Rechtspsychologie:Familienpsychologische Gerichtsgutachten sollen besser werden

Nach Misshandlung - Jugendamt nimmt Eltern acht Kinder weg

Wenn das Jugendamt Kinder aus den Familien nimmt, ist das immer eine besonders schwierige Entscheidung - so wie hier, im niederbayerischen Ihrlerstein. Das Amt beruft sich dabei auf Gutachten von Familienpsychologen.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Die Dossiers bestimmen über das Schicksal von Kindern und Eltern, sind aber oft schlecht gemacht. Das ändert sich gerade.

Von Wolfgang Janisch

Natürlich gab es einen Aufschrei damals, wie immer, wenn eine ganze Branche kritisiert wird. Eine Studie der Fernuniversität Hagen hatte 2014 erhebliche Qualitätsmängel bei familienpsychologischen Gutachten aufgezeigt. Die Arbeit passte ins Bild, immer wieder waren Jugendämter und Gerichte in die Kritik geraten, weil sie entweder zu früh ein angeblich gefährdetes Kind aus einer Familie herausgerissen haben - oder weil die staatliche Intervention in einen verhängnisvollen Kreislauf familiärer Gewalt zu spät kam.

Und da die Gutachten der Schlüssel für solche Entscheidungen sind, standen die Sachverständigen kollektiv am Pranger. Dass dann auch noch das Bundesverfassungsgericht eine Sachverständige rügte, die einem Mann aus Ghana pauschal "afrikanische Erziehungsmethoden" vorhielt und damit Gewalt und Unterwerfung meinte, vervollständigte das Klischee vom unprofessionellen Gutachter.

Wie in der Wissenschaft sollen die Gutachten anonym von Experten geprüft werden

Zunächst reagierten Teile der Psychologenzunft verschnupft und stellten die Aussagekraft der Studie in Abrede. Also Immunisierung gegen Kritik und einfach weiter so? Im Gegenteil, die Wahrheit ist: Man würde sich wünschen, dass alle Berufsgruppen so konstruktiv mit Kritik umgingen wie die Psychologen. Denn die Debatte hat eine ganze Reihe von Aktivitäten zur Verbesserung der Gutachtenqualität in Gang gesetzt.

2015 formulierten Vertreter psychologischer, medizinischer und juristischer Fachverbände einen Katalog von Mindestanforderungen für solche Gutachten, 2016 folgten punktuelle gesetzliche Änderungen etwa zur erforderlichen Berufsqualifikation von Gutachtern. Überdies ist die Weiterbildung zum zertifizierten Rechtspsychologen reformiert und eine Fortbildungsmöglichkeit via Internet neu eingerichtet worden.

Antreiber vieler Verbesserungen ist das "Kompetenzzentrum für Gutachten", finanziell getragen von der Deutschen Chirurgie-Stiftung und maßgeblich aufgebaut von Anja Kannegießer, einer Juristin und Psychologin, die im Bundesverband deutscher Psychologinnen und Psychologen organisiert ist. Nun soll ein weiterer Schritt folgen. Anstatt nur am "Input" anzusetzen - Ausbildung, Mindestanforderungen - , soll künftig auch der "Output" einer Revision unterzogen werden, und zwar durch ein anonymisiertes Peer-Review-Verfahren: Kollegen prüfen gegenseitig die Gutachten, ohne dabei zu wissen, wessen Werk sie in Händen halten.

Entwickelt hat den Vorschlag Rainer Banse, Professor für Sozial- und Rechtspsychologie in Bonn. Sein Ziel ist ein systematisches Fehlermanagement, wie es in der zivilen Luftfahrt existiert. In den 1950er-Jahren sei das Flugzeug risikoreich gewesen, heute sei es das sicherste Verkehrsmittel überhaupt. Allerdings will Banse nicht etwa eine Superbehörde für Familiengutachter etablieren, sondern vielmehr eine institutionalisierte Fehlerkultur unter Kollegen, die sich gleichsam wechselseitig über die Schulter schauen.

