Infektionskrankheiten:Masern-Impfpflicht tritt endgültig in Kraft

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Ab 31. Juli muss die Masern-Impfung nachgewiesen werden. (Foto: Mareen Fischinger/imago images/Westend61)

Zweimal wurde die Übergangsfrist verschoben, nun gilt sie von Sonntag an uneingeschränkt. Unter anderem in Schulen müssen Eltern die Masern-Impfung ihrer Kinder nachweisen können.

Von Kassian Stroh

Als Deutschland vor drei Jahren über die mögliche Einführung einer verpflichtenden Masern-Impfung debattierte, war das kein Vergleich mit der anhaltenden Kontroverse über die Corona-Impfpflicht. Umstritten allerdings war auch sie. Zweimal wurde ihre endgültige Einführung verschoben, am kommenden Sonntag aber tritt sie nun definitiv in Kraft - in Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünften, aber auch in Arztpraxen und Krankenhäusern. Eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist sei "nicht geplant", teilt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mit.

Und sie wäre zeitlich vermutlich auch gar nicht mehr möglich. Dabei hatten die Kommunen erst am Dienstag noch einmal einen Versuch in diese Richtung gestartet: Die Gesundheitsämter seien in die Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingebunden, ließ der Deutsche Landkreistag wissen. Wenn nun auch noch die Kontrolle der Nachweise für die Masern-Impfung hinzukomme, werde die Arbeitsbelastung zu hoch. Deshalb habe man das Gesundheitsministerium um eine neuerliche Verschiebung der Nachweisfrist auf den 1. Januar 2023 gebeten. Ohne Erfolg, wie das Ministerium nun abschließend wissen lässt.

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Dass es in Deutschland bereits eine sehr weitgehende Impfpflicht gibt, die gegen die Masern eben, ist in all den Debatten über eine berufsbezogene oder gar allgemeine Corona-Impfpflicht oft übersehen worden. Die Masern-Impfpflicht wurde 2019 beschlossen und gilt seit dem 1. März 2020 für Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, zum Beispiel in Kitas, Schulen, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, aber auch für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Praxen. Die muss nun vom 31. Juli an aber auch nachgewiesen werden.

Begründet wurde die Impfpflicht mit dem Schutz nicht zuletzt von kleinen Kindern: Die Masern sind eine sehr ansteckende Infektionskrankheit, die schwere Komplikationen nach sich ziehen kann; in nicht wenigen Fällen endet sie tödlich. Manche Eltern lehnen die Impfung aber ab, weshalb die Impfquoten zu niedrig sind, um die Krankheit dauerhaft einzudämmen oder gar zu eliminieren. Vor diesem Hintergrund wurde die Impfpflicht eingeführt - in zwei Schritten.

Bisher mussten in Schulen oder Kitas zum Beispiel nur jene Kinder einen Impfnachweis vorlegen, die neu in die jeweilige Einrichtung gekommen sind, also zum Beispiel bei der Einschulung. Zum 31. Juli endet diese Übergangsfrist: Nun müssen auch alle anderen, die am 1. März 2020 zum Beispiel schon in der Schule waren, belegen, dass sie geimpft sind. Das gilt auch für die Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Nicht geimpfte Kinder können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden; in den Schulen ist das wegen der Schulpflicht nicht möglich.

Wem man den Nachweis vorlegen muss, das regelt jedes Bundesland selbst. Meist dürfte dies die Einrichtungsleitung sein, die bei Verstößen dann das örtliche Gesundheitsamt informieren muss. Das kann die Impfverweigerer zu einem Gespräch vorladen, ein Bußgeld oder auch ein Beschäftigungsverbot verhängen. Genau diesen Mehraufwand beklagt und befürchtet der Landkreistag. "Der Bund sollte die in den letzten zweieinhalb Jahren am Anschlag arbeitenden Gesundheitsämter auf der Zeitschiene entlasten, im allseitigen Interesse einer guten Umsetzung der Masern-Impfpflicht", sagte ein Sprecher.

Die Übergangsfrist sollte ursprünglich bereits am 31. Juli des vergangenen Jahres enden. Sie wurde dann wegen der Corona-Krise zweimal verlängert: einmal bis Ende Dezember 2021, dann bis Ende Juli 2022.

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