Süddeutsche Zeitung

Migration:Die Grenzen der Sprache

Sprachanalysten sollen den Asylbehörden die Herkunft von Flüchtlingen verraten. Doch das Vorgehen ist problematisch.

Von P. Hummel, A. Viciano, M. Catanzaro, E. Tola

Seine Freunde können Lutz Rzehak ansehen, ob er bald wieder nach Afghanistan fährt. Rzehak trägt die weiß-grauen Haare normalerweise stoppelkurz, auf dem Kopf und im Gesicht. Doch bevor er nach Afghanistan reist, lässt er seinen Bart ein paar Wochen wachsen, trägt dort auch traditionelle Kleidung. "Die Afghanen merken oft gar nicht, dass ich Ausländer bin", sagt er, nicht frei von Stolz. Seine Tarnung fliege erst bei längeren Gesprächen auf, zum Beispiel während einer Taxifahrt.

Er selbst dagegen höre genau, ob jemand aus Afghanistan oder Iran, Pakistan oder Tadschikistan stammt, versichert Rzehak. Seit Jahren stellt er dieses Wissen dem deutschen Staat in Asylverfahren zur Verfügung. Neben seiner Anstellung als Professor am Institut für Asien- und Afrikawissenschaften der Humboldt-Universität in Berlin arbeitet Rzehak als Sprachanalyst für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Sprachanalysten wie er sollen Migrationsbehörden wie dem Bamf helfen, die Herkunft eines Menschen anhand seiner Sprechweise zu ermitteln und Betrüger zu entlarven. Ihr Urteil kann den Ausschlag dafür geben, ob ein Asylbewerber in Deutschland bleiben darf oder nicht - eine mitunter überlebenswichtige Entscheidung.

Oft ist die Herkunft von Asylbewerbern nicht leicht zu klären. Manche vernichten auf der Flucht zum eigenen Schutz ihre Pässe, andere haben in den Kriegswirren ihrer Heimat erst gar keine Papiere mitgenommen. Und wieder andere verschleiern absichtlich ihre Herkunft, um eine Chance auf Asyl in Europa zu haben.

Seit der Einführung der Sprach- und Textanalyse im Jahr 1998 hat das Bamf einen Pool von akademisch ausgebildeten Sprachwissenschaftlern im In- und Ausland geschaffen. Für die Analyse führt ein Mitarbeiter des Amtes mithilfe eines Dolmetschers ein Interview mit dem Asylsuchenden. Der soll schildern, wo und wie er aufgewachsen und nach Deutschland gekommen ist, je ausführlicher, desto besser. Die Gespräche werden aufgezeichnet und - manchmal ergänzt durch Schreibproben - an einen der Sprachanalysten gesendet. Der untersucht die Antworten auf Satzbau, Vokabular und Aussprache. Auch das Wissen über Bräuche und die Infrastruktur der angeblichen Herkunftsregion wird geprüft. 411 solche Gutachten gab das Bamf im Jahr 2015 in Auftrag.

Aus Angst könnten die Befragten Sprechweise und Antworten anpassen

Doch bei einem Teil davon kommt es zu Problemen: Fragwürdig kurze Sprachaufnahmen, Dialekte und Sprachvariationen, die noch nicht ausreichend erforscht sind und voreingenommene Dolmetscher sind nur einige davon. Das zeigt auch eine Auswahl von 13 Sprachanalysen des Bamf aus den Jahren 2007 bis 2013, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Sie stammen aus unterschiedlichen Quellen und wurden von mindestens neun verschiedenen Experten erstellt, für Tibetisch, Kurdisch, Arabisch oder verschiedene afrikanische Sprachen.

Die Sprachanalysten werden vom Bamf anonym gehalten. Rzehak war trotzdem bereit, sich zu äußern. "Ob sich die Sprachaufnahme, die ich zugesendet bekomme, für eine Analyse eignet, hängt stark vom Dolmetscher ab", sagt Rzehak. Diejenigen, die das Bamf für die Gespräche einsetze, seien oft nicht eigens dafür geschult. Auch kommt es bei den Interviews manchmal zu Verständigungsproblemen. Oder Dolmetscher und Antragsteller sind bei ethischen Fragen verschiedener Meinung, wie eines der vorliegenden Gutachten zeigt. In dem Interview hatte die Dolmetscherin eine andere Auffassung zur Jungfräulichkeit bei der Heirat als die offenbar streng islamische Asylbewerberin, die angab, von einer Insel vor Somalia zu stammen. Solche Konflikte können einen negativen Einfluss auf den Verlauf des Gesprächs haben. Aus Angst könnten die Befragten die Sprechweise und die Antworten bewusst oder unbewusst anpassen.

