Sind Lebensmittel mit Genzutaten speziell gekennzeichnet?
Hersteller sind grundsätzlich dazu verpflichtet, alle gentechnisch veränderten Nahrungsbestandteile in den Zutatenlisten auf den Verpackungen abzudrucken. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind aber Milch, Eier, Fleisch und andere Erzeugnisse von Tieren, an die Genpflanzen verfüttert worden. Ebenso müssen Zusatzstoffe, die von gentechnisch veränderten Bakterien erzeugt wurden, nicht gekennzeichnet werden.
Das Logo "Ohne Gentechnik" bekommt aber nur, wer nachweisen kann, dass Tiere nicht mit Futter wie Gensoja gemästet und dass keine veränderten Bakterien eingesetzt wurden.
Foto: ddp