Süddeutsche Zeitung

Streit um Gen-Honig:Bundesverwaltungsgericht weist Klagen von Imkern zurück

Jahrelang hat er gekämpft, nun hat er verloren: Der Imker Karl Heinz Bablock hatte gemeinsam mit Kollegen für einen besseren Schutz vor Genmais-Pollen geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht sieht jedoch keine Gefahr.

Mehrere Imker sind mit ihren Klagen auf einen größeren Sicherheitsabstand zwischen ihren Bienenstöcken und Genmais-Feldern gescheitert. Im Streit mit dem Freistaat Bayern hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen der Imker zurückgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Donnerstag in Leipzig damit, dass die Klagen unzulässig seien. Da die umstrittene Maissorte MON 810 auf dem Versuchsgut Neuhof nicht mehr angebaut werde, könne ein Schutz dagegen nicht mehr geltend gemacht werden.

Im Honig des Imkers Karl Heinz Bablock waren vor sechs Jahren MON-810-Pollen festgestellt worden. Daraufhin durfte er seinen Honig nicht mehr verkaufen, weil Pollen dieser Maissorte nicht als Lebensmittel zugelassen waren. Auch der Forderung des Imkers und seiner Kollegen nach vorbeugendem Schutz für den Fall, dass MON 810 und dessen Pollen in Zukunft angebaut und als Lebensmittel verwendet werden dürfen, verweigerten sich die Richter. Da der Mais und dessen Pollen dann in Lebensmitteln zulässig sei, führten Spuren davon im Honig ebenfalls nicht mehr zum Verkaufsverbot. Dabei blieb der Einwand der Imker, ihre Kunden würden nach gentechnikfreien Produkten verlangen, unberücksichtigt.

Imker Bablock zeigte sich sehr enttäuscht

Imker Bablock zeigte sich sehr enttäuscht vom Spruch der Richter. Sechs Jahre Kampf hätten viel Kraft gekostet. Dennoch sei er zufrieden, den Versuch gestartet zu haben, da in der Zwischenzeit in den Ländern, in denen der Anbau von MON 810 gestattet sei, die negativen Auswirkungen deutlich geworden seien. Er sagte, das Bundesverwaltungsgericht habe sich elegant aus der Verantwortung gestohlen. "Dabei hätte ich erwartet, dass das Gericht sich eher auf die Seite der Verbraucher und Imker stellt", sagte er. Zudem blieben nach der Entscheidung der Richter zahlreiche Fragen offen. So sei zu fragen, wer bei Wild- und Kulturpflanzen für die Bestäubung sorgen solle, wenn Imker ihre Bienenvölker aus dem Umfeld genmanipulierter Pflanzen herausbrächten.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) äußerte sich kritisch. "Das Urteil zeigt die Lücken im derzeitigen Recht, das Gentechnik-Anbauer zum Schaden der Imker schützt", erklärte BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. Die neue Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass der Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit gentechnisch veränderten Organismen gesetzlich verankert werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Fall des Augsburger Imkers Bablock 2011 entschieden, dass auch Honig, der nur zufällig mit winzigen Spuren gentechnisch veränderter Pollen von Pflanzen ohne Zulassung für den Lebensmittelbereich verunreinigt ist, vor dem Vertrieb erst geprüft und zugelassen werden muss.Das Urteil hat weitreichende Folgen auch für die Industrie, die Honig in anderen Lebensmitteln verarbeitet. Die EU-Kommission vertrat bis dahin die Meinung, bei derartigen minimalen Verunreinigungen sei eine Genehmigung nicht nötig.

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