Doch die 13 Gutachten zeigen weitere Auffälligkeiten. So dauern die Interviews im Mittel nur etwa 32 Minuten. Darin sind die Fragen und Übersetzungen ebenso enthalten wie die Antworten des Asylbewerbers. In manchen Gutachten finden sich gar keine Angaben zur Dauer des Interviews. Laut einer Vorgabe des Bamf, die der SZ vorliegt, sollte aber die "Sprechzeit des Antragstellers" mindestens 30 Minuten betragen. Das ist wichtig, um eine umfangreiche Auswahl an sprachlichen Eigenheiten zur Verfügung zu haben.

Beim Bamf war trotz mehrmaliger Nachfrage niemand zu einem Interview bereit. Die Pressestelle des Amtes wiegelt ab. Die Formulierung in dem Dokument sei missverständlich. Gemeint sei eine Aufnahmedauer von 30 Minuten. Man bedanke sich für den Hinweis und werde das Dokument korrigieren. Außerdem würde laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2000 eine Aufnahmedauer von 15 Minuten eine "ausreichende Tatsachengrundlage" bilden, weil nach den plausiblen Angaben des Sachverständigen bereits Sprachaufnahmen von sieben bis zehn Minuten regelmäßig ausreichen, um eine Sprachanalyse durchzuführen."

Rzehak findet das "lächerlich". Es gehe schließlich darum, möglichst viel authentisches Material des Sprechers zu bekommen. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart äußert in einem Urteil von 2012 "grundsätzliche Kritik an derartigen Feststellungsmethoden". Die Arbeitsweise und Qualifikation des Gutachters in dem zugrunde liegenden Fall seien zu hinterfragen. Der Gutachter bleibe anonym und sei zudem als "Parteigutachter" für den Auftraggeber - das Bamf - zu bewerten.

Gisela Seidler, Anwältin für Asyl- und Ausländerrecht in München, hält ebenfalls nichts von den Sprachanalysen des Bamf. Sie hat in mehreren Fällen Mandanten vertreten, denen auch aufgrund einer Sprachanalyse in Deutschland Asyl verweigert wurde. "Es geht aus den Unterlagen zum Beispiel nicht hervor, wann der Analyst zum letzten Mal in der Region war", so Seidler. Doch Sprache wandelt sich im Laufe der Zeit. Jugendliche entwickeln eigene Wörter und Grammatiken. Und gerade junge Menschen sind es, die ihr Land verlassen, um woanders mehr Sicherheit und Glück zu finden.

In insgesamt vier Fällen hat Gisela Seidler Flüchtlinge vertreten, die laut Ergebnis der Sprachanalyse sogenannte Exil-Tibeter sein sollten - statt direkt aus Tibet zu stammen, wie sie selbst versichert hatten. In allen Fällen war der anonyme Analyst mit dem Kürzel "Tib 1711" für das Bamf tätig geworden. Und in jedem der Fälle konnte Seidler die Abschiebung verhindern.

Die unnatürliche Gesprächssituation während des Interviews birgt das Risiko, dass Asylbewerber ihre Sprechweise anpassen, aus Höflichkeit oder Unsicherheit. Das macht es für den Analysten schwierig, den Asylsuchenden einer Herkunft zuzuordnen. Ein Gutachten von "Tib 1711" aus dem Jahr 2011 illustriert das Problem. Dabei geht es um den Fall eines damals 25-jährigen Mannes, der angab, aus einer Nomadenfamilie in Tibet zu stammen.

"Tib 1711" hatte sich laut Gutachten zuvor insgesamt vier Jahre in der "analyserelevanten Länderkonstellation" aufgehalten. Als Qualifikation des Analysten gibt das Gutachten "Universitätsstudien zur tibetischen Sprache und Philosophie" an. Im Vergleich mit den anderen vorliegenden Sprachgutachten eine eher geringe Vorbildung.

