Genetik:Falscher Verdacht

Michèle Kiesewetter (22) 25.04.2007, Heilbronn, Theresienwiese

Wer hat die Polizistin Michèle Kiesewetter auf der Heilbronner Theresienwiese erschossen? DNA-Spuren führten die Ermittler anfangs auf eine falsche Fährte.

(Foto: Regina Schmeken)

Keine andere Bevölkerungsgruppe wurde so intensiv genetisch erforscht wie die Roma und Sinti, zeigt eine neue Studie. Die Erbgut-Analysen interessieren nicht nur Genetiker, sondern auch die Polizei. Doch dadurch werden die häufig diskriminierten Menschen noch mehr stigmatisiert.

Von Christina Berndt

Aufmerksamkeit ist nicht immer gut, auch nicht für Minderheiten. Sie kann diese vom Rand der Gesellschaft in die Mitte rücken. Aber die falsche Aufmerksamkeit kann Minderheiten auch weiter an den Rand drängen. Daher lässt eine Nachricht vom University College Freiburg aufhorchen, die eine der vulnerabelsten ethnischen Minderheiten in Deutschland betrifft: die Roma. An ihnen hat die genetische Forschung ein überbordendes Interesse, wie die Forscher Veronika Lipphardt und Mihai Surdu herausgearbeitet haben. Unter Genetikern sind Roma demnach so begehrt wie keine andere Bevölkerungsgruppe in Europa; erforscht werden ihre Migrationsgeschichte, ihre Krankheiten oder wie sie sich von anderen Menschen in Europa unterscheiden.

Mehr als 330 Publikationen aus den vergangenen 30 Jahren haben Lipphardt und Surdu zusammengetragen, darunter allein 45 mit einem Fokus auf kriminalistische Zwecke. Die Folge dieser ausgedehnten Forschung, so befürchtet es Mihai Surdu, ist "eine verstärkte Stigmatisierung und Kriminalisierung der Roma". Denn DNA-Analysen in der Forensik bringen grundsätzliche Probleme mit sich. Es mag zwar einleuchtend klingen, wenn Strafverfolger Täter aufgrund von Tatortspuren identifizieren können; dabei könnte die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe helfen. Doch die Analyseverfahren bergen stets das Potenzial für einen Irrtum, was vor allem Folgen für Minderheiten hat. "Sie gelangen bei solchen Fehlinterpretationen überproportional oft ins Visier der Ermittler", sagt Veronika Lipphardt, somit tragen die Daten zu einem negativen Narrativ über diese Minderheiten bei - etwa der Behauptung, diese seien häufiger an Verbrechen beteiligt. Immer wieder arbeiten Genetiker denn auch mit Ermittlungsbehörden zusammen. So erwähnen zwei der von den Freiburger Forschern untersuchten Studien ausdrücklich die ungarische Polizei als Mitwirkende bei der Probengewinnung. Auch in einer lateinamerikanischen Arbeit danken die Autoren Polizeikräften für "freundliche Unterstützung bei der Entnahme der DNA-Proben".

Wie schnell Roma durch einen unsensiblen Umgang mit Spuren in Ermittlungen hineingezogen werden können, zeigt der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn im Jahr 2007, der heute dem NSU zugerechnet wird. Eine unbekannte DNA-Spur wurde damals mithilfe der bei der Universität Innsbruck angesiedelten Datenbank EMPOP einer Täterin "osteuropäischer Abstammung" zugeschrieben. Weitere Details wurden nicht bekannt. Die Ermittlungen konzentrierten sich daraufhin auf Roma, zumal zum Tatzeitpunkt Roma in Heilbronn auf der Durchreise gewesen sein sollen. "In den folgenden Jahren wurden in ganz Deutschland DNA-Profile von 800 bis 3000 Sinti und Roma genommen", sagt Anja Reuss, politische Referentin beim Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. "Es wurde eine komplette Minderheit durchleuchtet." Dass diese Daten vollständig gelöscht wurden, davon sei nicht auszugehen.

Fast regelmäßig werden bei der Forschung ethische Standards verletzt. Kaum ein Roma hat informiert eingewilligt

Ein weiteres Problem: Fast regelmäßig werden bei der Forschung ethische Standards verletzt. So wussten viele jener Roma, die Proben für Erbgutanalysen spendeten, oft nicht, welche Konsequenzen ihre Zustimmung haben kann. "Während derartige Verstöße gegen ethische Standards bei genetischen Studien an Minderheiten aus anderen Teilen der Welt bekannt sind, ist der Fall der Roma und Romnja für Europa bisher beispiellos und unterbelichtet", sagt Lipphardt. Noch dazu fließen die Informationen am Ende häufig in Datenbanken ein, die öffentlich zugänglich sind und von Ermittlern in aller Welt genutzt werden. In diesen Datenbanken sind Roma erheblich überrepräsentiert - mit der Folge, dass sie verstärkt ins Visier der Polizei geraten können.

