Vor einem Jahr entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass moderne Zuchtverfahren wie die Gen-Schere Crispr/Cas rechtlich ebenso zu regulieren sind wie herkömmliche Gentechnik. Nun fordern Pflanzenbiologen aus Europa, die Gesetzgebung nochmals zu überdenken. "Die aktuelle Regelung ist wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen und stellt eine unverhältnismäßige Einschränkung dar, die insbesondere den öffentlich finanzierten Forschungsinstitutionen und kleineren Züchtungsunternehmen schadet", heißt es in der Stellungnahme, die bislang mehr als 120 Pflanzenbiologen aus Europa unterzeichnet haben.
Die vergleichsweise jungen Methoden des Genome Editing erlauben präzise Eingriffe in das Erbgut von Organismen, die sich kaum von natürlichen Mutationen unterscheiden lassen. Pflanzenzüchter wollen diese Verfahren, zu denen auch die Crispr-Technologie zählt, unbedingt anwenden, weil diese ihre Arbeit enorm beschleunigen würden. "Besonders wichtig ist, dass die Methodik den züchterischen Ansätzen die Komplexität nimmt, enorme Kosten- und Zeitersparnisse mit sich bringt und die Kombination genetischer Eigenschaften erlaubt, die mit herkömmlichen Methoden nicht kombinierbar gewesen wären", sagt Claus Schwechheimer, Professor für Systembiologie der Pflanzen an der Technischen Universität München. Der Genetiker hat ebenfalls die Stellungnahme unterzeichnet, die der belgische Molekularbiologe Dirk Inzé anlässlich des Jahrestages der EuGH-Entscheidung verfasst hatte.
Schwechheimer betont, dass Mitarbeiter der Agrarindustrie bewusst nicht eingebunden worden seien. In dem Schreiben fordern die Forscher die Gesetzgeber auf, "die notwendigen Schritte einzuleiten, um das veraltete europäische Gentechnikrecht zu modernisieren und an internationale Standards anzupassen."
Der EuGH hatte über eine Klage französischer Öko- und Bauernverbände entschieden. Dabei hatten die Richter in Luxemburg verfügt, dass neue Gentechnik-Verfahren grundsätzlich Auflagen nach der Gentechnik-Richtlinie der Europäischen Union unterliegen. Nach dieser müssen gentechnisch veränderte Organismen strengere Sicherheitsprüfungen durchlaufen als solche, die mit klassischen Methoden gezüchtet wurden. Zudem müssen Lebensmittel, die mit der sogenannten gezielten Mutagenese oder der Gen-Schere Crispr verändert wurden, im Supermarkt gekennzeichnet werden.
In der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 sind gentechnisch veränderte Organismen als Organismen definiert, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist. Doch die modernen Zuchtverfahren können so ins Erbgut eingreifen, dass sie von natürlichen Veränderungen nicht zu unterscheiden sind. Daher waren viele Experten von dem Urteil vor einem Jahr überrascht.