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Technik:Auch sofortige Mitnahme der Handynummer ist günstiger

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Bonn/Berlin (dpa/tmn) - Der alte Mobilfunkanbieter stellt seinem scheidenden Kunden den Nummerntransfer zum neuen Anbieter gern in Rechnung. Allerdings hat die Bundesnetzagentur die maximal möglichen Gebühren für diese Dienstleistung Mitte April auf 6,82 Euro gedeckelt - und zwar bei allen beiden denkbaren Mitnahmefällen, wie das Telekommunikationsportal "Teltarif.de" berichtet.

Einige Anbieter hätten die Deckelung nur in Fällen umgesetzt, in denen der Vertrag ausgelaufen war. Machten Kunden hingegen von ihrem Recht der sofortigen Mitnahme der Rufnummer noch während der Vertragslaufzeit Gebrauch, wurden ihnen deutlich höhere Kosten in Rechnung gestellt.

Unternehmen, die die neue Regelung nach ihren Vorstellungen ausgelegt hätte, seien inzwischen von der Aufsichtsbehörde ermahnt worden und hätten ihr Preis- und Leistungsverzeichnisse angepasst. Die Beschlüsse der Bundesnetzagentur zur Höhe der Portierungsentgelte erstreckten sich auch auf die vorzeitige Rufnummernmitnahme.

Genau hinschauen müssten Verbraucherinnen und Vebraucher aber weiterhin bei Unternehmen mit mehreren Mobilfunkmarken. Hier berechneten die Anbieter weiterhin teils bis zu 30 Euro für einen Markenwechsel, ganz gleich ob mit oder ohne Rufnummernportierung.

Das könne die Bundesnetzagentur allerdings nicht beanstanden, da aus regulatorischer Sicht ein Anbieterwechsel nur zustande kommt, wenn eine Kundin oder ein Kunde auch zu einem anderen Unternehmen geht.

© dpa-infocom, dpa:200701-99-632818/2

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