Debatte um die PID:An der Grenze der Möglichkeiten

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Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat festgestellt, dass Erbgut-Tests an Embryonen (PID) in einem begrenzten Rahmen zulässig sein sollten. Das wird den Kritikern der PID missfallen.

Patrick Illinger

Nun flammt sie wieder auf, die für viele Menschen in Deutschland so unbequeme Debatte über Präimplantationsdiagnostik, kurz PID.

Viele Wissenschaftler sind für die Präimplantationsdiagnostik (PID). Sie verweisen auf positive Erfahrungen im Ausland und die Tatsache. dass Spätabtreibungen bei Erbkrankheiten schon erlaubt sind. (Foto: dpa)

Doch der Fortschritt in der Fortpflanzungsmedizin macht nicht Halt vor ethischen Bedenken, auch nicht vor berechtigten Bedenken. Insofern ist es konsequent, dass nun die 2008 zur Nationalen Wissenschaftsakademie Deutschlands berufene Gelehrtenvereinigung Leopoldina sich gemeinsam mit weiteren Akademien zu diesem Thema äußert. Dabei geht es um die Frage, ob Mütter und Paare mit Kinderwunsch einen künstlich befruchteten Embryo vor der Verpflanzung in den Mutterleib auf mögliche krankmachende Gene untersuchen lassen dürfen.

Hierzu hat eine Arbeitsgruppe der Leopoldina am Dienstag in Berlin eine zwar sperrig formulierte und akademisch strukturierte Stellungnahme vorgelegt, die gleichwohl das Thema PID mit beeindruckender Vollständigkeit erfasst und mit stringenter Logik ein gutes Dutzend Empfehlungen destilliert.

Im Ergebnis kommen die Wissenschaftler, unter ihnen Humangenetiker und Mediziner ebenso wie Juristen und Philosophen, zu dem Schluss, dass die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland in engen Grenzen zugelassen werden sollte. Ein komplettes Verbot würde unauflösbare Widersprüche mit dem geltenden Recht in sich tragen, insbesondere dem Abtreibungsrecht.

Bei der Präimplantationsdiagnostik wird an einem wenige Tage alten Embryo, wenn dieser erst aus 16 Körperzellen besteht, das Erbgut untersucht. Die Zellen dieser sogenannten Blastozyste sind in diesem Stadium nicht mehr totipotent, das heißt, es kann die einzelne Zelle nicht mehr zu einem vollständigen Menschen heranwachsen - was im Stadium von vier Zellen noch möglich ist. Insofern beschädigt die Untersuchung keinen Embryo, argumentieren die Wissenschaftler, also fällt die PID, richtig angewendet, nicht mehr unter das Embryonenschutzgesetz, auf dessen Basis sie seit 1990 verboten war. Dieser Einschätzung ist im Sommer des vergangenen Jahres auch der Bundesgerichtshof gefolgt.

Es besteht also Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, denn juristisch schwebt die PID in luftleerem Raum. Die Wissenschaftler empfehlen nun, die Untersuchung in engen Grenzen zuzulassen. Dabei sollen fragliche Embryos nur auf monogene Erbkrankheiten oder Chromosomen-Missbildung überprüft werden dürfen, fordern die Leopoldina-Experten, also auf Leiden, die eine einzige, klar definierte genetische Ursache haben.

Damit wären Tests auf die allermeisten Volksleiden wie Diabetes mellitus, Allergien und Bluthochdruck ausgeschlossen, denn diese beruhen auf einer unüberschaubaren Kombination genetischer und anderer Ursachen, die mit der Präimplantationsdiagnostik nicht zu erfassen sind. Zudem soll eine "noch zu benennende Stelle", wohl eine Kommission, in Deutschland in jedem Einzelfall prüfen, ob der Wunsch eines Paars nach einer PID biologisch berechtigt ist. "Für staatlich oder gesellschaftlich definierte Ziele" darf die PID nicht verwendet werden, sagt die Stellungnahme, ohne das Wort Eugenik auszusprechen.

Unmissverständlich machen die Wissenschaftler deutlich, welche Widersprüche ein ethisch oder religiös begründetes Totalverbot der PID aufwerfen würde. Paare mit Kinderwunsch, die aufgrund ihrer Gene Sorge haben, ihrem Kind eine Erbkrankheit zu übertragen, bliebe nur die "Schwangerschaft auf Probe".

