Wenn über die Präimplantationsdiagnostik debattiert wird, pflegen selbst erbitterte politische Gegner im Bundestag einen rücksichtsvollen Umgang miteinander. Denn sogar innerhalb der einzelnen Fraktionen stoßen unterschiedliche Meinungen aufeinander.
Die Entscheidung für einen der Gesetzentwürfe zu Gentests an künstlich erzeugten Embryos fällt vielen sogar so schwer, dass sich kurz vor der Abstimmung im Bundestag am heutigen Donnerstag noch immer fast 200 Mitglieder des Bundestags nicht erklärt hatten.
Drei Gesetzentwürfe stehen zur Abstimmung.
[] Verbot mit Ausnahmen: nur nicht lebensfähige Embryos dürfen ausgesondert werden.
[] Begrenzte Zulassung: Embryos mit schweren Erbkrankheiten dürfen identifiziert und ausgesondert werden.
[] Verbot der PID.
Das Thema ist offenbar äußerst heikel. Es geht um die Frage: Dürfen Paare sich entscheiden, künstlich befruchtete Eizellen, aus denen sich vermutlich ein Kind mit einer bestimmten Krankheit entwickeln würde, der Frau NICHT einzupflanzen? Betroffen sind Menschen, die den beschwerlichen Weg der künstlichen Befruchtung gehen wollen, da eine natürliche Schwangerschaft aussichtslos ist oder ein hohes Risiko besteht, ein krankes oder nicht lebensfähiges Kind zu bekommen. Bevor befruchtete Eizellen in die Gebärmutter der Frau eingesetzt werden, prüft man, ob in dem Embryo genetische Defekte vorliegen. Ist dies der Fall, verzichtet man darauf, ihn einzusetzen.
Insbesondere die PID-Gegner sehen fundamentale Werte bedroht. Von der Würde des Embryos ist die Rede; vom Schutz des Lebens an sich; von der drohenden Auslese von Geschöpfen, die als lebensunwert beurteilt würden. Behinderte fürchten Diskriminierung. Und manche Gläubige weisen darauf hin, dass der Mensch nicht sein eigener Schöpfer sei, "sondern dass sich alles Leben Gott verdankt", wie etwa der Rat der Evangelischen Kirche feststellt.
Was in diesem Zusammenhang selten angesprochen wird, ist die Frage, um was es sich bei diesen Eizellen aus biologischer Sicht handelt: Wenn bei der natürlichen Befruchtung eine Samenzelle und eine Eizelle verschmelzen, dann mischen sich Teile des Erbguts von Mutter und Vater. Jedes Mal ist es eine andere, einzigartige Kombination von Genen, die die Grundlage für die mögliche Entwicklung eines Menschen legen. Doch das ist zuerst einmal eine rein theoretische Entwicklung.
Das wird insbesondere daran deutlich, dass zwei von drei dieser Embryos sich gar nicht erst in der Gebärmutter einnisten. Etliche weitere Embryos sterben aufgrund von nachteiligen Genmutationen oder Chromosomenabweichungen ab.
Eine Entscheidung darüber, welches menschliche Leben sich entwickeln darf und welches nicht, wird also von der Natur ständig getroffen - und die Antwort fällt häufiger negativ aus als positiv. Weder auf eine Würde des Embryos nimmt sie Rücksicht, noch darauf, dass es sich vielleicht um Geschöpfe eines Gottes handelt. Es ist vielmehr eine Sache der Umstände, des Zufalls und der Funktionsfähigkeit des Genoms, ob aus der Eizelle, in der die Gene sich befinden, ein Embryo wird, der etliche Zeit später die Fähigkeit zu Empfindungen, Wahrnehmungen und einem Selbstbewusstsein entwickeln kann.
Der Staatsrechtler Bernhard Schlink wirft deshalb PID-Kritikern vor, einen doppelten Maßstab anzulegen: Sie wollten künstlich erzeugte Eizellen viel stärker schützen als natürlich befruchtete. Für den früheren Juraprofessor macht das keinen Sinn, wie er bei einer Diskussionsveranstaltung der Humboldt-Universität in Berlin deutlich machte.
Der Eingriff, den genetisch vorbelastete Eltern sich im Rahmen der PID wünschen, soll dagegen dem Leben eine Chance geben, die es sonst kaum hätte: Anstelle wiederholter, belastender Schwangerschaften mit einem großen Risiko von Fehl- oder Totgeburten oder der Geburt eines schwerbehinderten Kindes werden einige Eizellen künstlich befruchtet. Nach einer Untersuchung werden der Frau nur solche Embyros eingesetzt, die voraussichtlich zu einer erfolgreichen Schwangerschaft und einem gesunden Kind führen können.
