Fakten-Check Beschneidung:Steckt hinter der Kritik ein antisemitisches oder islamophobes Weltbild?

Wie leider zu erwarten war, haben sich unter jene, die die religiöse Beschneidung von Säuglingen und Kindern kritisieren, auch Menschen gemischt, denen man Populismus, Antisemitismus, eine Ablehnung von Muslimen sowie mangelnde Toleranz und Akzeptanz Andersdenkender und der Religionsfreiheit nachsagen kann. Auch manche Kommentare und Leserbriefe spiegeln dies wider.

Diejenigen, die die rituelle Beschneidung verteidigen, weisen fast immer auf diese Tatsache hin. Dadurch ist allerdings der Eindruck entstanden, dass sie der Gegenseite solche Einstellungen mehr oder weniger pauschal unterstellen.

Das wird den meisten Kritikern der religiösen Beschneidung, die sich öffentlich geäußert haben, allerdings nicht gerecht. Die Debatte ausgelöst haben Kölner Richter, die das Ritual als Straftat beurteilt haben. Unter Juristen wird das Thema bereits seit einigen Jahren diskutiert - und zwar streng vor dem Hintergrund der Gesetze, die hier zu einem Konflikt führen. Ausgangspunkt ist das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Die Kölner Richter hatten sich der in der "strafrechtlichen Literatur herrschenden Meinung" angeschlossen: "Die Beschneidung entspreche nicht dem Wohl des nicht einwilligungsfähigen Knaben", wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages feststellten.

Die Richter am Kölner Landgericht - und viele andere Juristen - stellen dieses Kindeswohl und die individuelle Religionsfreiheit des Kindes über die Religionsfreiheit der Eltern und deren Recht auf religiöse Erziehung. Da die Juristen mit dem deutschen Grundgesetz und dem Strafgesetzbuch argumentieren, gibt es vordergründig keinen Anlass, eine antisemitische oder antimuslimische Gesinnung zu unterstellen.

Zu den Kritikern gehören auch Ärzte, die auf dem Standpunkt stehen, dass ein Körper nicht ohne medizinische Notwendigkeit operiert werden darf. Und aus dem Kreis der Psychologen gibt es Hinweise darauf, dass der Eingriff der Beschneidung für die Psyche nicht so harmlos ist, wie die Gläubigen behaupten. Beide Gruppen argumentieren vor dem Hintergrund der Ethik ihrer Berufe.

Eine ganze Reihe von Organisationen hat dazu aufgerufen, nicht gleich ein Gesetz zur Beschneidung zu verabschieden, sondern zwei Jahre darüber zu diskutieren, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Es handelt sich um den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, den Bund Deutscher Kriminalbeamter, MOGIS e. V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), die Neue Richtervereinigung, den Bundesverband Terre de Femmes - Menschenrechte für die Frau, MANNdat e. V. - geschlechterpolitische Initiative und den Deutschen Pflegeelternverband.

62 Bundestagsabgeordnete der Linken, der Grünen und der SPD haben einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem eine Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr und mit Einwilligung des Jungen erlaubt sein soll. Außerdem gibt es auch Juden und jüdische Organisationen, die sich gegen die Beschneidung aussprechen.

Allen diesen Menschen und Organisationen kann man kaum pauschal Antisemitismus oder Antiislamismus vorwerfen. Auch ist hier nicht das "geifernd-fanatische Eintreten für eine Freiheit von Religion" zu finden, dass etwa die Rabbinerin und Ärztin Antje Yael Deusel im Deutschen Ärzteblatt beklagte.

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