Recht im Weltall:Mein Stück vom Mond

Recht im Weltall: Neil Armstrong hat auf dem Mond einiges liegen lassen. Mitnehmen darf man es nicht.

Neil Armstrong hat auf dem Mond einiges liegen lassen. Mitnehmen darf man es nicht.

(Foto: AP)

Der Amerikaner Dennis Hope verkauft Mondgrundstücke - doch die Kaufurkunde besitzt nur dekorativen Wert.

Von Dieter Sürig

Fünfzig Jahre, nachdem der erste Mensch seinen Fuß auf den Mond gesetzt hat, befindet sich die Welt wieder im Mondfieber. Wie eine Endlosschleife sind im Fernsehen Neil Armstrongs legendäre Worte "That's one small step for a man . . ." zu hören, Nasa-Astronauten touren um die Welt - der Mond ist allgegenwärtig. Der ganze Rummel dürfte von dem Amerikaner Dennis Hope getoppt werden, der seit fast 40 Jahren Grundstücke auf dem Mond vermittelt. Er bietet Mondgrundstücke in Bestlage an: Nur zehn Meilen entfernt von der Apollo-11-Landestelle. Für knapp 45 Dollar kann der Mondfan einen Acre erstehen, was knapp 4050 Quadratmetern entspricht. Fast doppelt so teuer wie in anderen Mondlagen, aber trotzdem wohl ein echtes Schnäppchen - insbesondere für jemanden, der dort vielleicht mal ein Hotel für Apollo-Fans in die Regolith-Landschaft stellen möchte.

Dies ist jedoch nicht so einfach, auch wenn Dennis Hope nach eigenen Angaben bereits mehr als 600 Millionen Acres in seiner Karriere verkauft hat. Der Kölner Weltraumjurist Ingo Baumann verweist auf Artikel II des UN-Weltraumvertrages, wonach der Weltraum weder nationalen Hoheits- noch Eigentumsrechten unterliegt. "Es gibt also keine Grundstücksrechte auf dem Mond oder anderen Planeten", sagt er. "Ich erwerbe nur eine schön gemachte Urkunde mit einem schönen Rahmen, die ich an die Wand hängen und Freunden mit einer netten Geschichte präsentieren kann."

Und obwohl sich Hope auf den United States Homestead Act von 1862 beruft, wonach jeder neues Land bekommt, wenn er es ohne Widerspruch beim Grundbuchamt anmeldet, gäbe es wohl auch keine Chancen, Rechte einzuklagen. "Vor amerikanischen Gerichten ist vieles möglich, aber auch diese haben die völkerrechtlichen Verpflichtungen der USA zu beachten", meint Baumann. Aber gibt es zumindest einen Gewinnanteil, wenn eine Firma auf dem erworbenen Grundstück Rohstoffe abbaut oder ein Hotel betreibt? Auch da muss Baumann abwinken: "Da ich kein Eigentum erwerben kann, stehen mir aus der Nutzung natürlich auch keine Ansprüche zu."

Eines stellt Baumann ebenso klar: Sollte jemand irgendwann an einer Apollo-Landestelle vorbei spazieren und einfach ein Souvenir mitnehmen, so ist dies verboten, denn "die dort verbliebenen Gegenstände gehören immer noch der Nasa respektive den USA".

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