Fortpflanzungsmedizin:Embryonen auf Eis

30 Jahre nach der Geburt des weltweit ersten Retortenbabys hat der Fortschritt in der Reproduktionsmedizin längst die Gesetzgebung überholt - für die Patienten hat das oft grausame Folgen.

Christina Berndt

Die Eltern wussten, dass sie ein ungewöhnliches Baby bekommen würden. Aber sie hatten keine Ahnung, wie ungewöhnlich es war. Das wurde ihnen erst klar, nachdem ihr Kind am 25. Juli 1978, vor genau 30 Jahren, in der Nähe von Manchester zur Welt gekommen war.

Fortpflanzungsmedizin: Heute hat sie selbst Kinder, einst war sie das berühmtestes Baby der Welt: Louise Brown.(Archivfoto)

Heute hat sie selbst Kinder, einst war sie das berühmtestes Baby der Welt: Louise Brown.(Archivfoto)

(Foto: Foto: dpa)

Das Kind, das die Eltern Louise nannten, wurde von den Zeitungen zum "Superbabe" erhoben. Louise Brown war der erste Mensch, der nicht durch Geschlechtsverkehr gezeugt worden war.

Das Mädchen war im Reagenzglas entstanden, wo zwei Forscher Ei- und Samenzellen der Eltern zusammengebracht hatten. Erst später pflanzten sie den Embryo der Mutter ein, ohne ihr zu sagen, dass auf diese Art nie zuvor ein Baby entstanden war.

In den 30 Jahren seit Louise Browns Geburt haben Embryologie und Fortpflanzungsmedizin gewaltige Fortschritte gemacht. Längst ist erwiesen, dass die künstliche Befruchtung keine Monster erzeugt, wie es Kritiker einst erwartet haben. Retortenbabys sind ebenso gesund und normal wie andere Kinder, und in den nächsten 30 Jahren sind weitere Umwälzungen zu erwarten.

So wird es Biologen schon bald gelingen, Ei- und Samenzellen aus der Haut jedes beliebigen Menschen herzustellen. Dann gäbe es praktisch keine Unfruchtbarkeit mehr - Hundertjährige könnten ebenso Eltern werden wie Neugeborene.

Der Fortschritt in der Reproduktionsmedizin hat längst die Gesetzgebung überholt, oft zum Leid der Patienten. Weil die Gesetze veraltet sind, können Menschen mit Babywunsch in Deutschland zu wenig von den Erkenntnissen der Forschung profitieren, oft mit traurigen Folgen.

Geschätzte eine Million Paare sind in Deutschland kinderlos, obwohl sie gerne Kinder hätten. Die Weltgesundheitsorganisation erkennt ungewollte Kinderlosigkeit längst als Krankheit an. Auch ist die künstliche Befruchtung für die Paare körperlich und seelisch belastend. Sie haben daher die beste medizinische Hilfe verdient.

Die aber bekommen sie in Deutschland nicht. In der Bundesrepublik ist die Erfolgsquote bei Kinderwunschbehandlungen um 20 Prozent geringer als im Ausland, weil moderne Techniken nicht angewendet werden dürfen. Viele verzweifelte Paare fahren deshalb ins Ausland.

Zu den technischen Möglichkeiten gehört, dass Ärzte einem Embryo schon im Reagenzglas ansehen, ob er das Potential zu einem Baby hat. Dafür müssen sie ihn nur unter dem Mikroskop betrachten. Deutsche Ärzte dürfen derzeit aber nicht den vitalsten Embryo für die Verpflanzung in den Mutterleib auswählen, wie das in Nordeuropa gang und gäbe ist. Alle Embryonen, die sie für eine Patientin erzeugt haben (maximal drei), müssen sie auch einpflanzen.

So kann sich der beste Embryo nur unzureichend entwickeln und zugleich kommt es häufig zu Mehrlingsschwangerschaften. Das bedeutet in vielen Fällen schwerwiegende Probleme für die Gesundheit von Mutter und Kindern, selbst wenn es nur Zwillingsschwangerschaften sind.

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Embryonen auf Eis

Auch in anderen Bereichen der Fortpflanzungsmedizin hat der falsch verstandene Embryonenschutz grausame Folgen. So gehört Deutschland zu den wenigen Ländern in Westeuropa, die Paaren mit der Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit die genetische Analyse ihrer Embryonen im Reagenzglas verbieten.

Diese sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) würde es erlauben, Embryonen auszuwählen, die die Gene für die Krankheit nicht tragen - für so schwere und quälende Erbleiden wie die Mukoviszidose oder die Myotone Dystrophie. Doch selbst wenn Eltern bereits Kinder mit solchen Krankheiten haben oder den Tod eines Kindes miterleben mussten, bleibt ihnen die Genanalyse verwehrt.

Später ist Abtreibung erlaubt

Die Embryonen werden auf diese Weise geschützt; später jedoch, falls sich herausstellt, dass das Ungeborene zu einem schwerkranken Fötus herangewachsen ist, ist die Abtreibung erlaubt. Statt einer solchen Schwangerschaft auf Probe sollte der Gesetzgeber lieber die Zeugung auf Probe erlauben, wie sie für die PID nötig wäre. Dafür hat sich im Jahr 2003 auch schon der Nationale Ethikrat mehrheitlich ausgesprochen.

Es ist nicht zu befürchten, dass diese Technik eine neue Eugenik und die Diskriminierung von Behinderten befördert. Es geht nur darum, schreckliche Krankheiten auszuschließen, mit der die Familie bereits grauenhafte Erfahrungen gemacht hat. Gewiss müsste die PID restriktiv geregelt sein. Diese Form der Früherkennung darf nicht für jedes genetische Merkmal - wie etwa die Augenfarbe - erlaubt werden, sondern sollte auf wenige schwere Erbkrankheiten beschränkt bleiben.

All diese Überlegungen müssten in ein in Deutschland längst überfälliges, zeitgemäßes Fortpflanzungsmedizin-Gesetz einfließen - zweifelsohne wird das für den Gesetzgeber eine schwere Geburt. Die Abgeordneten müssten zwischen verschiedenen Ansprüchen abwägen - dem Kinderwunsch vieler Menschen, dem Schutz ihrer Gesundheit und gewiss auch dem Schutz des Embryos.

Schon vor Jahren hat eine Arbeitsgruppe um die damalige Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) diese Notwendigkeit erkannt, doch seither liegt der Gesetzentwurf ebenso auf Eis wie mancher Embryo.

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