Markenware mit Apollo-Label:Mondstaub im Angebot

Einige ehemalige Astronauten versuchen, Andenken ihrer Mondflüge zu verkaufen. Fast 390.000 Dollar sollte etwa James Lovell, Kommandant der Apollo-13-Mission, für seine Checkliste bekommen. Die Nasa reagiert äußerst gereizt.

Alexander Stirn

Sie sind Helden. Sie waren auf dem Mond. Sie kassieren fürstliche Honorare für öffentliche Auftritte. Doch sobald die amerikanischen Astronauten der Apollo-Mondflüge Memorabilien ihrer einmaligen Reise versilbern wollen, bekommen sie ein Problem: Die Nasa reagiert zunehmend gereizt auf den Handel mit Erinnerungsstücken aus dem Weltall. Dann wird gedroht und prozessiert. Es geht um die Frage, wem die Dinge gehören, die mit amerikanischen Raumschiffen ins All geflogen sind.

Markenware mit Apollo-Label: James Lovell - hier im April 1970 - kommandierte die Apollo-13-Mission, die beinahe in einer Katastrophe endete. Derzeit sitzt dem Weltraumveteranen die Nasa im Genick: Die Behörde will verhindern, dass Lovell weiterhin Souvenirs verkauft, die er von seinem Apollo-Flug aufgehoben hat.

James Lovell - hier im April 1970 - kommandierte die Apollo-13-Mission, die beinahe in einer Katastrophe endete. Derzeit sitzt dem Weltraumveteranen die Nasa im Genick: Die Behörde will verhindern, dass Lovell weiterhin Souvenirs verkauft, die er von seinem Apollo-Flug aufgehoben hat.

(Foto: AP)

Aktuell bekommt Ex-Astronaut James Lovell die harte Linie der Nasa-Oberen zu spüren: Lovell, Kommandant der fehlgeschlagenen und fast katastrophalen Apollo-13-Mission hat - angeblich beim Aufräumen - die offizielle Checkliste seines Fluges gefunden und zur Versteigerung freigegeben. In das 70 Seiten starke Büchlein hatte Lovell einst die Berechnungen gekritzelt, mit deren Hilfe er das havarierte Raumschiff nach der Explosion eines Sauerstofftanks auf Heimatkurs bringen konnte.

Mehr als 388.000 Dollar (etwa 300.000 Euro) waren die Notizen einem anonymen Käufer wert. Ob er jemals die Checkliste bekommen wird - und James Lovell sein Geld - ist allerdings fraglich. In einem Brief an das Auktionshaus macht die Nasa deutlich, dass Lovell in ihren Augen kein Recht hatte, das Spiralbuch zu verkaufen. Genauso wenig wie Apollo-9-Astronaut Rusty Schweickart, der sich bei gleicher Gelegenheit von einem Steuerknüppel (22.705 Dollar) und dem Typenschild seiner Mondfähre (13.145 Dollar) trennen wollte. Auch ein Handschuh (19.120 Dollar), den der längst verstorbene Alan Shepard während des Trainings zu Apollo 14 getragen haben soll, hätte demnach nicht versteigert werden dürfen.

Wir müssen sicherstellen, dass wichtige Gegenstände aus dem Raumfahrtprogramm erhalten bleiben und dem amerikanischen Volk in Ausstellungen zugänglich gemacht werden", sagt Nasa-Chef Charles Bolden. Die Astronauten dagegen berufen sich auf Abmachungen aus den 1960er Jahren, nach denen sie neben persönlichen Dingen auch Teile ihrer Ausrüstung behalten dürfen.

Lange ging das gut: Schon oft haben die Männer in der Vergangenheit einzelne Gegenstände verkauft. Nachdem die Versteigerungen aber immer häufiger geworden sind - und vor allem immer mehr Geld einbrachten - will die Nasa das Treiben nun offenbar nicht mehr tatenlos hinnehmen.

Apollo-14-Astronaut Edgar Mitchell ist deswegen sogar vor Gericht gelandet: Als Mitchell im Frühjahr vergangenen Jahres eine Videokamera verkaufen wollte, die mit ihm auf dem Mond war, verklagte ihn sein ehemaliger Arbeitgeber. Der Astronaut sei illegal in den Besitz der Kamera gekommen und habe kein Recht, das Regierungseigentum zu verkaufen, sagten die Nasa-Anwälte.

