Besitzerinnen und -Besitzer grundsätzlich auch auf die Warn-Apps Nina oder Katwarn zurückgreifen.

Warnstufe 1 immer aktiv

Von der Möglichkeit, Cell-Broadcast-Warnungen zu deaktivieren, gibt es übrigens eine Ausnahme: Meldungen mit der höchsten Warnstufe (Warnstufe 1) können nicht ausgeschaltet werden, erklärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Sie tauchen deshalb sowohl bei iOS als auch bei Android in der Auswahl gar nicht erst auf. Die Probewarnung wird in der höchsten Prioritätsstufe (Warnstufe 1) versendet.

Cell Broadcast ist datenschutzkonform

Cell Broadcast ist dem BBK zufolge datenschutzkonform: Für die Aussendung der Nachrichten würden keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet.

Die Warnmeldung werde "an alle empfangsbereiten Mobilfunkendgeräte ausgesendet, ohne dass der Absender der Warnmeldung die Mobilfunknummer oder andere Daten der Empfänger kennt oder erfassen kann", so das Bundesamt.

© dpa-infocom, dpa:221202-99-756470/4

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