Süddeutsche Zeitung

Forschung:Stammzellen aus dem Ausland

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Die Arbeit mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist auch in Deutschland legal - wenn sie aus dem Ausland importiert werden.

Wissenschaftler der Universität Bonn wollen bereits in einigen Wochen mit der Forschung an Embryozellen beginnen. Das war und ist in Deutschland erlaubt - wenn die verwendeten embryonalen Stammzellen aus dem Ausland stammen, und legal hergestellt wurden.

Verboten ist dagegen, in Deutschland selbst menschliche embryonale Stammzelllinien aus "überzähligen" Embryonen zu gewinnen, die bei der künstlichen Befruchtung anfallen.

Bislang hatte hier zu Lande niemand die Möglichkeit des Imports genutzt, da die Nutzung menschlicher Embryonalzellen in der Gesellschaft umstritten ist.

Kürzlich veröffentlichte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jedoch die von den Wissenschaftlern lange erwarteten "Empfehlungen zur Forschung mit menschlichen Stammzellen".

Wie die Gesellschaft in dem Papier nun erklärt, gibt es "keine Rechtfertigung dafür, die Forschung mit legal im Ausland hergestellten embryonalen Stammzellen grundsätzlich auszuschließen" sei.

Der Gesetzgeber solle vielmehr den Import der im Ausland hergestellten Stammzelllinien ausdrücklich gestatten.

Auf dieser Grundlage fühlen sich Wissenschaftler wie Oliver Brüstle, Stammzellforscher von der Universität Bonn, legitimiert, ihre Arbeit, die sie bisher freiwillig vor allem auf Versuche mit Mäusen beschränkt haben, auf menschliche Embryonal-Zellen auszuweiten. Brüstle hatte schon letztes Jahr bei der DFG einen Antrag auf Fördermittel gestellt, um mit importierten menschlichen embryonalen Stammzellen arbeiten zu können.

Während nun Politiker, Philosophen und Theologen darüber diskutieren, ob diese Methoden überhaupt angewendet werden sollten, schlägt die DFG dem Gesetzgeber sogar vor, das Embryonenschutzgesetz so zu ändern, dass auch in Deutschland Wissenschaftler menschliche embryonale Stammzelllinien aus den "überzähligen" Embryonen gewinnen dürften.

Die dafür nötige Änderung des Gesetzes, so erklärte DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker könne auf fünf Jahre befristet sein. Dann sollte geklärt sein, ob nicht genauso gut mit den Stammzellen von Erwachsenen gearbeitet werden kann.

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