Hademar Bankhofer:Die Melissen-Masche

Der selbsternannte Medizin-Experte Hademar Bankhofer hat über Jahre verdeckt die Produkte der Klosterfrau-Gruppe angepriesen. Eine klare Verbrauchertäuschung, sagen Kritiker.

Marcus Anhäuser

Das Jahr läuft gut für Hademar Bankhofer. Er veröffentlichte zwei neue Gesundheitsbücher. Ein Infrarotkabinen-Hersteller benannte Geräte nach ihm. In seinem Lieblingskurort Bad Füssingen eröffnete das "Internationale Bankhofer Zentrum". Die dunklen Wolken des Sommers 2008 haben sich verzogen.

Hademar Bankhofer: Die Gesundheitstipps von Hademar Bankhofer weisen vielfach auf die Produkte eines Konzerns: der Klosterfrau-Gruppe.

Die Gesundheitstipps von Hademar Bankhofer weisen vielfach auf die Produkte eines Konzerns: der Klosterfrau-Gruppe.

(Foto: Screenshot: www.bankhofer-gesundheitstipps.de)

Den Verdacht, er habe Schleichwerbung für die Kölner Klosterfrau Healthcaregroup im ARD-Morgenmagazin gemacht, konnte eine Untersuchung des Senders nicht bestätigen. Zusammenarbeiten will der WDR trotzdem nicht mehr mit ihm.

Wegen eines Beratervertrages mit Klosterfrau bestünden erhebliche Interessenkonflikte. Bankhofer hat das Ganze als eine von Medizinjournalisten, Wissenschaftlern und Pharmafirmen "über drei Jahre vorbereitete Intrige" abgehakt.

Doch selbst wenn Bankhofer keine Schleichwerbung in der ARD betrieben hat, an anderer Stelle bewies der Österreicher eine ausgeprägte Vorliebe für Klosterfrau-Produkte, ohne dass seine Interessenkonflikte erkennbar waren: In der Fernsehzeitschrift rtv erschien von 2006 bis Sommer 2008 seine Gesundheitskolumne mit der wohl größten Reichweite in Deutschland.

Das Magazin liegt laut dem Deutschen Supplement Verlag in Nürnberg mehr als 200 Tageszeitungen bei, und ist "mit über 14 Millionen Lesern und 9,5 Millionen Exemplaren Deutschlands Nr. 1 in Reichweite und Auflage in der Programmpresse".

Präzise Tipps

Einmal im Monat gab der silberhaarige Professor ehrenhalber, der nie Medizin studiert hat, dort Tipps gegen Gelenkbeschwerden, Vergesslichkeit, Stress oder Heuschnupfen. Bankhofer nennt keine Produktnamen, die Beiträge waren nicht mit dem Wort Anzeige als Werbung gekennzeichnet. Doch in den 16 Artikeln führt er seine Leser zu Klosterfrau-Produkten.

In elf Artikeln sind die Tipps so präzise, dass man mit dem Zeitschriftenausschnitt in der Apotheke nur ein Mittel der Kölner Firma erhalten kann. Oder die Leser sind zumindest sensibilisiert für eine der zahlreichen Anzeigen in den rtv-Heften, in denen Klosterfrau die Wirkstoffe bewirbt, die Bankhofer in seinem Artikel empfohlen hatte.

In zwei Artikeln preist Bankhofer Klostermelisse an, dessen Name Klosterfrau als Wortmarke hat schützen lassen, und die im Sommer 2008 Anlass für den ARD-Schleichwerbefall war. In Heft 26 im Juni 2008 schreibt er: "Eine neue Studie zeigt, dass die Klostermelisse bei einer Sommergrippe schnell wirkt." Die Masche, bei der ein exklusives Merkmal zielsicher zu einem Klosterfrau-Produkt führt, betreibt Bankhofer auch mit anderen Produkten der Firma.

Beispiel Leberprobleme. Helfen könne, so Bankhofer, ein "besonders wirkstoffreicher" Extrakt der Königs-Artischocke. Königs-Artischocke ist ebenfalls Teil einer eingetragenen Wortmarke, diesmal der Schweizer Firma Divapharma in Chur, einem Mitglied der Klosterfrau Healthcare Group.

Laut Arzneimittelverzeichnis Rote Liste gibt es zwar 20 Präparate zum Stichwort Artischocke. Aber nur eines wird mit dem Begriff Königs-Artischocke beworben: Hepar-SL forte im Vertrieb von Klosterfrau.

Die Masche funktioniert auch ohne Markennamen. Im Mai 2007 empfiehlt Bankhofer Chininsulfat gegen nächtliche Muskelkrämpfe, im April 2008 gegen unruhige Beine. Einziges Mittel mit dem Wirkstoff gegen Muskelkrämpfe ist laut Roter Liste Limptar N, Vertrieb Klosterfrau.

Vorwurf der Verbrauchertäuschung

Im Dezember 2007 schreibt Bankhofer: "Die Wirkstoffkombination aus Xylometazolin und Dexpanthenol ist ideal zur Behandlung von Schnupfen." Die Rote Liste kennt nur zwei Mittel mit diesen Wirkstoffen: Nasic und Nasic für Kinder. Hersteller ist Cassella Med, Mitglied der Klosterfrau Healthcare Group.

Selbst bei einer in vielen Produkten eingesetzten Wirkstoffkombination wie Glucosamin und Chondroitin gegen Gelenkbeschwerden schafft Bankhofer die Verbindung zur Kölner Firma. Das Klosterfrau-Präparat Taxofit Gelenke plus unterscheidet sich in einem Punkt von der Konkurrenz: der Chrono-Depot-Tablettenform.