Um zu begreifen, warum Banse dabei auf Anonymität setzt, muss man sich anschauen, welche Kontrollmethoden er verworfen hat. Erstens die Intervision, also den regelmäßigen Austausch innerhalb einer Gruppe von Fachkollegen aus demselben Haus oder auch praxisübergreifend. Familienpsychologische Sachverständige haben nämlich keine mechanistische Methodik, sie müssen vielmehr ihre Fragen der Situation anpassen und sich vorsichtig durch die Exploration tasten. Da spielen Erfahrung und Abwägung eine wichtige Rolle, denn die Spannungen in der Familie oder Bindung eines Kindes zu Vater und Mutter lassen sich nicht einfach messen wie Blutdruck oder Fieber.

Deutlich weniger kuschelig: die sogenannte "methodenkritische Stellungnahme"

Der regelmäßige Austausch über solche Standards könne zur Etablierung eines Gruppendenkens führen, das viel mit wechselseitiger Bestätigung, aber wenig mit fachlicher Kritik zu tun habe, warnt Banse. "Je ähnlicher die Gruppenmitglieder und je homogener die Meinungen, desto niedriger der reale Informationswert eines fachlichen Austauschs, aber desto größer die subjektive Gewissheit, mit der so etablierten sozialen Norm richtigzuliegen." Fehler werden übersehen, weil man sich gegenseitig in der Richtigkeit des eigenen Tuns bestärkt. Deutlich weniger kuschelig wäre zwar die sogenannte "methodenkritische Stellungnahme", bei der Sachverständige die Mängel der Kollegen offenlegen. Aber auf offene Konfrontation werde der Kritisierte stets defensiv reagieren, weil seine im Gutachterwesen existenzielle Reputation auf dem Spiel steht.

Das Peer-Review-Verfahren vermeidet hingegen sowohl Verbrüderung als auch direkte Konfrontation. Banse lehnt sich dabei an die Praxis bei internationalen Fachzeitschriften an: Dort werden Manuskripte von zwei bis vier Gutachtern beurteilt, und zwar anonym - damit bei der Beurteilung weder Rivalität noch Rücksichtnahme oder auch der gute Ruf des Autors das Ergebnis färben. Dieses System habe sich als effizient und selbstkorrigierend erwiesen.

Nach Banses Vorstellungen sollten die Sachverständigen auf freiwilliger Basis einige wenige stichprobenartig gezogene Gutachten dem Kompetenzzentrum zur Verfügung stellen, die dann anonymisiert von zwei Kollegen auf systematische Fehler, methodische Mängel oder Wissensdefizite untersucht wird. Jeder erhält also ein Feedback, das der Selbstkorrektur dienen kann - ohne konfrontativen Rüffel. Als Anreiz zur Teilnahme würde Kannegießer, Projektleiterin des Kompetenzzentrums, gern ein Qualitätszertifikat einrichten, das den Familienrichtern signalisiere, welche Gutachter sich einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzögen - ein Vorteil im Wettbewerb um Gutachtenaufträge.

Für die Begutachtung von Autofahrern gibt der Staat Geld. Geht es um Familien, ist er geizig

Geplant ist zunächst ein Pilotprojekt, das wissenschaftlich begleitet wird. Sollte es sich als erfolgreich erweisen, könnte der Ansatz auf Gutachten zur Schuldfähigkeit oder zur Rückfallgefahr in Strafsachen ausgeweitet werden - deren Konsequenzen kaum weniger existenziell sein können. Schon deshalb hält Banse die Qualitätsverbesserung für eine Aufgabe des Staates, der sich aber bisher kaum engagiert. Das Kompetenzzentrum hatte sich 300 000 Euro für die ersten drei Jahre als Starthilfe erhofft, aber daraus wurde nichts.

Anderswo sind die staatlichen Prüfmechanismen für die Qualität von Gutachten übrigens deutlich elaborierter. Für medizinisch-psychologische Untersuchungen von Autofahrern - vulgo Idiotentest - gibt es gut funktionierte Kontrollmechanismen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen. Dort geht es nicht um Kinder, die aus Familien herausgenommen werden - dort geht es um Führerscheinentzug.

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