Tierschutz:Ein Affe ist keine Erfindung

Cameroon, Pongo-Songo, Close-up of Chimpanzee (Pan troglodytes) VEGF02199

Schimpansen sind die nächsten Verwandten des Menschen, sie teilen 98,6 Prozent der Zusammensetzung unseres Erbguts.

(Foto: Veam via www.imago-images.de/Westend61)

Das Europäische Patentamt hat zwei Patente auf gentechnisch veränderte Schimpansen für ungültig erklärt. Könnte das den Umgang mit Tieren in der Forschung verändern?

Von Tina Baier

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Europäische Patentamt (Epa) in München zwei Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen für ungültig erklärt. Tierschützer feiern die Entscheidung als großen Erfolg. Auf viele gentechnisch veränderte Tiere in Versuchslaboren wird sie allerdings keinerlei Einfluss haben. In der Begründung verweist das Epa nämlich auf eine bereits bestehende Regel, wonach solche Patente verboten sind, wenn daraus "Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier" resultieren können. Ein solcher medizinischer Nutzen lässt sich aber für viele Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren nachweisen.

Das Bündnis aus verschiedenen Tier- und Umweltschutzorganisationen, das die Einsprüche bereits in den Jahren 2012 und 2013 eingelegt hatte, ist dennoch optimistisch, dass die Entscheidung sich auch auf andere Fälle auswirkt. Etwa auf das Patent mit der Nummer EP1852505, das im Jahr 2010 für Affen mit Epilepsie vergeben worden ist. Was die Tierschützer so hoffnungsvoll stimmt, ist, dass erstmals ethische Gründe dazu geführt haben, dass Patente auf gentechnisch veränderte Versuchstiere zurückgenommen wurden.

Auch die berühmte Affenforscherin Jane Goodall, die als Erste erkannt hat, dass Schimpansen Individuen mit einer eigenen Persönlichkeit und Gefühlen sind, hatte sich in dem Fall engagiert. Die Entscheidung sei ein klares Signal an alle Wissenschaftler, "die zum Leiden fähige Tiere nur als ein Werkzeug der Forschung sehen", sagte Goodall. Schimpansen seien unsere nächsten Verwandten, die 98,6 Prozent der Zusammensetzung unseres Erbguts mit uns teilen. "Alle, die verstanden haben, dass die gentechnische Veränderung dieser Affen und anderer empfindungsfähiger Tiere nicht akzeptabel ist, werden dieses Urteil begrüßen."

Nun sollten zumindest Patente auf landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Kühe und Schweine Vergangenheit sein

In dem Rechtsstreit ging es um zwei Patente mit den Nummern EP1456346 und EP1572862 der US-amerikanischen Firma Intrexon, die mittlerweile Precigen heißt. In das Erbgut der Menschenaffen sollte mithilfe von Genen aus Insekten eine Art Schalter eingebaut werden. Je nachdem, welche chemischen Substanzen die derart veränderten Schimpansen zusätzlich verabreicht bekommen hätten, wären bestimmte Gene in deren Erbgut aktiv oder inaktiv geworden. Die Patente beanspruchten die gentechnisch veränderten Schimpansen, aber auch Mäuse, Ratten, Katzen, Hunde, Rinder, Schweine, Pferde und Schafe als Erfindung.

Mit der neuen Linie sollten zumindest Patente auf landwirtschaftlich genutzte Tiere wie Kühe und Schweine Vergangenheit sein, "da hier keinerlei medizinischer Nutzen zu erwarten ist", sagte Gudula Madsen vom Verein Gen-ethisches Netzwerk. So gibt es beispielsweise bereits die Möglichkeit, Kühe gentechnisch so zu verändern, dass sie Milch geben, in der ein bestimmtes allergieauslösendes Eiweiß nicht enthalten ist. Bekannt ist auch, wie man das Erbgut von Kühen verändern muss, damit den Tieren keine Hörner wachsen.

"Wir fordern ein vollständiges Verbot der Patentierung von Tieren. Fühlende Lebewesen zu Erfindungen oder Objekten zu degradieren, derweil sie in der Forschung anstelle des Menschen leiden müssen, ist ethisch nicht akzeptabel", sagt Stephanie Link, Referentin für Alternativmethoden zu Tierversuchen beim Deutschen Tierschutzbund.

Das weltweit erste Patent auf Leben war 1980 in den USA auf ölfressende Bakterien erteilt worden. Nach jahrelangem Streit entschied der Supreme Court, es tangiere das Patentrecht nicht, dass die Organismen Lebewesen seien. In Europa wurde dann vor fast 30 Jahren die Harvard-Krebsmaus patentiert. Sie erkrankte wegen eines veränderten Gens an Krebs und sollte der Forschung dienen.

Der anfängliche Run auf Patente auf Lebewesen hat sich mittlerweile etwas gelegt. Ein Grund dafür sind möglicherweise die hohen Patentgebühren. Außerdem ist der Nutzen der Gentech-Lebewesen manchmal nur begrenzt. Die Krebsmaus etwa hatte nur ein einziges Krebsgen - allein bei Brustkrebs können aber Dutzende Gene eine Rolle spielen. Die Bedeutung der Maus für die medizinische Forschung blieb gering. Als das Epa im Juli 2004 das Patent endgültig bestätigte, war der Patentschutz schon erloschen.

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