Geschichte - Berlin:U-Ausschuss zur Gedenkstätte Hohenschönhausen

Abgeordnetenhaus
Besucher gehen am "Tag der offenen Tür" in die Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen. Foto: Paul Zinken/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Die Vorgänge um die Entlassung des Leiters der Stasi-Opfer-Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, werden von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss geprüft. Das Abgeordnetenhaus setzte das Gremium am Donnerstag mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU, FDP und AfD bei Enthaltung von Rot-Rot-Grün ein.

Knabe soll nicht entschieden genug gegen sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen durch seinen Stellvertreter vorgegangen sein. Er bestreitet das. Ein Rechtsstreit wurde mit einem Vergleich beendet, der Chefposten neu besetzt.

Knabe wurde im November 2018 vom Vorsitzenden des Stiftungsrates, Kultursenator Klaus Lederer (Linke), von seinen Aufgaben entbunden. CDU, FDP und AfD glauben, dass das aus politischen Gründen geschah. Lederer weist das zurück. Knabe gilt als Gegner der Linken.

Neben dem Senator wird im U-Ausschuss auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) befragt. Sie hatte bei der Entlassung Knabes mit Lederer zusammengearbeitet - eine Vertreterin der Kulturstaatsministerin gehört dem Stiftungsrat der Gedenkstätte an. Grütters war damals CDU-Landesvorsitzende und hatte mehrfach erklärt, dass sie Knabes Entlassung - vor allem mit Blick auf die Opfer sexueller Übergriffe an der Gedenkstätte - für richtig hält.

Vor diesem Hintergrund tat sich die CDU lange schwer, dem FDP-Vorschlag für den U-Ausschuss überhaupt zu folgen. Denn die Union will verhindern, dass Grütters in dem Gremium von Rot-Rot-Grün hart angegangen wird. SPD, Linke und Grüne wiederum wollen darauf achten, dass nicht Lederer politisch beschädigt wird. Deshalb wurde um den genauen Untersuchungsauftrag für den Ausschuss lange gerungen. Um einen U-Ausschuss einzusetzen, bedarf es der Stimmen von mindestens einem Viertel der Abgeordneten.

Mehrere Volontärinnen, Mitarbeiterinnen und Praktikantinnen hatten der "Führungsetage" der Gedenkstätte jahrelanges sexistisches Verhalten vorgeworfen und im Sommer 2018 während der MeToo-Debatte an Grütters und Lederer geschrieben. Die Kündigung des früheren Vize- Direktors der Gedenkstätte wurde vom Arbeitsgericht als rechtens eingestuft.

Zur Begründung hieß es, er habe sich in vielen Situationen mit Mitarbeiterinnen nicht angemessen verhalten, weil er dienstliche Gespräche in einem privaten Rahmen abgehalten habe. Über Vorwürfe der sexuellen Belästigung urteilte das Arbeitsgericht ausdrücklich nicht.

Die Gedenkstätte in Hohenschönhausen ging aus dem zentralen Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit hervor. Von 1951 bis 1989 wurden dort mehr als 11 000 Menschen eingesperrt.

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