Zunächst merkt "Tib 1711" an, die Sprache der Region, aus der der Asylbewerber angeblich stammt, sei "bis heute linguistisch kaum erforscht". Es sei deshalb nötig, sich auf das Vokabular und länderkundliche Aspekte zu konzentrieren. Der asylsuchende junge Mann spreche "langsam, eher zögerlich und vorsichtig-zurückhaltend". Die Fragen beantworte er wenig detailliert. "Er wirkt nicht sehr kommunikativ." "Tib 1711" kommt zu dem Schluss, eine Herkunft aus dem Exil in Indien oder Nepal sei am wahrscheinlichsten.

Ein vom Gericht bestelltes, zweites Gutachten beschreibt den jungen Mann im Jahr 2013 völlig anders. Dieses Gutachten erstellte Petra Maurer, Professorin für Tibetologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Maurer sitzt außerdem in der Kommission für zentral- und ostasiatische Studien der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und ist vereidigte Dolmetscherin. Auch ihr Gutachten liegt der SZ vor. Sie unterhielt sich für etwa zwei Stunden mit dem Mann. "Tib 1711" dagegen erhielt Material von nur gut 27 Minuten Dauer. Die Münchner Professorin erwähnt in ihrem Gutachten eine flüssige, schnelle, "teils freudige" Sprechweise. Die Antworten erfolgten spontan, ohne Zögern und seien sehr detailliert.

Petra Maurer hält als Ergebnis ihrer Analyse eine Herkunft aus Nepal oder Indien für ausgeschlossen. Es sei dagegen sehr wahrscheinlich, dass der Asylbewerber aus der von ihm angegebenen Region stamme. Aufgrund dieses zweiten Gutachtens revidierte das Gericht die Entscheidung des Bamf. "Der junge Mann wurde als asylberechtigt anerkannt", sagt seine damalige Anwältin Seidler, "aber drei Jahre seines Lebens hat er verloren."

Momentan stellt die hohe Zahl an Asylanträgen in Deutschland das Bamf vor eine große Herausforderung. Das Amt verfügt über 45 Gutachter für insgesamt 80 Sprachen. Dem gegenüber stehen mehr als 440 000 Erstanträge auf Asyl im Jahr 2015. Nur eine Handvoll Gutachten hat Lutz Rzehak 2015 und im laufenden Jahr 2016 jeweils für das Bamf erstellt. "Die sind im Moment wahrscheinlich völlig überfordert", vermutet er. "Die Flüchtlinge vom letzten Sommer sind auch heute noch nicht bis zu den Sprachanalysen vorgedrungen. Das sind bisher alles Altfälle, die ich bekomme."

Erstaunlicherweise ging die Zahl der Analysen trotz steigender Flüchtlingszahlen zurück (siehe Grafik unten). Beauftragte das Bamf zwischen 2011 und 2014 jährlich zwischen 600 und 700 Sprachanalysen, ist die Zahl im vergangenen Jahr auf nur 411 Aufträge gesunken. Die Asyl-Erstanträge haben sich dagegen 2015 im Vergleich zu 2011 fast verzehnfacht.

Ein Drittel der Sprachgutachten im Jahr 2015 bestätigten das angegebene Herkunftsland

Die Pressestelle des Bamf erklärt dazu, eine Sprachanalyse werde nur dann durchgeführt, wenn erhebliche Zweifel an den Herkunftsangaben der Antragsteller bestünden. "Daher bedeutet eine steigende Anzahl an Asylantragsstellern nicht zwingend einen Anstieg an Sprach- und Textanalysen." Ein maßgeblicher Grund für die relativ geringe Zahl an Sprachanalysen dürfte in einer geänderten Verfahrenspraxis für einen großen Teil der Asylbewerber liegen, als Reaktion auf die hohen Antragszahlen. Bereits Ende November 2014 wurden für Syrer sogenannte "beschleunigte Verfahren" eingeführt. Dabei verzichtet das Bamf auf eine persönliche mündliche Anhörung. Stattdessen müssen die Asylsuchenden mithilfe eines Dolmetschers einen Fragebogen ausfüllen, der die Asylgründe und die persönliche Geschichte abfragt. Später wurde das Verfahren auf Jesiden und Christen aus dem Irak und auf Eritreer ausgeweitet. "Das normale Asylverfahren gibt es in Deutschland seit mehr als zwei Jahren quasi nicht mehr", sagt Bernd Mesovic, stellvertretender Geschäftsführer von Pro Asyl, einer Organisation, die sich für Flüchtlinge einsetzt.

