Süddeutsche Zeitung

Landwirtschaft:Renaissance der Gentechnik

  • Der Europäische Gerichtshof entscheidet über die Regulierung von modernen Gentechnik-Verfahren in der Landwirtschaft.
  • Sogenannte Genscheren wie Crispr-Cas bringen Pflanzen hervor, die sich von konventionellen Züchtungen kaum unterscheiden.
  • Einige Bauernverbände wollen erreichen, dass die neuen Verfahren streng reguliert und gekennzeichnet werden - und damit für Verbraucher unattraktiv werden.
  • Falls die Richter das anders sehen, könnte dies den neuen Gentechniken auch in Deutschland zum Durchbruch verhelfen.

Von Kathrin Zinkant

Es gibt Gewissheiten, auf die man sich nicht allzu sehr verlassen sollte. Eine davon ist, dass Deutschland für alle Zeiten eine gentechnikfreie Zone bleibt. Im Moment ist das zwar noch so. Die Menschen in der Bundesrepublik lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Sie wünschen sich auch kein Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter ernährt wurden. Selbst wenn es dafür kaum rationale Gründe gibt, haben die Menschen Angst vor der Gentechnik - und die Politik hat diese Haltung lange akzeptiert, ja sogar unterstützt.

An diesem Mittwoch könnte ein Urteil des Europäischen Gerichtshof diese Ära beenden. Die Richter in Luxemburg entscheiden am Vormittag über eine Klage französischer Öko- und Bauernverbände, die vor zwei Jahren zunächst im eigenen Land auf Klärung einer verzwickten Frage gedrungen hatten. Während die klassische Gentechnik in der Regel Pflanzen hervorbringt, die in der Natur kaum je entstehen könnten und deshalb klar unter die strenge Regulierung der europäischen Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen, haben Molekularbiologen inzwischen neue Techniken zur Veränderung von Erbgut entwickelt.

Diese neuen Methoden erschweren die Kategorisierung. Zum einen, weil mit den neuen Methoden meist keine transgenen, also mit fremdem Erbgut aufgemotzten Pflanzen entstehen. Zum anderen, weil sich die Ergebnisse oft von konventionellen Züchtungen nicht unterscheiden lassen.

Der Generalanwalt am EuGH möchte die neue Gentechnik nicht wie die alte regulieren

Es geht also um Gentechnik, die keine richtigen GVO erzeugt. Was macht man damit? Wie reguliert man das? Muss es überhaupt reguliert werden? Die EU-Kommission in Brüssel sollte eigentlich schon 2015 beraten, wie mit den neuen Methoden rechtlich umzugehen sei, doch ein Termin nach dem anderen wurde verschoben. Zugleich entwickelten Gentechniker ein neues Wunderwerkzeug für das präzise Zurechtschneiden von Genmaterial: Crispr-Cas. Diese kostengünstige Genschere ist zwar nicht das einzige Verfahren, um das nun gestritten wird. Doch hat Crispr-Cas die Lebenswissenschaften in den vergangenen fünf Jahren revolutioniert und Pflanzenzüchtern ungeahnte Möglichkeiten eröffnet.

Für manche zu viele. Im Herbst 2016 wendete sich die ökologische Bauerngewerkschaft Confédération Paysanne mit acht weiteren Bio-Verbänden an das oberste Gericht in Frankreich. Sie alle verlangten, die neue Gentechnik im Sinne der bestehenden Gesetze als Gentechnik zu regulieren. Das französische Gericht reichte die Klage an den Europäischen Gerichtshof weiter.

Die Bauern haben damit geschafft, was die Kommission in Brüssel verpasst hatte: eine Klärung herbeizuführen. Sollte sich die EuGH-Entscheidung nun an den Schlussanträgen des dortigen Generalanwalts, Michal Bobek, orientieren, werden die neuen Gentechniken nicht als Gentechnik reguliert - und deshalb auch aus der deutschen Landwirtschaft kaum herauszuhalten sein, denn das Urteil ist für alle EU-Mitglieder bindend.

Das wissen auch die deutschen Umweltverbände, die sich in der vergangenen Woche unter Federführung des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) mit einer Resolution gegen den zu erwartenden Richterspruch stemmten. "Nur wenn die mit Hilfe neuer Gentechniken erzeugten Organismen einer Risikobewertung und Kennzeichnung unterzogen werden, wird der Gesetzgeber seiner Sorgfaltspflicht für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gerecht", heißt es in dem Papier.

Selbst die Grünen wollen die neuen Methoden nicht grundsätzlich ablehnen

In den seit Januar veröffentlichten Ausführungen Bobeks klingt dies anders. Für den Generalanwalt ist die sogenannte Mutagenese entscheidend, für die es seit jeher eine Ausnahmeklausel in der europäischen Freisetzungsrichtlinie gibt. Mutagenese bezeichnet die künstliche Erzeugung punktueller Änderungen im Genom eines Lebewesens. Solche Mutationen entstehen in biologischen Organismen auch ohne menschliches Zutun, durch Sonnenlicht zum Beispiel. Für die Pflanzenzüchtung sind sie zentral, denn nur Mutationen bringen neue Eigenschaften hervor. Mutationen werden daher seit Jahrzehnten in der Züchtung forciert, durch radioaktive Strahlung und chemische Substanzen. Solchermaßen hervorgerufene Mutagenesen heißen ungerichtet, weil zwar Tausende Mutationen auf einmal entstehen, aber ohne dass man wüsste, an welcher Stelle des Ebguts. Das muss man dann erst rausfinden. Die neuen Gentechniken können eine erwünschte Mutation direkt und gezielt im Erbgut erzeugen - ohne die Kollateralschäden von Strahlung und Chemie.

Nicht nur für Bobek, auch für viele Experten und Politiker ist das Grund genug, die neuen Gentechniken als "gezielte Mutagenese" rechtlich anders einzuordnen als die klassische Gentechnik. Selbst die Grünen sehen wenig Gründe, die neuen Methoden grundsätzlich abzulehnen. Der Parteivorsitzende Robert Habeck sagte kürzlich in einem Interview, man wolle nicht "die alten Antworten" über eine Gentechnik stülpen, die "neu" sei. Urs Niggli, der das Forschungsinstitut für biologischen Landbau im schweizerischen Frick leitet, sprach sich gar für einen Einsatz der Techniken in der ökologischen Landwirtschaft aus. Und Detlef Bartsch, Leiter der Abteilung Gentechnik im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, glaubt, dass auch Verbraucher zustimmen könnten, wenn die mit den neuen Methoden erzeugten Pflanzen nicht als Gentechnik reguliert würden. Dafür müsse sich lediglich die Erkenntnis durchsetzen, dass die Verfahren zur gezielten Erzeugung von Mutationen nicht mehr seien "als eine Abkürzung im Prozess der Pflanzenzüchtung".

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Quelle:
SZ vom 25.07.2018
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