Stellt sich während einer Schwangerschaft heraus, dass das werdende Kind das befürchtete Leiden geerbt hat, so ist gemäß Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs eine Abtreibung - in manchen Fällen sogar bis zum Einsetzen der Eröffnungswehen - straffrei möglich. In diesen Fällen wird ein viel reiferer Fetus getötet, als es beim künstlich befruchteten Embryo in der Glasschale der Fall wäre. Eine begrenzte Zulassung der Embryonenauswahl durch die Mutter könnte somit "maßgeblich zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen beitragen", argumentieren die Wissenschaftler.

In ihrer Stellungnahme verweisen die Experten der Leopoldina auch auf die gängige Praxis in Europa, wo in den meisten Ländern die PID erlaubt ist. Dabei bleibt sogar dort, wo die Regulierung lax gehandhabt wird, die Häufigkeit von Präimplantationsdiagnosen überschaubar. In Belgien beispielsweise sind es 350 Fälle pro Jahr, wovon Schätzungen zufolge fast ein Drittel der untersuchungswilligen Paare aus Deutschland anreisen. In England, mit deutlich mehr Einwohnern, gab es im Jahr 2008 nur 214 PID-Untersuchungen. Für Deutschland wären kaum mehr Fälle zu erwarten, sagen die Leopoldina-Wissenschaftler.

In ihrer Stellungnahme nennen sie zwei weitere gängige Verfahren, mit denen ein befruchteter und theoretisch lebensfähiger Embryo verworfen wird: die "Pille danach" sowie die vielfach zur Verhütung eingesetzte Spirale. Mit beiden Methoden wird eine befruchtete Eizelle daran gehindert, sich in die Gebärmutter einzunisten. Während das eine Schwangerschaft verhindert, sei es Ziel der PID, eine Schwangerschaft herbeizuführen, argumentieren die Forscher.

Doch die Expertengruppe stützt sich keineswegs nur auf Zahlen und pragmatische Argumente. Eine ethisch klare Lösung des gesamten Konflikts um die PID wäre, so die Wissenschaftler, dass betroffene Paare schlicht auf ein Kind verzichten. Dies könnten Religionsgemeinschaften einfordern, aber der Staat dürfe dies nicht verlangen.

Das stärkste, nicht religiös begründete Argument gegen die PID betrifft die mögliche Diskriminierung von Menschen, die mit einer "vermeidbaren" Erbkrankheit zur Welt kommen. Hier sei jedoch die individuelle Entscheidung der Frau gegen einen Embryo mit Krankheitsrisiko von Werturteilen anderer Menschen zu trennen, sagen die Wissenschaftler. Zudem sei nicht erkennbar, dass die Praxis in anderen Ländern sich negativ auf das Verhältnis zu Menschen mit erblichen Krankheiten auswirke. In der Stellungnahme folgt hier allerdings die etwas hilflos klingende Forderung: "Einem respektlosen Verhalten gegen Menschen mit Behinderungen oder gegen ihre Eltern ist jedenfalls entgegenzuwirken."

Auch die Gefahr eines Dammbruchs, bei dem die PID plötzlich zur Selektion von Schönheitsmerkmalen wie der Augen- oder Haarfarbe missbraucht wird, schätzt die Arbeitsgruppe der Leopoldina gering ein. Das sei technisch kaum möglich und rechtlich leicht zu regulieren. Zudem sei nicht anzunehmen, dass Paare eigens hierfür eine künstliche Befruchtung in Betracht ziehen.

Generell solle die PID ähnlich behandelt werden wie die Pränataldiagnostik, also die Untersuchung des werdenden Kindes im Mutterleib, so die Forscher. Mit einem Unterschied: Gemäß geltender Rechtslage dürfen etwa Spätabtreibungen nur in Betracht gezogen werden, wenn das diagnostizierte oder prognostizierte Leiden des Kindes vor dessen 18. Lebensjahr ausbricht.

Diese Grenze lehnen die Experten im Fall der PID ab, ebenso wie eine fest definierte Liste von Krankheiten. Diese könnte Menschen diskriminieren, kämen sie mit einem solchen Leiden zur Welt. Um die verwobene juristische Gemengelage zwischen Embryonenschutz, Gendiagnostik und Abtreibungen generell zu glätten, schlagen die Experten der Leopoldina dem Gesetzgeber ein neues, umfassendes Regelwerk vor - ein Fortpflanzungsmedizin-Gesetz.

© SZ vom 19.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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