Lovell Apollo 13 Checklist

300.000 Euro erbrachten Lovells Notizen von der Apollo-13-Mission.

(Foto: AP)

Mitchell dagegen präsentierte einen Brief des ehemaligen Nasa-Direktors Christopher Kraft. Der langjährige Chef des Johnson Space Centers in Houston schreibt darin: "Es war allgemein akzeptiert, dass Astronauten Teile ihrer Ausrüstung und ihrer Raumfahrzeuge als Andenken behalten durften."

Das gebe den Raumfahrern noch lange nicht das Recht, die Gegenstände auch zu verkaufen, argumentierten im Gegenzug die Nasa-Anwälte. Beide Parteien einigten sich schließlich außergerichtlich. Nun soll die Kamera im National Air and Space Museum in Washington ausgestellt werden.

Die geräuschlose Einigung dürfte der Nasa wichtig gewesen sein: In der Öffentlichkeit macht es keinen guten Eindruck, wenn sie ihre eigenen Helden verklagt. Andererseits kann sie nicht zuschauen, wenn historische Gegenstände aus dem staatlichen Raumfahrtprogramm verscherbelt werden oder gar ein Schwarzmarkt für Weltraum-Souvenirs entsteht, die eigentlich ins Museum gehören.

Um die Wogen zu glätten, hat sich Nasa-Chef Bolden, selbst ein ehemaliger Shuttle-Astronaut, daher in dieser Woche mit Apollo-Veteranen und ihren Anwälten zusammengesetzt. Außer schönen Worten ist bei dem Treffen allerdings nicht viel herausgekommen: "Diese Amerikaner sind Helden, Astronauten-Kollegen, persönliche Freunde, und sie haben in guter Absicht gehandelt", lässt sich Bolden zitieren.

Der Nasa-Chef räumt ein, dass es in der Vergangenheit "grundlegende Missverständnisse und unklare Richtlinien" gegeben habe. "Wir werden nun gemeinsam daran arbeiten, die korrekten politischen und rechtlichen Wege zu finden, um die Besitzfrage dieser Gegenstände zu lösen", sagt er.

Deutlich einfacher wird die Angelegenheit, wenn keine Astronauten an den Verkäufen beteiligt sind: Im Sommer versuchte ein Mann, auf der Internetplattform Ebay ein ausgedientes Raketentriebwerk aus den 1960er Jahren zu verhökern. Das 1,8 Meter lange Ungetüm wurde mit 200.000 Dollar taxiert. Viel Freude hatte der Verkäufer allerdings nicht an seinem Auktionsobjekt - die Nasa beschlagnahmte es umgehend.

Der Mann konnte nicht nachweisen, rechtmäßig in den Besitz des Triebwerks gekommen zu sein. Vor allem aber hatte er keinen Heldenstatus. Nicht den geringsten Spaß versteht die Nasa, wenn es um das Allerheiligste ihres Apollo-Programms geht: um Mondgestein.

Mondstaub für 1,7 Millionen Dollar

Als eine 74-jährige Kalifornierin im Sommer ein Körnchen Mondstaub für 1,7 Millionen Dollar verkaufen wollte, stürmten Beamte in schusssicheren Westen das Schnellrestaurant, das die ältere Dame für die Übergabe gewählt hatte. Die Frau wurde vorübergehend in Gewahrsam genommen. Sie behauptet, den kaum reiskorngroßen Brösel im Nachlass ihres verstorbenen Mannes, eines Raketeningenieurs, gefunden zu haben. Der wiederum hätte den Krümel von Neil Armstrong höchstpersönlich bekommen.

Der erste Mann auf dem Mond schwört dagegen, niemals derartige Mitbringsel verschenkt zu haben. Mittlerweile schweigt die Nasa zu dem Fall, der ihr in den USA viel negative Presse eingebracht hat.

Offiziell wird viel lieber ein "partnerschaftliches Verhältnis" beschworen, besonders im Umgang mit den Ex-Astronauten. Sollte die Nasa ihre harte Linie dennoch auch gegenüber den ehemaligen Angestellten durchsetzen, müssen diese trotz allem nicht darben: Handsignierte Fotos und Abzeichen der Raumfahrer werden in den Nasa-Besucherzentren - ganz offiziell - für viele tausend Dollar verkauft.

Und auch auf Gegenstände aus dem persönlichen Handgepäck der Helden hat die Raumfahrtbehörde keinen Zugriff. Edgar Mitchell, der Astronaut mit der Videokamera, hat bei der Auktion im November unter anderem eine US-Flagge versteigert, die er während seines Mondflugs eingepackt hatte. Ihr Wert: 65.725 Dollar.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: