Hirnforschung:Zweifel am Lügendetektor

US-Wissenschaftler können anhand der Hirnaktivität feststellen, ob Menschen ein Gesicht vertraut ist oder fremd. Allerdings zweifeln sie daran, dass Hirnscanner zum Lügendetektor taugen.

Markus C. Schulte von Drach

Aditi Sharma war angeklagt, ihren früheren Verlobten vergiftet zu haben. Doch sie leugnete die Tat. War sie wirklich unschuldig? Oder nur eine geschickte Lügnerin?

Hirnforschung: Die funktionelle Magnetresonanztomographie macht sichtbar, wie sich die Durchblutung im Gehirn und demnach die Hirnaktivität verändert.

Die funktionelle Magnetresonanztomographie macht sichtbar, wie sich die Durchblutung im Gehirn und demnach die Hirnaktivität verändert.

(Foto: Foto: NIMH Genes, Cognition and Psychosis Program)

Die Ermittler in Indiens Bundesstaat Maharashtra jedenfalls trauten ihren Aussagen nicht - und setzten darauf, dass sie ihr Unterbewusstsein verraten würde. Dazu wurden ihre Hirnströme mit Hilfe von Elektroden untersucht, während ihr Sätze wie "Ich kaufte Arsen", aber auch neutrale Feststellungen wie "Der Himmel ist blau" vorgelesen wurden.

Tatsächlich, so berichtete die New York Times, waren die Untersuchungsbeamten überzeugt, dass ihre Reaktionen sie als Täterin überführt hätten. Die Daten hätten belegt, dass die Angeklagte aus eigener Anschauung von den Umständen des Verbrechens gewusst und nicht etwa nur davon gehört hatte.

Die 24-Jährige wurde schuldig gesprochen.

War diese Überführung von Sharma mit Hilfe der sogenannten Brain Electrical Oscillation Signature (BEOS) ein Durchbruch in den Ermittlungsmethoden der Justiz? Auch in den USA wurde vor einigen Jahren bereits eine Art Hirn-Lügendetektor auf der Basis von Hirnstrommessungen (EEG) eingesetzt.

Es scheint, als könnten die rasant wachsenden Erkenntnisse der Hirnforscher und ihre immer besseren Untersuchungsmethoden bereits heute hilfreich sein bei der Aufklärung von Verbrechen. Bereits zwei Firmen bieten in den USA Anwälten und auch Arbeitgebern Lügendetektoren auf der Basis von Hirnscans an.

Etliche Studien deuten tatsächlich darauf hin, dass sich mit Hirnstrommessungen, vor allem aber auch mit der funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRI) feststellen lässt, ob ein Mensch zum Beispiel etwas zum ersten Mal sieht oder hört, oder ob er mit Informationen konfrontiert wird, mit denen er schon vertraut ist.

So könnte es sein, dass nur der Täter wissen kann, ob am Tatort ein bestimmter Gegenstand gefunden wurde. Zeigt man ihm ein Bild dieses Gegenstandes, sollte sein Gehirn ein anderes Aktivitätsmuster zeigen als das eines Unschuldigen.

Experimente von Wissenschaftlern der Stanford University zeigen nun, dass diese Annahme häufig stimmen könnte. Die Forscher hatten ihren Versuchspersonen eine Reihe von Gesichtern gezeigt. Nach einer Stunde wurden sie erneut mit Gesichtern konfrontiert, und sollten sagen, ob sie sie wiedererkannten.

Wie Jesse Rissman und seine Kollegen in den Proceedings of the National Academy of Sciences berichten, unterschieden sich die Hirnaktivitätsmuster der Probanden bei Gesichtern, die als neu identifizert wurden, deutlich von jenen "Mustern", die auftraten, wenn Gesichter als bekannt wahrgenommen wurden.

Entsprechen die Erinnerungen realen Erfahrungen?

Außerdem gelang es den Psychologen zu beobachten, welche Gesichter die Versuchsteilnehmer subjektiv für bekannt oder für neu hielten. Darüber hinaus konnten sie sogar feststellen, ob Gesichter als sehr vertraut oder nur vage bekannt wahrgenommen wurden.

Es gab aber auch ein großes Problem: Die Psychologen hatten erhebliche Schwierigkeiten, festzustellen, ob die Probanden mit ihrer Einschätzung tatsächlich recht hatten.

Mit anderen Worten: Die Wissenschaftler konnten sich relativ sicher sein, ob jemand glaubte, sich an ein Gesicht zu erinnern - aber nicht, ob er dieses Gesicht tatsächlich zuvor schon gesehen hatte.

Unter experimentellen Bedingungen ließen sich also neurale Korrelate der subjektiven Erinnerung im Gehirn mit großer Genauigkeit aufspüren, schließen Rissman und sein Team. Etwas anderes ist es allerdings, festzustellen, ob die subjektiven Erinnerungen mit den tatsächlich gemachten Erfahrungen übereinstimmen.

Ihre Ergebnisse zeigen, dass es äußerst schwierig sein könnte, mit Hilfe der Magnetresonanztomographie Erinnerungen aufzuspüren und zu beurteilen. Bevor diese Technik in Zukunft von der Justiz angewendet werden könnte, müsste sie gut untersucht werden. Denn: "Falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse können ernsthafte Konsequenzen im Rahmen des Rechtssystems haben", warnen die Forscher.

Damit üben sie indirekt auch Kritik an ihren Kollegen, die die Justiz bereits in zwei indischen Bundesstaaten, Maharashtra und Gujarat, von den Fähigkeiten ihres Lügendetektors überzeugen konnten.

"Wir sind weit entfernt von dem Niveau, das man sich für eine Technik wünscht, die im Gerichtssaal das Gedächtnis eines Angeklagten prüfen und die Wahrheit über seine Erfahrungen aufdecken soll", erklärt Rissman. "Ich zweifle daran, dass die Technologie jemals in der Lage sein wird, mit hundertprozentiger Sicherheit zu bestimmen, ob jemand eine ganz bestimmte Erfahrung gemacht hat."

Vielleicht waren die Reaktionen Aditi Sharmas auf die Sätze, die ihr vorgelesen wurden, tatsächlich ein Hinweis auf ihre Täterschaft. Vielleicht lösten sie aber auch nur Assoziationen bei ihr aus, die die Ermittler falsch interpretiert haben.

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