Bundesumweltministerin:Hendricks fordert bundesweites Gentechnik-Verbot

Barbara Hendricks

Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks (SPD) auf einer Pressekonferenz.

(Foto: dpa)
  • Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) fordert eine nationale Regelung zum Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft.
  • Im Gegensatz dazu hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, die Entscheidung über ein Verbot den Bundesländern zu überlassen.

Von Michael Bauchmüller

Landwirtschaftsminister Schmidt will die Entscheidung den Ländern überlassen

Im Streit um Gentechnik-Anbauverbote drängt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auf eine bundesweite Lösung. Überall in Deutschland seien die Menschen gegen "Agrogentechnik", sagte Hendricks der Süddeutschen Zeitung. Nachdem nun die EU den Weg für nationale Anbauverbote freigemacht habe, "wäre es doch völlig widersinnig, wenn wir es nicht für ganz Deutschland umsetzen würden".

Das Landwirtschaftsministerium dagegen will die Entscheidung den Bundesländern überlassen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach Auffassung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) ist diese Variante rechtlich sicherer. Ziel sei es, dass ein Anbauverbot auch vor Gericht Bestand habe.

Rechtssicherheit bei nationaler Regelung angeblich höher

Das Umweltministerium hat nun zwei Rechtsgutachten eingeholt, um die eigene Position zu untermauern. "Für die Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit eines flächendeckenden Anbauverbotes", so heißt es in einem der beiden, "ist es von Rechts wegen unerheblich, ob es durch den Bund oder die Länder erlassen wird". Es könnte sogar vorteilhafter sein, die Frage national zu klären, schreiben die Juristen. Eine einheitliche Norm lasse erwarten, dass die Rechtssicherheit eher höher ist - verglichen mit einem Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben in den Mitgliedstaaten.

Die "Konsistenz von Anbauverboten und Risikobewertungen im Zulassungsverfahren" lasse sich so besser wahren, heißt es. Ein anderer Experte kommt zu dem Schluss, übergeordnete Ziele - etwa zum Schutz von Ökosystemen oder zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - ließen sich am ehesten mit einem bundesweiten Anbauverbot erreichen. Die EU hatte die "opt-out-Regel" beschlossen, um unterschiedlichen Haltungen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden.

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