Mit Blick auf die Vergangenheit dieser Menschen hat diese Tatsache weitreichende Auswirkungen. "Diese Menschen haben eine lange, schmerzhafte Geschichte von Ausgrenzung und Verfolgung hinter sich, in der Wissenschaft und Polizei keine rühmliche Rolle spielten", sagt Veronika Lipphardt. So wurden die oft als "Zigeuner" verunglimpften Menschen schon im 19. Jahrhundert polizeilich gekennzeichnet und gezählt. Noch nach der Verfolgung und Ermordung durch die Nationalsozialisten waren sie schwerer Diskriminierung ausgesetzt. "Genetische Studien zu diesen Gruppen sind daher keine harmlosen, politisch neutralen Unternehmungen", sagt Lipphardt. Auch würden sie häufig herabsetzende Narrative über die Roma fortsetzen - nicht nur in kriminalistischer Hinsicht.

Denn die Daten sind oft gar nicht so aussagekräftig, wie viele Studien vorgeben. Da diese zu oft dieselben kleinen, am stärksten isolierten und sozial benachteiligten Gemeinschaften etwa in Bulgarien und Ungarn untersuchen, verstärken sie stereotype Vorstellungen. Das haben Lipphardt und Surdu in einer weiteren Untersuchung mit der Heidelberger Humangenetikerin Gudrun Rappold herausgearbeitet. "Die Gewinnung der Proben wird zum Teil in sehr begrenzten Gebieten vorgenommen", sagt Rappold, "wo Menschen isoliert in engen Gemeinschaften zusammenleben. Das ist kein repräsentativer Querschnitt von Roma in Zentraleuropa."

Neben der EMPOP-Datenbank, in der sich 1150 Datensätze von Roma finden, liegt eine der wichtigsten Datenbanken, die international für kriminalpolizeiliche Ermittlungen genutzt werden, auf einem Server der Berliner Charité. Die Überrepräsentanz der Roma ist auch in dieser YHRD-Datenbank gewaltig. Aus Bulgarien etwa finden sich insgesamt 600 Datensätze, 311 davon zu Roma. Für Ungarn sind es 619 von rund 1600 Datensätzen. Zu vielen Daten in der YHRD fehlt ein Publikationshinweis - und damit ein Beleg oder eine Erklärung zum ethisch korrekten Vorgehen.

Betrieben wird die Datenbank von Lutz Roewer, dem Abteilungsleiter Forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin der Charité. Auf Anfrage betont er, kein Diskriminierungspotenzial durch die in der YHRD zugänglichen Daten zu sehen. Auch ließen er und seine Mitarbeiter sich für alle Daten das Vorhandensein einer informierten Einwilligung und die Zustimmung einer Ethikkommission bestätigen. Zudem sei eine zugehörige wissenschaftliche Publikation nunmehr verpflichtend. "Nur in Ausnahmefällen haben wir (noch) nicht publizierte Daten dennoch angenommen", teilt Roewer mit. Es gibt jedoch reichlich viele Ausnahmen in der Datenbank. Allein zu sieben von zwölf Datensets zu Uiguren, einer in China verfolgten Minderheit, aus den Jahren 2017 bis 2019 finden sich keine wissenschaftlichen Publikationen.

Auch die Charité wiegelt ab. Auf Anfrage behauptet eine Pressesprecherin, in der YHRD würden Daten "aus wissenschaftlichen Publikationen lediglich zusammengeführt", und es lägen der Charité "keine Hinweise vor, dass hierbei ethische oder rechtliche Grundsätze verletzt werden". Dabei hat der Genetiker Yves Moreau von der Universität Leuven die Charité schon vor Monaten auf die Probleme hingewiesen.