Bei dieser Entscheidung geht es nicht um ein Urteil darüber, ob ein Leben mit einer Behinderung nicht wert ist, gelebt zu werden, oder gar darüber, dass behinderte Mitmenschen besser tot wären. Die betroffenen Paare möchten einfach nur selbst lieber gesunden Nachwuchs als kein oder ein schwerkrankes Kind bekommen und großziehen.
Dieser Wunsch dürfte für die meisten Menschen nachvollziehbar und schwer anfechtbar sein. Und die individuelle Entscheidung der Frau gegen einen Embryo mit Krankheitsrisiko muss von Werturteilen anderer Menschen getrennt werden - wie die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina gemeinsam mit anderen deutschen Akademien in einer Stellungnahme zur PID in Deutschland kürzlich festgestellt hat.
Aber müssen Behinderte nicht Angst haben, durch die Zulassung der PID "per Gesetz abgewertet zu werden", wie es der querschnittsgelähmte Bundestagsabgeordnete Ilja Seifert von den Linken formulierte? Auch die evangelische Kirche sorgt sich, dass die Belastung für Menschen mit Behinderungen größer werden könnte, wenn diese als vermeidbar angesehen werden.
Bereits die Diskussion um die PID erwecke den Eindruck, dass das Leben mit Behinderung immer mit Leid verbunden sei, kritisiert Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt, zugleich Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), in der taz. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält dagegen, dass es schließlich nur um Einzelgendefekte gehe, und um Eltern, die erlebt hätten, dass ein Kind schwerstkrank ein paar Jahre gelebt hat und dann qualvoll gestorben ist.
Die Wissenschaftler der Leopoldina sprechen sich deshalb gegen eine Liste fest definierter Krankheiten aus, weil dies Menschen diskriminieren könnte, die mit einem solchen Leiden zur Welt kämen.
Aber die PID aufgrund solcher Befürchtungen abzulehnen, sei "ähnlich absurd wie die Forderung nach Abschaffung der Impfung gegen Kinderlähmung, weil diese eine Diskriminierung von Menschen mit Kinderlähmung zur Folge haben könnte", stellte kürzlich eine Gruppe von Ethikexperten um den Philosophen Dieter Birnbacher von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf fest.
"Wer eine rationale, humanistische Sichtweise vertritt, dem sollte klar sein, dass Behinderte und Kranke unsere volle Unterstützung verdienen, Behinderung und Krankheit jedoch nicht", erklärten Birnbacher und eine Reihe weiterer Philosophen der Ethikkommission der Giordano-Bruno-Stiftung, hinter der eine Reihe renommierter Wissenschaftler, Philosophen und Künstler stehen. Tatsächlich konnten auch die Wissenschaftler der Leopoldina nicht feststellen, dass sich die PID in anderen Ländern negativ auf das Verhältnis der Bevölkerung zu Menschen mit Erbkrankheiten ausgewirkt hätte.
Die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kritisiert allerdings, Kinder, über die mit Hilfe der PID entschieden würde, entstünden nicht mehr um ihrer selbst willen. Das sehen Befürworter der PID anders: Es wird entschieden, welche unter mehreren Eizellen eine Chance bekommt, sich zu einem Kind zu entwickeln. Ein Potential dazu hat möglicherweise auch die genetisch belastete Eizelle. Wäre aber die Potentialität allein schon Grund genug, jedem Embryo die Gelegenheit zu geben, dann müssten Gegner der PID erklären, wieso diese Potentialität erst mit der Befruchtung beginnt, stellte der Würzburger Staatsrechtler Horst Dreier in der Süddeutschen Zeitung fest.
Auch jeder unbefruchteten Eizelle und jedem einzelnen Spermium müsste diese Potentialität dann zugesprochen werden. Und wer es verwerflich findet, Embryonen an der Einnistung zu hindern, müsste auch ein Gesetz fordern, das die Verhütung mit der Spirale verbietet. Schließlich hindert diese ALLE Embryonen an der Einnistung - nicht nur genetisch belastete.
Der Vorwurf, die PID würde die Würde des Menschen verletzen und gegen das Recht auf Leben verstoßen, trifft nach Einschätzung des Juristen Dreier nicht zu. Zwar handele es sich bei den Embryos vor der Einnistung um menschliches Leben, aber noch nicht um einen werdenden Menschen. Schon die Tatsache, dass bis zum zwölften Tag noch eineiige Mehrlinge entstehen können, spreche dagegen, dass wir es mit einem Individuum zu tun haben. Die PID, die früher stattfindet, stelle demnach keinen Verstoß gegen die Menschenwürde und das Lebensrecht dar, wie es im Grundgesetz festgehalten ist.
