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Grenzwerte für Flugverbote:Wer durch die Asche fliegen darf

Wann ist der Flugverkehr nach einem Vulkanausbruch ungefährlich? Dafür gibt es in Europa Grenzwerte - theoretisch. Aber sie sind nicht verbindlich, und es ist den Ländern überlassen, wie sie Sondergenehmigungen handhaben. Haben Politik und Industrie seit der Eruption des Eyjafjallajökull im April 2010 nichts dazugelernt?

Jens Flottau

Es war als Test geplant, doch der Ernstfall folgte schnell. Am 14. April taten Airlines, Flugsicherungen, die europäische Flugsicherheitsagentur EASA, das Londoner Volcanic Ash Advisory Center (VAAC) und die Europäische Kommission so, als würde Islands Vulkan Grimsvötn ausbrechen. Die Beteiligten wollten zeigen, was sie seit Ausbruch des Eyjafjallajökull im April 2010 gelernt hatten.

Die Realität hat Unternehmen und Behörden überholt, am 21. Mai brach der Feuerberg aus. Theoretisch scheinen Politik wie Industrie nun besser auf die Aschewolke vorbereitet zu sein. Doch es gibt Zweifel, ob das auch für die Praxis gilt, auch wenn schon am 23. Mai eine länderübergreifende Arbeitsgruppe für Notfälle zusammengetreten ist.

Bis zu einem Wert von 0,2 Milligramm Vulkanasche pro Kubikmeter Luft dürfen Airlines fliegen. Bis zu zwei Milligramm ist der Flugbetrieb an strenge Kontrollen gebunden. Steigt der Wert höher, sind Flüge verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei zwei bis vier Milligramm müssen Fluggesellschaften eine Risikoanalyse erstellen und diese vom Triebwerkshersteller und von den Flugsicherheitsbehörden absegnen lassen.

Doch die Zusammensetzung der Wolke ändert sich permanent. Modellrechnungen des Londoner VAAC werden als zu ungenau kritisiert, dienten aber bisher als Grundlage. In Deutschland werden Daten von Messflügen und des Wetterdienstes herangezogen. Die Frage ist aber, wie oft solche Messflüge stattfinden. Im April 2010 brauchte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Tage, bis die Forschungsmaschine einsatzbereit war. In Großbritannien ist eine Debatte darüber entbrannt, ob es sicher genug ist, ein Flugzeug zu Messzwecken in die Asche zu schicken.

Die Grenzwerte sind nicht überall verbindlich. Auf europäischer Ebene gelten sie nur als Empfehlung. Es ist den Ländern überlassen, wie sie Sondergenehmigungen handhaben. Der schottische Luftraum etwa ist trotz des größeren Handlungsspielraumes, der zur Verfügung steht, komplett gesperrt. Das DLR hat gerade Ergebnisse einer Studie zur Aschewolke 2010 veröffentlicht. Demnach lag die Aschekonzentration bei allen Messflügen weit unter dem Grenzwert von zwei Milligramm: Die Airlines hätten nach der heutigen Regelung fliegen dürfen.

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SZ vom 25.05.2011/mikö
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