Die DNA ist eine unbestechliche Zeugin mit noch dazu hervorragendem Gedächtnis. Jahrzehntelang überdauert sie in Tatortspuren und kann Hinweise preisgeben, die kein Mensch so präzise vorbringen könnte. Deshalb ist die Suche nach Erbgutspuren aus der Rechtsmedizin längst nicht mehr wegzudenken. Sie hilft, Täter zu überführen, Verstorbene zu identifizieren und Unschuldige zu entlasten.
Doch die DNA-Forensik ist ein komplexes wie ethisch sensibles Feld. Neben umfangreichen Kenntnissen erfordert sie Fingerspitzengefühl. Umso unverständlicher ist es daher, dass die Forensische Genetik an der Berliner Charité, eines der renommiertesten deutschen Unilabore auf diesem Feld, nun geschlossen werden soll. Der Grund: Es bringt nicht mehr genug Geld ein. Das Landeskriminalamt Berlin - bisher der größte Auftraggeber - beauftragt billigere private Firmen mit DNA-Analysen.
Forensische Analysen gehören in ein Umfeld, in dem ethische Standards eingehalten werden
Das ist ein großer Fehler. Seit 1991, als erstmals ein Mordopfer mithilfe von DNA identifiziert wurde, hat sich die Technik enorm weiterentwickelt. Die Fragen, die man an solche Untersuchungen stellt, sind über die Jahre immer anspruchsvoller geworden; umso gewissenhafter muss man der Probenauswertung begegnen. So lassen sich zum Beispiel mittlerweile aus Spuren mit extrem geringem DNA-Gehalt noch Schlüsse ziehen - aber nur, wenn man hohen Aufwand betreibt. Es ist zu befürchten, dass kommerzielle Anbieter, die im Unterschied zu einem Unilabor viel stärker auf den Preis achten müssen, sich diese Mühe nicht leisten können. Wer das billigste Angebot einhalten muss, könnte umso öfter zurückmelden, dass die Probe leider unauswertbar sei. Der Preis aber darf nicht über der Sorgfalt und der Anstrengung stehen.
Hinzu kommt die große Verantwortung im Umgang mit DNA-Daten. Ausgerechnet die Mitarbeiter der Forensischen Genetik an der Charité haben hier mitunter das nötige Feingefühl vermissen lassen. In einer von ihnen errichteten Datenbank, die Kriminalisten aus aller Welt nutzen, finden sich zahlreiche Informationen von verfolgten oder diskriminierten Minderheiten wie Uiguren oder Roma, die ohne informierte Einwilligung dieser Menschen erhoben wurden und gegen sie verwendet werden können. Was zunächst gegen das Unilabor spricht, zeigt hingegen umso mehr, dass forensische Analysen in ein unabhängiges akademisches Umfeld gehören; also dorthin, wo die Einhaltung ethischer Standards am ehesten gelingen kann.
Der Staat hat ein großes Interesse an der Arbeit der forensischen Genetik, wie die unlängst erfolgte Ausweitung der DNA-Analyse zur Strafverfolgung zeigt. Er muss dann aber auch dafür sorgen, dass die Strukturen erhalten bleiben, die diese Technik sicher, zuverlässig, und ethisch nutzbar machen. Das darf und muss er sich etwas kosten lassen.