Süddeutsche Zeitung

Artenschutz:Wilderer vor Gericht

Eine DNA-Datenbank hilft im Kampf gegen illegale Nashornjäger. Gerichte nutzen Erbgutspuren als Beweise.

Von Hanno Charisius

Um Morde aufzuklären, spüren Fahnder mitunter winzige Erbgutspuren am Tatort auf, die mit etwas Glück zum Täter führen können. Zum Beispiel, wenn dessen DNA wegen eines früheren Verbrechens bereits in einer Datenbank gespeichert ist. Umgekehrt gehen Artenschützer vor, die vom Aussterben bedrohte Tiere retten wollen: Sie speichern Erbgutdaten der Opfer. So hat eine internationale Forschergruppe eine DNA-Datenbank für Nashörner aufgebaut, das "Rhino DNA Index System", kurz: Rhodis. Darin gespeichert haben die Wissenschaftler genetische Informationen zu mehr als 20 000 Tieren. Erbgut, dass sie auf illegal gehandelten Hörnern entdeckten, konnten sie mit den Informationen in ihrem Datenbestand abgleichen und so feststellen, von welchem Tier das Horn stammt und ob das Nashorn legal erlegt oder illegal gewildert wurde.

Auf diese Weise sei es in über 120 Fällen gelungen, eine Verbindung zwischen Wilderern und ihren Opfern herzustellen. Das berichtet die Forschergruppe in der aktuellen Ausgabe des Journals Current Biology. In ihrem Bericht gehen die Experten auf neun Fälle ein, in denen Wilderer oder Horn-Händler von Gerichten auch aufgrund der DNA-Datenlage verurteilt wurden. In Mosambik verhängte ein Gericht sogar eine Gefängnisstrafe von 29 Jahren, zwei Nashörner waren getötet worden. In den vergangenen zehn Jahren wurden nach Schätzungen des WWF mehr als 7000 Nashörner illegal erlegt.

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Quelle:
SZ vom 10.01.2018
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