Moreau setzt sich seit Langem für einen transparenten Umgang mit Daten von Minderheiten ein. Er war es auch, der dafür sorgte, dass vor Kurzem erste Veröffentlichungen zu Uiguren durch chinesische Wissenschaftler von internationalen Fachzeitschriften zurückgezogen wurden. In der YHRD finden sich zum Teil sogar Daten von deutschen Ermittlungsbehörden, die niemals in einer Fachzeitschrift publiziert wurden und somit auch keinen externen Kontrollprozess durchliefen. Auch müssen die Behörden ihre Arbeit vor keiner Ethikkommission verantworten. Besonders viele Daten hat das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hochgeladen, zum Beispiel von Afghanen und Rumänen. Das LKA Baden-Württemberg hält dies "für unproblematisch", wie ein Sprecher auf Anfrage betont. Es gehe um die Zuordnung von Spuren zu Personen und damit um die Aufklärung von Straftaten, die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe sei dabei irrelevant, deshalb werde "niemand diskriminiert". Außerdem sei die Abgabe der Proben "freiwillig und die Einstellung in die Datei YHRD anonymisiert" erfolgt.

Je umfassender bestimmte Gruppen getestet werden, desto leichter sind Rückschlüsse auf einzelne Individuen möglich

Mit der Anonymisierung ist es jedoch so eine Sache: Je umfassender bestimmte Gruppen durchgetestet werden, desto leichter sind Rückschlüsse auf einzelne Individuen möglich, auch wenn zunächst Anonymität vorgegeben ist. "Die Y-Chromosomen sind ein bisschen wie der Nachname in traditionellen Familien: Sie werden vom Vater an den Sohn vererbt. Auf dieser Datenbasis kann man jeden Mann einer Gegend identifizieren, der zu einer Familie gehört", sagt der Genetiker Moreau. So finden sich in der YHRD-Datenbank allein 34 Profile von dem brasilianischen indigenen Volk der Karitiana, dem lediglich 320 Personen angehören. In ähnlicher Weise sind auch manche Roma-Gemeinschaften leicht identifizierbar, zumal die Autoren einiger Studien sogar die Ortschaften angeben, in denen ihre Probanden leben.

Und was heißt schon "freiwillig"? Erst seit 2010 verlangen die führenden Fachzeitschriften eine informierte Einwilligung der Testpersonen. Ohnehin ist den Angaben nicht immer zu trauen. In einer Studie aus dem Jahr 2004 etwa, an der auch Wissenschaftler der Universität München beteiligt waren, heißt es, dass von allen Teilnehmerinnen der "Zigeunergruppen" eine informierte Einwilligung eingeholt worden sei und dass die Studie den ethischen Richtlinien der beteiligten Institutionen entspreche. Doch die Ethikkommission der Universität München weiß nichts davon. "Bei uns sind keine Unterlagen zu dieser Studie auffindbar", sagt deren Vorsitzender Wolfgang Eisenmenger.

"Es existieren vermutlich Hunderte Veröffentlichungen im Feld der forensischen Genetik, bei denen die untersuchten Menschen kein schriftliches Einverständnis gegeben haben", sagt der Genetiker Till Andlauer vom Münchner Uniklinikum rechts der Isar.

Und selbst wenn informierte Einwilligungen eingeholt wurden, bleibt die Frage, wofür genau: für medizinische Zwecke, für die Erforschung der Geschichte einer Bevölkerungsgruppe oder für das Hochladen von Daten in eine von Kriminalbeamten benutzte Datenbank? Medizinische Studien könnten für Roma interessant sein, denn in manchen Familien treten seltene Krankheiten wie etwa eine Form der Muskeldystrophie gehäuft auf. Doch am Ende haben die Datenspender wenig von der Forschung, beklagt Anja Reuss vom Zentralrat. "Vom medizinischen Fortschritt profitieren viele Roma ohnehin nicht, da ihnen der Zugang zu Gesundheitsleistungen verwehrt bleibt."

Häufig wurden Proben oder DNA-Daten auch aus der medizinischen Forschung in die Forensik übertragen. Mehrere forensische Studien erwähnen ausdrücklich, dass ihre Proben von Ärzten gesammelt wurden. So berichten Forscher in den Annals of Human Genetics über eine populationsgenetische Studie mit 126 "Portuguese Gypsies", die ihre DNA mit informierter Zustimmung gegeben hätten. Dieselben Proben wurden jedoch auch für eine forensische Arbeit verwendet, ohne dass eine Einwilligung erwähnt wird.

"Wenn die Forscher diesen Menschen gesagt hätten, was sie vorhaben, dann hätte es sicher keinen informed consent gegeben", sagt Andlauer. Das sieht auch Anja Reuss so: "Sinti und Roma haben eine lange Geschichte an rassistisch-eugenischer Forschung, die zur polizeilichen Verfolgung genutzt wurde. Das ist ein Trauma für unsere Minderheit." Sie fordert, die Daten aus den Datenbanken zu entfernen. "Diese bis heute kaum kritisierte Verbindung aus Polizei und Wissenschaft ist beängstigend."

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