Philosophisches Gedankenexperiment:Betrunkene werden zu kalten Utilitaristen

Darf man einen Mann töten, um fünf andere zu retten? Das ist eines der berühmtesten Gedankenexperimente der Moraltheorie. In einer Bar haben Psychologen nun ermittelt, welchen Einfluss Alkohol auf die Antwort hat.

Von Christoph Behrens

Es ist ein Klassiker der moralischen Gedankenexperimente: Ein Eisenbahnwaggon rast auf fünf Personen zu und lässt sich nicht stoppen. Der einzige Ausweg ist eine Weiche: Wird sie umgelegt, leitet das den Zug auf ein anderes Gleis um - dort überfährt er nur einen Menschen. Würden Sie den Schalter betätigen?

Wer ja sagt, handelt utilitaristisch: Er nimmt den Tod eines Menschen bereitwillig in Kauf, um eine größere Anzahl zu retten - er hat "das große Ganze", den größeren Nutzen im Kopf. Wer untätig bleibt, handelt gemäß der Pflichtethik Immanuel Kants: Das Drücken des Schalters wäre für sich eine schlechte Handlung, da sie einen unschuldigen Menschen zum Tode verurteilt.

Doch wovon hängt die Antwort letztlich ab? Viele Psychologen haben argumentiert, die nutzenethische Antwort erfordere ein höheres Maß mentaler Fähigkeiten: Die Situation müsse genau durchdacht, Vor- und Nachteile des Handelns abgewogen werden. Zudem würden Menschen mit höheren Gedächtniskapazitäten eher den Schalter umlegen. Diese Sicht stellt nun ein Experiment zweier Forscher der Universitäten Yale und Grenoble infrage. Sie stellten Menschen unter Alkoholeinfluss vor das sogenannte Trolley-Problem, um die "höheren kognitiven Fähigkeiten" gezielt zu untersuchen - beziehungsweise um sie auszuschalten.

Betrunkene waren bereit, ihren Begleiter vor den Zug zu stoßen

Die Forscher gingen für ihr Experiment in zwei Bars in Grenoble und präsentierten mehr als hundert angetrunkenen Personen das Dilemma, noch dazu in verschärfter Version: Hier steht der Betrachter gemeinsam mit einem dicken Begleiter auf einer Brücke über der Eisenbahnschiene und beobachtet, wie der Zug darunter auf die fünf Personen zurollt. Die einzige Möglichkeit, sie zu retten, ist es, den Dicken vor den Zug zu schubsen, um den Waggon abzubremsen. Damit auch jeder Betrunkene das Dilemma verstand, illustrierten die Forscher das Problem zusätzlich mit Zeichnungen. Ein einziger Teilnehmer wurde ausgeschlossen, "weil er die Instruktionen nicht richtig befolgte".

Die Ergebnisse waren dennoch eindeutig: Je betrunkener die Testpersonen waren, umso leichtfertiger würden sie die hypothetische Person von der Brücke stoßen. "Die Alkoholkonzentrationen im Blut korrelierten mit der Neigung zu utilitaristischen Antworten", schreiben Aaron Duke und Laurent Bègue im Fachjournal Cognition.

Werden Betrunkene also zu besseren, abwägenderen Denkern? Wohl kaum. Alkohol senke vielmehr die Hemmschwelle, andere zu verletzen, schreiben die Autoren. Wer nüchtern noch große Skrupel habe, einen Mann in den Tod zu schicken, verliere diese mit höherem Alkoholpegel zusehends. Utilitarismus wäre dann keine Sache von Intelligenz und Abwägung - sondern von weniger emotionalem Einfühlungsvermögen.

Dafür sprechen auch Ergebnisse ähnlicher Studien: So konnten Forscher bereits zeigen, dass psychopathisch veranlagte Personen ebenfalls zu utilitaristischeren Antworten tendieren, ebenso Menschen mit niedrigem Verantwortungsgefühl oder Personen, die das Leben für sinnlos erachten. Wiederholt wurde die Nutzenethik auch mit Machiavellismus in Verbindung gebracht.

Es seien also Zweifel angebracht, dass Utilitarismus "rational überlegen" ist, so Duke und Brègue. Jedoch räumen die Psychologen selbst ein, ihre Ergebnisse seien wegen der etwas speziellen Arbeit mit Betrunkenen mit Vorsicht zu betrachten. So lässt sich etwa schwer beurteilen, wie ernst jeder Teilnehmer das Experiment genommen hat - oder ob die meisten es im Rauschzustand nicht als Spiel sahen.

Auch nüchtern ist das Dilemma schwierig zu beantworten. Das deutsche Recht spricht hier von einer "Pflichtenkollision": Einerseits besteht die Pflicht, jemanden zu retten, andererseits die Pflicht, eine schädliche Handlung zu unterlassen. Das Unterlassen wäre in diesem speziellen Fall zumindest nicht strafbar, heißt es im Strafrecht. Jemanden durch einen Knopfdruck oder Stoß zum Tode zu verurteilen, sei dagegen mit der Menschenwürde kaum zu vereinbaren.

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