Süddeutsche Zeitung

Recht:Grillen meist nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt

Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn sich die Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden - in der Regel darf ein Grill nicht einfach überall benutzt werden. Gegrillt werden darf nur dort, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn sich die Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden - in der Regel darf ein Grill nicht einfach überall benutzt werden. Gegrillt werden darf nur dort, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Wer jenseits ausgewiesener Plätze grillt, riskiert ein Bußgeld. Besonders in Naturschutzgebieten kann das teuer werden. Außerdem gilt länder- und kommunenübergreifend: Wenn alles aufgegessen ist, muss der gesamte Müll inklusive Kohlereste mitgenommen und selber entsorgt werden. Andernfalls drohen auch hier Bußgeldstrafen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150512-99-06398
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal