GeflügelpestVogelgrippe – Stallpflicht im Kreis Segeberg zurückgenommen

Die Aufstallungspflicht sollte eine Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. (Symbolbild)
Die Aufstallungspflicht sollte eine Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. (Symbolbild) Philip Dulian/dpa

Die im November verhängte Stallpflicht im schleswig-holsteinischen Kreis Segeberg wird ab Mittwoch aufgehoben. Dies entschied das zuständige Veterinäramt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Bad Segeberg (dpa/lno) - Die wegen Vogelgrippefällen im schleswig-holsteinischen Kreis Segeberg verhängte Stallpflicht wird aufgehoben. Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel müssen von Mittwoch an ihre Tiere nicht mehr im Stall unterbringen, wie der Kreis mitteilte. Dies entschied das zuständige Veterinäramt. 

Seit November war die Stallpflicht für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel in Kraft, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, endet für viele Vogel- und Geflügelarten oft tödlich.

© dpa-infocom, dpa:260414-930-943554/1

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