Abfall - Düsseldorf:BdSt: Flut-Entsorgungskosten nicht auf Gebühren aufschlagen

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Vier gelbe Müllsäcke hängen außen an einem Gartenzaun zur Abholung bereit. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Außerordentliche Entsorgungskosten infolge der Jahrhundertflut dürfen nach Angaben des Steuerzahlerbunds nicht auf die Gebührenbescheide der Verbraucher aufgeschlagen werden. "Es sind enorme Mengen an Sperrmüll angefallen", sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbunds Nordrhein-Westfalen, Rik Steinheuer, am Donnerstag in Düsseldorf. Dennoch dürften in die Abfallgebühren nur reguläre betriebsbedingte Kosten einkalkuliert werden. Der von dem extremen Unwetter vor zweieinhalb Wochen verursachte außerordentliche Aufwand müsse dagegen außen vor bleiben.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) werde die Entwicklung der Abfallgebühren in den Katastrophengebieten besonders im Blick behalten, kündigte Steinheuer an. "Es darf nicht sein, dass die Menschen als langfristige Folgen der Flut auch noch massiven Gebührensteigerungen ausgesetzt sind."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte, die hochwasserbedingten Entsorgungskosten über die angekündigten Hilfsprogramme von Bund und Ländern abzufedern. "Alles Andere wäre schlecht vermittelbar", sagte eine Sprecherin.

Der Steuerzahlerbund legte in Düsseldorf seinen jährlichen Vergleich der Abwasser- und Abfallgebühren vor. Wie schon in den Vorjahren, ist auch für 2021 ein extremes Preisgefälle zwischen den einzelnen Gemeinden und Kreisen festzustellen: Demnach zahlt ein Vier-Personen-Musterhaushalt in Reken im Kreis Borken mit 246,50 Euro für die jährliche Abwasserentsorgung am wenigsten in NRW - in Much im Rhein-Sieg-Kreis muss dagegen mit rund 1272 Euro gut fünf Mal mehr berappt werden.

Die Abfall-Jahresgebühr für einen Vier-Personen-Musterhaushalt ist mit rund 146 Euro am günstigsten in Kaarst und mit rund 686 Euro am teuersten in Münster - berechnet auf jeweils 120 Liter Rest- und Biomüll, der alle 14 Tage abgeholt wird, inklusive Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen.

Im Landesdurchschnitt seien die Abwassergebühren in dieser Haushaltsgröße im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent auf 737 Euro leicht gestiegen, beim Abfall um ein Prozent auf rund 274 Euro, berichtete der Steuerzahlerbund.

Der Bund unterstützt ein Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, um Verbesserungen bei der Kalkulation der Abwassergebühren zu erwirken. Aus seiner Sicht legen die Kommunen bei ihren Berechnungen eine überhöhte Eigenkapitalverzinsung zugrunde. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase sei das unrealistisch, kritisierte Steinheuer.

Eine Entscheidung des OVG sei erst im kommenden Jahr zu erwarten. Gebührenzahler sollten Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid einlegen - auch diejenigen, die das schon im vergangenen Jahr getan hätten, empfahl Steinheuer. Dabei sei zu beachten: "Auch wer Widerspruch einlegt, muss seine Abwassergebühren zunächst pünktlich bezahlen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung."

Steinheuer appellierte an die Kommunen, auf eine verpflichtende wöchentliche Entleerung der Tonnen zu verzichten - wie etwa beim Restmüll in Düsseldorf, Köln und Essen oder beim Biomüll in Münster. Stattdessen sollte den Bürgern weitgehend Wahlfreiheit bei Tonnengrößen und Abfuhrrhythmus eingeräumt werden. Außerdem sollte auf separate Altpapiergebühren verzichtet werden.

Der Städte- und Gemeindebund NRW betonte dagegen, die Kommunen hielten sich bei ihren Gebührenberechnungen an die langjährige und ständige Rechtsprechung des OVG NRW. "Es dürfen nur so viele Gebühren erhoben werden, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt sind", sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer der dpa. Auch der VKU betonte, die Gebühren seien "kein kommunales Wünsch-Dir-Was". Die Kalkulation erfolge immer nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im jeweiligen Bundesland.

Beide Verbände zweifelten die Berechnungsgrundlage der Gebührenvergleiche an. Unterschiede bei der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr etwa seien insbesondere auf geografische Gegebenheiten vor Ort zurückzuführen. "So muss das Abwasser in Berg- und Talregionen oftmals unter erhöhtem Kostenaufwand gepumpt werden", erklärte Sommer. "Im Flachland können zusätzliche Kosten entstehen, wenn es in einer Gemeinde viele Ortsteile gibt, die kilometermäßig weit auseinander liegen." Auch die Größe und Länge des öffentlichen Kanalnetzes bis zur zentralen Kläranlage spiele eine entscheidende Rolle. Der VKU erklärte: "Abwasserkanäle sind kein Massenprodukt von der Stange, sondern ein Maßanzug, der eigens für die Rahmenbedingungen vor Ort angefertigt wurde und für Jahrzehnte ausgelegt ist."

© dpa-infocom, dpa:210804-99-710123/5

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