Süddeutsche Zeitung

Ihr gutes Recht - Fall der Woche:Gefährliches Glimmen

Eine noch brennende Zigarette im Büro verursacht einen Schaden von 100.000 Euro. Die Firma will Schadensersatz vom rauchenden Mitarbeiter. Bekommt sie vor Gericht Recht?

Der Fall:

Herr M. arbeitet seit Jahren bei einem Versicherungsbüro in Frankfurt. Er ist Kettenraucher, hatte damit aber am Arbeitsplatz noch nie ein Problem, da das Rauchen im Büro erlaubt war.

Eines Abends leerte er den vollen Aschenbecher in einen Plastikeimer und übersah eine noch glimmende Zigarette.

Der dadurch entstehende Schwelbrand verursachte einen Schaden von 100.000 Euro. M.s Arbeitgeber hielt dies für grob fahrlässig und verklagte ihn auf Zahlung von Schadensersatz. Da die Haftpflichtversicherung von M. nur einen Teil des Schadens übernahm, klagte der Arbeitgeber auf Zahlung des vollen Schadensersatzes. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Daraufhin legte der Arbeitgeber Berufung beim Landesarbeitsgericht ein.

Die Entscheidung des Gerichts finden Sie auf Seite 2 - einfach klicken!

Die Entscheidung:

Das Hessische Landesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer Recht und wies die Berufung zurück. Das Rauchen am Arbeitsplatz sei zwar eine private Tätigkeit, das Entleeren des Aschenbechers jedoch als betrieblich veranlasste Reinigungstätigkeit anzusehen, weil sie im möglichen oder mutmaßlichen Interesse des Arbeitgebers liege. Bei der Brandverursachung sei dem Arbeitnehmer nur eine mittlere Fahrlässigkeit vorzuwerfen mit der Folge, dass er nur teilweise für den Brandschaden hafte.

(Hessisches Landesarbeitsgericht, Az. 11 Sa 121/04)

Der Tipp:

Der Fall zeigt, welche gefährlichen Folgen Rauchen am Arbeitsplatz haben kann. Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht immer bei Schäden, die durch das Rauchen verursacht werden. Um Brandschäden zu vermeiden, sollten Betriebe erwägen, das Rauchen generell zu untersagen oder nur an bestimmten, sicheren Orten zu erlauben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.601343
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Rechtsanwalt Ernst Schaller
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.