Natur - Gießen:Urteil: Wetzlar darf Tausende Eichen stehen lassen

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Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wetzlar/Gießen (dpa/lhe) - Die Stadt Wetzlar muss 4600 Eichen in einem städtischen Auwald nicht fällen. Das hat am Montag das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit dem Regierungspräsidium Mittelhessen widersprochen. Die von der Behörde angeordnete Verpflichtung, die Stieleichen komplett zu entfernen, sei rechtswidrig, so das Urteil. Zwar waren entgegen Vorgaben keine reinen einheimischen Stieleichen gepflanzt worden. Doch sämtliche Bäume deswegen zu entfernen sei, sei ein immenser Eingriff in die Natur- und Pflanzenwelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Jahr 2016 hatte Wetzlar zur Neuanlage eines Auwaldes in einem Schutzgebiet Tausende Stieleichen gepflanzt. Genehmigt waren nur einheimische Bäume. Bei einer Untersuchung von 30 Bäumen wurde dann festgestellt, dass in sechs Bäumen Genmaterial von Eichen aus Süd- und Osteuropa beigemischt war. Laut Regierungspräsidium droht daher ein Absterben der Bäume und die Verbreitung ungeeigneter Pollen. Eine Genuntersuchung sämtlicher Bäume sei mit Kosten von über 100 000 Euro zu teuer und es müssten daher alle 4600 Eichen entfernt werden.

Die Stadt Wetzlar wehrte sich. Die Entfernung aller Eichen sei unverhältnismäßig, zumal durch eine gemischte Bepflanzung auch 1200 Buchen entfernt werden müssten. Das sahen auch die Gießener Richter so: Mit einer Entfernung nur der herkunftsunsicheren Eichen sei ein gleichermaßen geeignetes Mittel vorhanden, auch wenn diese Vorgehensweise mehr Kosten verursache. Ob diese Genuntersuchung gemacht werden muss, ist laut Gericht aber noch offen.

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