Extremismus - Pforzheim:Rechtsextreme Mahnwache in Pforzheim darf stattfinden

Baden-Württemberg
Ein Schild verweist auf das Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Pforzheim (dpa/lsw) - Die für diesen Sonntag in Pforzheim geplante rechtsextreme Fackel-Mahnwache darf stattfinden. Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Samstagabend mitteilte, hatte eine Beschwerde der Stadt gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe keinen Erfolg. Der VGH wies die Beschwerde zurück.

Die Stadt habe keine konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit dargelegt. Auch sei nicht erkennbar, dass solche Gefahren von der angemeldeten Versammlung ausgingen. Das Verwaltungsgericht habe zudem eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung zutreffend verneint. Dafür seien laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besondere Begleitumstände nötig, die einschüchternd wirkten oder ein Klima der Gewaltdemonstration und potenzieller Gewaltbereitschaft erzeugten. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Eine Gruppe aus dem extrem rechten Spektrum nutzt den Gedenktag der Bombardierung von Pforzheim (23. Februar) regelmäßig, um sich mit Fackeln zu versammeln. Die Stadt hatte die Versammlung am Freitag verboten. Nach dem mutmaßlich rassistischen Anschlag in Hanau sehe man eine veränderte Lage, teilte die Kommune mit. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe von einer sehr hohen Gefährdungslage und möglichen Nachahmungstätern gesprochen. "Vor dem Hintergrund dieser Gefährdungseinschätzung halte ich es für unvertretbar, dass sich am Sonntag Rechtsextreme in unserer Stadt versammeln", hatte Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) mitgeteilt.

Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe hob am Samstag das Verbot auf. Eingriffe in das grundrechtliche geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit kämen nur in Betracht, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts muss die Stadt in ihrer Gefahrenprognose konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte für einen Eintritt der Gefahr zugrunde legen. An entsprechenden behördlichen Darlegungen fehle es jedoch praktisch vollständig.

Boch forderte gesetzliche Konsequenzen. "Es ist an der Zeit, das Versammlungsgesetz zu ändern, um Kommunen damit die Möglichkeit zu bieten, solche Versammlungen leichter zu verbieten."

Ein 43-jähriger Deutscher hatte am Mittwoch im hessischen Hanau zehn Menschen und sich selbst erschossen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach am Freitag von einem rechtsterroristischen Terroranschlag.

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