Die EU muss die Zulassung genetisch veränderter Sojabohnen für Lebens- und Futtermittel nicht erneut auf mögliche Gesundheitsgefahren überprüfen lassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Damit scheiterten die Klagen der drei Nichtregierungsorganisationen Testbiotech, European Network of Scientists for Social and Environmental Responsability sowie Sambucus.
Die drei Organisationen hatten eine neue Zulassungsüberprüfung gefordert, da die zuständige Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) 2012 zu dem Ergebnis gekommen war, dass genetisch veränderte und von Monsanto entwickelte Sojabohnen ebenso sicher seien wie herkömmliche Sojabohnen. Nach Ansicht der Kläger hatte die Efsa dabei die Toxikologie genetisch veränderter Sojabohnen nicht richtig bewertet. Zudem könnten die Proteine der genetisch veränderten Sojabohnen für Kleinkinder allergieauslösend sein.
Die Organisationen verlangten deswegen eine neue Zulassungsüberprüfung. Ohne Erfolg: Dem Gerichtshof zufolge konnten die Kläger nicht nachweisen, dass die EU-Kommission ihre Pflicht verletzt habe, die Risikobewertung nach "höchstmöglichen Standards" vornehmen zu lassen.