PR ohne Vertrag

Laut Klosterfrau ist dies eine als "deutsches Gebrauchsmuster geschützte" Darreichungsform. Bankhofer weist seine rtv-Leser in der Ausgabe 39/2007 ausdrücklich darauf hin, dass die Wirkstoffe "in Chrono-Depot-Tablettenform verabreicht werden".

Dass Bankhofer in seinen Tipps eine solche Vorliebe für Klosterfrau-Produkte entwickelt, kann nicht überraschen. Für Klosterfrau Österreich wirbt er offiziell im Rahmen einer Kolumne im Mitgliedermagazin des größten Pensionistenvereins. Mit der deutschen Mutterfirma hat er einen Beratervertrag.

In dem stehe zwar, dass er "keine Werbung und PR mache", so Bankhofer im Sommer 2008. Doch das hindert ihn nicht daran, regelmäßig für die Kölner Firma PR zu betreiben. In 13 Pressemappen preist er in vorbereiteten Interviews für Zeitungen und Magazine die Vorzüge der Präparate.

Ein Vergleich der rtv-Artikel mit den PR-Interviews offenbart, wie Bankhofer arbeitet. In neun Fällen zeigen sich Übereinstimmungen in Inhalt und Erklärungsmustern bis hin zu identischen Sätzen. Er verweist auf die gleichen Studien, Erfolge beschreibt er in denselben Worten.

Für Medienrechtler und Verbraucherschützer ist Bankhofers rtv-Serie deshalb ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung. Wenn Bankhofer seine Kolumnen schreibe, müsse er unabhängig arbeiten, sagt Georgios Gounalakis, Medienrechtler von der Universität Marburg.

"Grenze zur Schleichwerbung überschritten"

Er dürfe nicht Produkte eines Herstellers einseitig in den Vordergrund stellen. Es fehle die für einen journalistischen Beitrag nötige Unabhängigkeit und Transparenz. "Da ist die Grenze zur Schleichwerbung überschritten."

Für Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW ist ebenfalls klar: "Die rtv-Artikel haben meiner Meinung nach verschleiernden Werbecharakter, ich halte sie für rechtlich angreifbar." Der Verbraucherexpertin ist "Mr. Gesundheit" schon länger ein Dorn im Auge.

Ihr fielen immer wieder Artikel in die Hände, in denen Bankhofer Produkte von Klosterfrau nannte. "Der älteste stammt aus der Neuen Ruhr Zeitung aus dem Jahr 2001, in dem Herr Bankhofer das Klosterfrau-Abnehmmittel BMI 23 empfiehlt." Empfehlungen für Tiger-Balm, auch im Klosterfrau-Vertrieb, fand sie in den Jahren 2002 und 2003, 2004 auf ARD-Webseiten.

Klosterfrau, Bankhofer und rtv bestreiten, dass es sich bei der rtv-Kolumne um Schleichwerbung handelt. "Wir haben Herrn Bankhofer nicht gezielt veranlasst, Wirkstoffe unseres Hauses zu nennen. Er hat von Klosterfrau selbstverständlich auch nichts dafür erhalten", schreibt Jan Becker-Grüll, Mitarbeiter der Pressestelle von Klosterfrau in Köln.

Bankhofer erklärt per E-Mail, Wirkstoffe zu nennen, sei durchaus üblich im Medizinjournalismus. Dass er dabei Klosterfrau-Produkte so häufig bevorzugt, darauf geht er nicht ein. Laut Becker-Grüll könne das auch Zufall oder indikationsbedingt vorgegeben sein.

Grundsätzlich sei es so, erklärt Bankhofer, dass er innerhalb des Beratervertrages Anregungen und Informationen für neue Präparate, Heilpflanzenextrakte oder Wirkstoffkombinationen gebe. "Dann ist es doch verständlich, dass ich mich auch im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit beim Schreiben von Zeitungs-Kolumnen aus Überzeugung - ohne Geld dafür zu bekommen - dafür einsetze." Es sei nur logisch, dass er in Interviews dasselbe sage wie in Artikeln.

Laut Klosterfrau erhalte Bankhofer kein Geld für Interviews in den Pressemappen. "Das war eine nette, kostenlose Geste, die auf Herrn Bankhofers Wunsch hin statt fand", sagt Becker-Grüll. Die letzte Instanz für Berichte, die er mit Medien wie rtv abspreche, sei zudem die Redaktion, so Bankhofer. "Ich bin freier Journalist, der überhaupt nicht entscheiden kann, ob etwas erscheint oder nicht."

Dem widerspricht eine Aussage von rtv-Chefredakteur Matthias Roth: "Ich habe Herrn Bankhofer die Themenwahl überlassen." Zum Vorwurf, der Autor empfehle über eineinhalb Jahre in seinen Artikeln verdeckt Klosterfrau-Produkte, für die im Heft teilweise mit Anzeigen geworben werde, gibt sich Roth unwissend: "Wir werden diesen Hinweisen natürlich unsererseits nachgehen."

Dabei sollte rtv für das Thema sensibilisiert sein. 2007 hatte sich die Zeitschrift eine Rüge vom Presserat wegen eines Gesundheitsartikels eingehandelt. Auch Klosterfrau ist bereits aufgefallen: 2005 deckte die Süddeutsche Zeitung auf, wie Firmen, darunter Klosterfrau, jahrelang über eine Produktionsfirma Schleichwerbung in Sat1-Sendungen geschleust hatten.

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