"Grundrechte setzen ein von anderen unterscheidbares Individuum voraus. Von einem individuierten Leben kann aber erst ab der Einnistung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut einer Frau die Rede sein", so Dreier. Deshalb habe das Bundesverfassungsgericht 1975 festgestellt: "Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tag nach der Empfängnis an."
Auch ein von den PID-Gegnern unterstelltes gewissermaßen künftiges Interesse an der eigenen Existenz und an würdevoller Behandlung kann den Wissenschaftlern um Dieter Birnbacher zufolge nicht verletzt werden. Denn bei einer Aussonderung im frühen Embryonalstadium könnten Interessen oder ein in der Würde verletzbares Leben ja gar nicht erst entstehen.
Natürlich können die christlichen Kirchen und andere Gruppen für sich festlegen, Kinder als "Geschenke Gottes" zu betrachten und bereits frühen Embryos eine Menschenwürde, ja sogar eine Identität zusprechen, über die der Mensch seit seiner Zeugung verfüge, wie Bischöfe der beiden großen Kirchen erklärt haben.
Die Gläubigen können, wie es der Rat der Evangelischen Kirche tut, betroffene Paare mit dem Hinweis zu trösten versuchen, dass "sich Leben nicht vor Leid schützen" lässt. Und manchem mag vielleicht das Versprechen helfen, dass "auch im Leid und beim Misslingen von Plänen und Hoffnungen Gott den Menschen nahe" ist. Es stehe sogar jedem frei, PID als "Sünde" zu verurteilen, wie die Ethikexperten von der Giordano-Bruno-Stiftung erklären.
Aber "niemand hat das Recht, diese Sichtweise Andersdenkenden aufzuzwingen". Schließlich sei es mit den Grundsätzen einer liberal-pluralistischen Demokratie nicht zu vereinbaren, dass ein Staat seinen Bürgern eine bestimmte weltanschaulich gebundene Vorstellung vorschreibe. Auch die Experten der Leopoldina erklären, dass es gerade eine Errungenschaft des freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaates sei, moralische Überzeugungen zu akzeptieren, aber nicht in Gestalt eines für alle geltenden staatlichen Gesetzes festzuschreiben und so allgemein verbindlich zu machen.
Doch besteht nicht zu Recht die Angst, dass die PID nur der Anfang ist? Dass es zu einer schwerwiegenden Werteverschiebung kommen wird? Dass die Methode, wie Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, warnt, immer leichtfertiger und schließlich sogar als Routineverfahren verwendet wird? Steht am Ende eine unmenschliche Gesellschaft, in der Kinder am Reißbrett entworfen werden?
Dem haben die Experten der Leopoldina heftig widersprochen. Dagegen spreche schon "die untersuchungstechnische Unmöglichkeit einer Selektion nach komplexen, positiven Merkmalen wie Schönheit oder Intelligenz". Auch ließe sich der Anwendungsbereich der PID gesetzlich streng begrenzen.
"Warum soll sich nicht entscheiden lassen, welche Krankheiten schwer sind?", fragen auch die Experten der Giordano-Bruno-Stiftung. Und dass Paare sich der anstrengenden und belastenden Prozedur der künstlichen Befruchtung unterziehen würden, um ein blauäugiges Kind zu bekommen, halten sie, wie die Fachleute der Leopoldina, für sehr unwahrscheinlich. Aufgrund von "Horrorvisionen von Designerbabys irgendwann in der Zukunft" sollte einer Frau nicht die Möglichkeit verwehrt werden, sich statt eines kranken Embryos einen gesunden einpflanzen zu lassen, fordern Birnbacher und seine Kollegen von der Giordano-Bruno-Stiftung.
Angesichts der Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin seien "vernünftige ethische Regelungen" durchaus notwendig, so die Stiftungs-Experten. Auch Jurist Dreier betont, mit frühen Embryonen dürfe nicht beliebig umgegangen werden. Die Wissenschaftler der Leopoldina empfehlen den Bundestagsabgeordneten vorsichtig, die PID nur Paaren zu erlauben, für deren Kinder ein hohes Risiko einer schweren Erbkrankheit, Tot- oder Fehlgeburt besteht.
Das allerdings geht den Ethikern um Birnbacher nicht weit genug: "Mündige, aufgeklärte Bürger sollten in einem liberalen Gemeinwesen tun und lassen dürfen, was sie wollen - solange es ihnen nicht mit guten Gründen verboten werden kann." Solche Gründe aber hätten die Gegner der PID bis heute nicht vorgetragen.
Einen Gesetzentwurf, der diese Forderung der Wissenschaftler um Birnbacher berücksichtigt, liegt allerdings nicht vor.
Sollte der Bundestag - wider Erwarten - keine Entscheidung fällen, so wäre es dem Bundesgerichtshofs zufolge weiterhin kein Verstoß gegen das geltende Embryonenschutzgesetz, wenn Eltern die PID einsetzen.