Krebsgefahr:Solarium ade

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Dass Sonnenbänke der Haut nicht guttun und Krebs auslösen, ist seit Langem bekannt. Jetzt fordert ein französischer Verbraucherverband, die Bräunungsmaschinen zu verbieten. Sollte das auch in Deutschland erwogen werden?

Von Sebastian Kirschner

Es ist so ähnlich wie mit Zigaretten und Alkohol: Viele wissen, dass künstliche Sonnenbäder im Solarium schlecht für die Gesundheit sind - und trotzdem wollen einige immer noch nicht darauf verzichten. Nun dringt die französische Verbraucherschutzorganisation ANSES darauf, Sonnenstudios zu verbieten. Das erhöhte Krebsrisiko durch den Besuch von Solarien sei seit Jahren bekannt und mehrfach bestätig worden. Die Behörde will damit erreichen, dass Frankreichs Bevölkerung besser vor künstlicher UV-Strahlung geschützt wird.

Wissenschaftlich sind die Risiken, die von Sonnenbänken ausgehen, tatsächlich gut belegt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft derartige Geräte längst als krebserregend ein. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation zufolge sind Solarien für mehr als 460 000 Fälle von Hautkrebs pro Jahr in den USA, in Europa und Australien verantwortlich, mehr als 10 000 davon allein für den gefürchteten schwarzen Hautkrebs. Für Kinder und Jugendliche sei die Gefahr ungleich höher. Nach Ansicht der Europäischen Kommission gibt es auch keinen sicheren Grenzwert, bis zu dem der Gang ins Sonnenstudio bedenkenlos wäre.

Sollte die Forderung von ANSES Erfolg haben, wäre Frankreich nicht das erste Land mit einem Verbot von Solarien. Andere Nationen, beispielsweise Australien und Brasilien, haben derartige Verbote bereits vor Jahren rechtlich durchgesetzt. In Deutschland ist der Besuch von Sonnenstudios derzeit nur Minderjährigen untersagt. "Ein gänzliches Verbot wird aber früher oder später auch hierzulande kommen", sagt der Arzt und Hautkrebsspezialist Jochen Sven Utikal vom Deutschen Krebsforschungszentrum. Die wohl größte Schwierigkeit dabei: Ähnlich wie beim Genuss von Alkohol und Zigaretten handelt es sich beim Gang ins Sonnenstudio um ein Persönlichkeitsrecht. Jeder darf folglich selbst entscheiden, was für ihn gesund ist und was nicht.

© SZ vom 12.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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