Süddeutsche Zeitung

Biologie:Erfolge für Giraffen und Zedern

Auf der Weltartenschutz-Konferenz in Genf gab es schon in der ersten Woche mehrere Durchbrüche: Der Handel mit einigen bedrohten Tieren und Pflanzen wird stärker als bisher eingeschränkt.

Von Tina Baier

Die Weltartenschutz-Konferenz, die noch bis zum kommenden Mittwoch in Genf tagt, ist das größte Treffen dieser Art, seit es das Washingtoner Artenschutzabkommen Cites gibt. Alle 183 Mitgliedstaaten nehmen diesmal teil, mehr als 160 Tagesordnungspunkte stehen zur Debatte. Umweltschützern gilt Cites als das wichtigste Artenschutzabkommen überhaupt. Die Abkürzung steht für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Cites reguliert also den Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen. "Das Besondere an Cites ist, dass es Sanktionsmöglichkeiten gibt", sagt Daniela Freyer von der Tierschutzorganisation Pro Wildlife. Schon in der ersten Woche wurde in Genf über mehrere prominente Arten, darunter viele große Säugetiere, entschieden. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.

Giraffen

Giraffen stehen künftig unter dem Schutz von Cites, allerdings mit Einschränkungen. "Bisher war der Handel mit diesen Tieren überhaupt nicht begrenzt", sagt Katharina Lameter von Pro Wildlife. Ein Antrag, die Tiere in Anhang II (siehe Infokasten) von Cites aufzunehmen, wurde am Donnerstag mit großer Mehrheit angenommen. Der Versuch, Giraffen im südlichen Afrika von diesem Schutz auszunehmen, scheiterte. Schätzungen zufolge gibt es insgesamt nur noch 68 000 Giraffen, die neun Unterarten angehören, sich aber kaum voneinander unterscheiden. Giraffen werden unter anderem gejagt, um Dekoartikel herzustellen. Auch in Deutschland werden Produkte aus dem Fell und den Knochen der Tiere angeboten.

Schutz auf drei Stufen

Cites reguliert den Handel von etwa 5800 Tier- und 30 000 Pflanzenarten. Während der Debatten auf den alle drei Jahre stattfindenden Treffen wird meist darum gerungen, in welchen "Anhang" eine bestimmte Spezies eingestuft werden soll. Für Änderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Der Schutz ist unterschiedlich streng, je nachdem, wo ein Tier oder eine Pflanze gelistet ist. Anhang I bedeutet den strengsten Schutz. Mit Arten die dort aufgeführt sind, darf international nicht gehandelt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine davon ist der Handel zum Zweck wissenschaftlicher Untersuchungen. Derzeit stehen etwa 1000 Spezies in Anhang I. Für Arten, die in Anhang II stehen, muss der Handel kontrolliert und beschränkt werden. Zudem ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Etwa 34 600 Spezies sind hier gelistet. In der Regel sind es Tiere und Pflanzen, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Bestand aber gefährdet würde, wenn der Handel nicht reguliert wird. Tiere und Pflanzen in Anhang III sind nur in einzelnen Staaten geschützt. Manchmal sogar nur in bestimmten Regionen. Derzeit stehen dort etwas mehr als 200 Arten.

tiba

Afrikanische Elefanten

Bei den Elefanten werten es Tierschützer schon als großen Erfolg, dass sich kaum etwas ändert. Mehrere afrikanische Länder wollten die geltenden Beschränkungen für den Handel mit Elfenbein aufweichen. Entsprechende Anträge wurden am Donnerstag in Genf aber alle mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit bleibt der Handel in Sambia wie bisher komplett verboten. In anderen Ländern ist er auch weiterhin nur eingeschränkt möglich. Obwohl das Washingtoner Artenschutzabkommen den Handel mit Elefanten und Elfenbein schon lange kontrolliert, werden jedes Jahr etwa 30 000 Tiere vor allem wegen ihrer Stoßzähne gewildert.

Saiga-Antilope

Die Saiga-Antilope ist akut vom Aussterben bedroht und wird künftig strenger geschützt. Allerdings gibt es kein absolutes Handelsverbot, weil mehrere Länder, darunter Russland, China und die EU dagegen gestimmt haben. Die Männchen der Saiga-Antilope werden wegen ihrer Hörner gewildert, die in der traditionellen asiatischen Medizin als Mittel gegen Fieber eingesetzt werden. Bis zu 260 Euro kosten 100 Gramm auf dem Schwarzmarkt. Außerdem werden die Tiere wegen ihres Fleisches und als Trophäen gejagt. Die männlichen Tiere sind bereits drastisch dezimiert. Wenn sich die Antilopen nicht mehr vermehren können, ist die Art gefährdet.

Nashörner

Egal ob Spitzmaulnashorn oder Breitmaulnashorn - die Cites-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass die Märkte für sämtliche Horn-Produkte geschlossen werden sollen. Der Beschluss ist allerdings nicht bindend, sondern hat eher Appellcharakter. Tierschützer werten ihn trotzdem als Erfolg. Solange es nämlich einen legalen Handel mit diesen Produkten gibt, werden die Tiere auch weiter gewildert. Denn in der Praxis ist es so gut wie unmöglich, legales Horn von illegalem zu unterscheiden.

Afrikanische Zeder

Die durch Abholzung stark dezimierte Afrikanische Zeder wird künftig besser geschützt. Die vorwiegend in Malawi wachsenden, bis zu 40 Meter hohen Bäume kommen in Anhang II, das heißt der Handel wird stark eingeschränkt. Mehrere hundert Hölzer sind dort bereits gelistet, darunter Mahagoni und afrikanisches Teak (Afrormosia). Das Holz der Afrikanischen Zeder wird für Möbel verwendet.

Zierfische

Der rasant gestiegene Handel mit Meereszierfischen für Aquarien soll besser überwacht werden. Es geht vor allem um Fische aus tropischen Gewässern, die an Korallenriffen leben. Jedes Jahr werden etwa 150 Millionen Meereszierfische verkauft. Millionen weitere verenden auf dem Transport.

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SZ vom 23.08.2019
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