Es war eine engagierte, teilweise hochemotionale Debatte, die der Entscheidung im Deutschen Bundestag im Dezember 2012 voranging. Dann stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz, das die religiöse Beschneidung von Jungen legalisiert. Zuvor hatte sich der Ethikrat dafür ausgesprochen, den Eingriff gesetzlich zu erlauben - allerdings nur, wenn dieser "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird".
Dies sei im Gesetzentwurf der Regierung ein zentraler Punkt gewesen, betonte Stephan Thomae (FDP) während der Diskussion im Parlament. "Die Regeln der Kunst sind das Maß aller Dinge."
Dabei ging es nicht nur um den Schnitt selbst. Da es sich "um einen Schmerzen verursachenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt", so steht es in der Erklärung zum Gesetzentwurf, "ist als weitere Voraussetzung [...] eine effektive Schmerzbehandlung zu fordern". Die Formulierung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst", heißt es dort weiter, decke diese Anforderung ab.
Doch nun gibt es Zweifel daran, ob diese "effektive Schmerzbehandlung" bei acht Tage alten Säuglingen überhaupt möglich ist. Denn Aufsichtsbehörden und der Hersteller räumen seit neuestem ein, dass die Wirkung der Creme Emla, die bei diesem Eingriff meist zur lokalen Betäubung eingesetzt wird, wissenschaftlich nicht ausreichend belegt ist. Das gleiche gilt für die Unbedenklichkeit.
Die Abgeordneten des Bundestags hatten sich vor der Abstimmung über die Schmerzbehandlung informiert. Vom Rechtsausschuss waren dazu Experten aufgetreten, danach hatte der Ausschuss empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wichtig für diese Entscheidung war vor allem die Stellungnahme von Kristof Graf gewesen, dem Direktor des Jüdischen Krankenhauses in Berlin. Der Herzspezialist hatte berichtet, dass von den Chirurgen des Krankenhauses von 2003 bis 2012 insgesamt 385 Beschneidungen von jüdischen Jungen innerhalb der ersten zwei Lebenswochen vorgenommen wurden. Nach der jüdischen Tradition sollen die Neugeborenen am achten Tag beschnitten werden.
Wie Graf den Parlamentariern berichtete, werden die Säuglinge bis zum vierzehnten Lebenstag am Penis lokal mit der Creme Emla betäubt. Soll die Beschneidung später stattfinden - etwa weil die Neugeborenen krank sind -, findet eine Vollnarkose statt. Aufgrund der Risiken einer solchen Anästhesie würden Eltern jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass eine Beschneidung dann erst nach dem ersten Lebensjahr stattfinden sollte.
Die Erfahrungen der Chirurgen zeigen Graf zufolge, dass die Lokalanästhesie mit Emla zuverlässig wirke, wenn sie auch nicht mit der Vollnarkose vergleichbar sei. "Wir haben mit der lokalen Anästhesie bei Neugeborenen sehr, sehr gute Erfahrungen gemacht."
Für die Berliner Experten belegen das "weiche Parameter bei Operationen, die als Indikatoren für ein Wohlbefinden beobachtet werden". Dazu gehört, dass die Kinder sofort zu Schreien aufhören, wenn sie wieder im Arm der Mutter sind, rasches Trinken und spontanes Urinieren - Graf zufolge Zeichen für Entspannung. Komplikationen seien äußerst selten. Wichtig sei es jedoch, die Creme mindestens eine halbe Stunde vor dem Eingriff anzuwenden und nach der Beschneidung noch einmal auf die Wunde selbst aufzutragen.
Überzeugende Stellungnahme
Zwar wurden bei der Anhörung vor dem Rechtsausschuss auch Zweifel angemeldet. So hatte etwa der Jurist Reinhard Merkel von der Universität Hamburg, Mitglied im Ethikrat, darauf hingewiesen, dass eine australische Studie von 2012 zu dem Schluss gekommen war, die Wirkung von Emla sei nicht ausreichend für eine lokale Betäubung bei der Beschneidung Neugeborener. Und Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, hatte festgestellt: "Es geht nicht um Schmerzlinderung, sondern es geht um Schmerzvermeidung."
Die Stellungnahme des Kardiologen vom Jüdischen Krankenhaus aber war für die Mehrheit im Rechtsausschuss und letztlich im Bundestag offenbar überzeugend. Die Beschneidung von Neugeborenen am achten Tag nach der Geburt, so ihr Eindruck, lässt sich nach den ärztlichen Regeln der Kunst vornehmen - inklusive einer ausreichenden Anästhesie. Sonst wäre sie im Rahmen des neuen Gesetzes eigentlich nicht legal.
Das aber stellt eine Anästhesistin aus Schwentinental bei Kiel in Frage. Im Beipackzettel des Medikaments ist Birgit Pabst auf einen seltsamen Umstand gestoßen. Dort heißt es: "Emla sollte bei Kindern unter 12 Jahren nicht auf der genitalen Schleimhaut angewendet werden. Bei der Beschneidung von Neugeborenen hat sich die Anwendung von 1 g Emla allerdings als unbedenklich erwiesen." Eine entsprechende Formulierung enthalten auch die Fachinformationen für den Arzt.
Dieser Unbedenklichkeitshinweis lässt sich so interpretieren, dass es sich bei der Anwendung zur Beschneidung um eine zugelassene Indikation handelt, sagt die Ärztin. Demnach rät der Hersteller also von einem Einsatz ab, wie er bei einer Beschneidung vorgenommen wird - außer es handelt sich eben um eine Beschneidung.