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Archäologie - Frankfurt am Main:Noch keine Einigung im Streit um römischen Pferdekopf

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Frankfurt/Lahnau (dpa/lhe) - Im Streit um einen wertvollen römischen Pferdekopf aus Bronze zeichnet sich noch keine Einigung zwischen dem Land Hessen und einem Landwirt aus dem Lahn-Dill-Kreis ab. Ein vom Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) vorgeschlagener Vergleich sei bislang nicht zustande gekommen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor war eine Frist zur Stellungnahme abgelaufen. Die Parteien hätten gleichwohl weiterhin die Möglichkeit, sich zu einigen. Finden diese keine Lösung im Streit um den Wert des Pferdekopfes, will das OLG am 6. Februar ein Urteil verkünden.

Das hessische Wissenschafts- und Kunstministerium teilte mit, dass man sich fristgemäß gegenüber dem Gericht geäußert habe. Details könnten noch nicht mitgeteilt werden, sagte ein Sprecher.

Der Fall beschäftigt seit Jahren die Gerichte und geht durch die Instanzen. Der Pferdekopf war 2009 bei Grabungen im mittelhessischen Lahnau-Waldgirmes auf dem Grundstück des Landwirtes gefunden worden. Ein Teil des Wertes steht dem Mann als Entschädigung zu - doch die Höhe der Summe ist strittig. Anfang November schlug das OLG einen Vergleich vor, wonach Hessen dem Landwirt rund 748 000 Euro plus Zinsen zahlen soll.

Der Fund des rund 2000 Jahre alten Pferdekopfes galt in der Fachwelt als Sensation. Er war vermutlich Teil eines Reiterstandbildes, das einst in einer römischen Siedlung stand. Seit August 2018 ist der Pferdekopf im Museum des Römerkastells Saalburg zu sehen.

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