Die Dolmetscher sollen auf den Fragebögen auch eine Einschätzung darüber abgeben, ob die Herkunftsangaben des Antragstellers stimmen können. Sie rutschen so in die Rolle des Sprachanalysten und Entscheiders. Dabei sind sie für eine solche Einschätzung nicht ausgebildet.

Bei den Mitarbeitern des Bamf gibt es erhebliche Bedenken, was diese Form der Asylprüfung betrifft. Ein offener Brief des Personalrats warnte im November 2015 vor einem "hohen Anteil von Asylsuchenden (. . .), die eine falsche Identität angeben, um eine Bleibeperspektive (. . .) zu erhalten". Der Personalrat schreibt gar von einem "Verzicht auf eine Identitätsprüfung", der "ausschließlich den Rückständen" geschuldet und mit dem Rechtsstaatsgebot nicht vereinbar sei. Die Pressestelle des Bamf betont, dass in zweifelhaften Fällen die Verfahren um eine mündliche Anhörung ergänzt würden. Wie solche Zweifel bei einem so gelagerten Prozess überhaupt noch entstehen sollen, bleibt fraglich. Im Dezember 2015 beschloss die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern jedenfalls, die beschleunigten Verfahren wieder abzuschaffen.

Allerdings geschieht das nicht rückwirkend. Für die Asylanträge jener Geflüchteten, die bis 1. Januar 2016 in die Bundesrepublik eingereist sind und die bis zum 17. März einen Asylantrag gestellt haben, gilt nach wie vor das beschleunigte Verfahren. Ende März lagen nach Angaben des Bamf noch rund 48 000 Asylanträge von Syrern vor, die rein schriftlich zu entscheiden waren. In der Summe gibt es mehr als 234 000 dieser Vorgänge. Antragsteller mit Herkunftsangabe Syrien bekamen dabei im ersten Quartal 2016 in 98,5 Prozent der Fälle Asyl in Deutschland. Dem stehen 411 Aufträge für Sprachanalysen im Jahr 2015 und 334 im ersten Halbjahr 2016 gegenüber. Die Zahl der Sprachanalysen scheint also in diesem Jahr wieder etwas zu steigen.

Das Bamf betont, dass ein Sprachgutachten nie das alleinige Kriterium für einen "positiven oder negativen Bescheid" sei, sondern "stets in der Gesamtschau aller asylrechtlichen Aspekte zu bewerten ist". Die Frage ist, welchen Sinn diese wissenschaftlich problematische und juristisch umstrittene Methode hat, wenn man sie vermutlich nicht einmal flächendeckend auf die aktuellen hohen Flüchtlingszahlen hochskalieren könnte.

Gut ein Drittel der Sprachgutachten im Jahr 2015 konnten das angegebene Herkunftsland übrigens bestätigen - oder auch "mitbestätigen", wenn es zu einer Gruppe möglicher Herkunftsländer gehörte. Lutz Rezhak schätzt, er könne in etwa 80 Prozent seiner Analysen die vom Sprecher angegebene Herkunft belegen.

Derzeit sitzen in Rzehaks Gesicht nur kurze, graue Stoppeln. Aber sobald es die Sicherheitslage in Afghanistan zulässt, wird er seinen Bart wieder wachsen lassen. Als das Bamf ihn vor mehr als zehn Jahren fragte, ob er für Sprachanalysen zur Verfügung stehe, kamen ihm zunächst moralische Zweifel. "Ich habe mich aber dann dafür entschieden. Wenn jemand Anspruch auf Asyl hat, kann ich ihm helfen. Wenn nicht, dient es dem Asylprinzip, wenn das aufgeklärt wird. Das kann ich vor mir vertreten."

Diese Recherche entstand mit Unterstützung eines Stipendiums von journalismfund.eu.

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Quelle:
SZ vom 08.10.2016
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