Mörderische Medien:"Blutig auseinanderstrebende Fleischfetzen"

Warum kommen Spiele auf den Index? Die Einschätzung brutaler Computerspiele durch die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

Markus C. Schulte v. Drach

Als die Software-Firma id 1993 das Spiel DOOM auf den Markt brachte, reagierten die Stadtjugendämter einiger deutscher Städte schnell.

duke_fetzen_3D_realms_entertainment.jpg

Der Raketenwerfer verwandelt die Gegner von Duke Nukem in blutige Klumpen

(Foto: 3D Realms Entertainment)

Sie beantragten die Indizierung des Spiels durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPfS) als jugendgefährdend. (Indizierung bedeutet, dass Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen der Medien gegenüber Kindern und Jugendlichen ist verboten).

"Sofortige Betätigung der Waffe unumgänglich"

Das Spiel bot eine für damalige Verhältnisse sehr fortschrittliche Grafik. Der Spieler übernimmt selbst die Rolle des Helden einer schlichten Science fiction Story. Vor sich auf dem Bildschirm sieht er eine Hand mit einer Waffe, die seine eigene darstellt.

Mit Hilfe von Maus und Tastatur bewegt er sich durch eine dreidimensionale Szenerie. Lebewesen, auf die er stößt, muss er mit allen Mitteln, von der Faust bis zur Kettensäge, töten.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften stellte den Spielinhalt in ihrer Indizierungsentscheidung folgendermaßen dar: "Die sofortige Betätigung der eigenen Waffe ist unumgänglich, da sonst umgekehrt der Erschießungstod bzw. ein Zerfleischen droht.

Tötungsszenarien realistisch und überaus blutig

Die Tötungsszenarien werden sehr realistisch und überaus blutig inszeniert: Das jeweilige Opfer verwandelt sich in blutig auseinanderstrebende Fleischfetzen. Auf der Tonspur werden Geräusche des Einwirkens der Waffe sowie Todesschreie simuliert."

"Es geht stets darum, sich der permanenten Angriffe menschlicher Uniformträger bzw. variantenreicher tierähnlicher Monster durch reaktionsschnelles, automatisiertes Betätigen der eigenen Waffe zu erwehren. Das Aufsammeln diverser leistungssteigernder bzw. schutzgewährender Utensilien tritt demgegenüber in den Hintergrund."

Die Hersteller gaben selbst ebenfalls zu, dass DOOM tatsächlich "teilweise recht blutig inszeniert" sei. Aufgrund des Science-Fiction-Charakters seiner Szenarien hätte es keinerlei Realitätsbezug und sein Wirkungspotential sei daher mit dem eines Märchens vergleichbar.

Die Bundesprüfstelle war nicht bereit, dem zu folgen. Sie stellte vielmehr fest, dass DOOM geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren.

Sozialethische Desorientierung

Diese sozialethische Desorientierung, so die BpJS, rührt aus der Einübung des gezielten Tötens. "Die programm-immanente Logik bindet den Spieler an ein automatisiertes Befehls- und Gehorsamsverhältnis, dessen wesentlicher Kern das reaktionsschnelle, bedenkenlose Töten menschen- bzw. tierähnlicher Gegenüber ausmacht. Möglichkeiten des Ausweichens oder ähnlicher non-aggressiver Konfliktlösungen existieren nicht.

So ist ein Zugewinn lebenserhaltender bzw. spielverlängernder Waffen sowie der dazugehörigen Munition über weite Strecken an das Ausschalten gegnerischer Figuren gebunden.

Ein erfolgreiches Durchspielen des Programmes wird somit einzig durch die Liquidation zahlloser Gegner gewährleistet, wobei die Akte der Liquidation gleichzeitig auf mannigfaltiger Art und Weise positiv verstärkt werden. So z.B. durch die aufwendige Darstellung blutig zerfetzter gegnerischer Körper."

Gerade die realistische Darstellungsweise störte die Vertreter der Prüfstelle: "Der Tod des Gegners wird auf extrem blutige Art und Weise dargestellt und durch eine entsprechende akustische Untermalung (Geräusche der einwirkenden Waffe/Todesschreie) zusätzlich verdeutlicht.

Parallelen zum Märchen nicht sichtbar

Die Parallelen zum Märchen, wie sie ein Vertreter der Vertreiber behauptet, sind nicht sichtbar. Während das Märchen grausame Geschehnisse bestenfalls erwähnt, auf eine Darstellung derselben aber vollständig verzichtet, setzt DOOM mit seiner spekulativen, effektheischenden Aufbereitung blutiger Gemetzelszenen im wesentlichen auf ein beim potentiellen Nutzer vermutetes voyeuristisches bzw. sadistisches Interesse."

Die jugendgefährdende Wirkung des Computerspieles ist, so fährt die BPfJ fort, sei darin zu sehen, dass der Programmablauf den Spieler ausschließlich zu einem reflexartig ausgeführten, instinktiven "Abschießen" und zum "Zerstückeln" der gegnerischen Figuren auffordert.

Sinkt der Respekt vor dem Leben anderer?

Hier werden Verhaltensweisen trainiert, die die körperliche Integrität und Unversehrtheit des Gegenübers negieren. Das birgt die Gefahr in sich, daß der Respekt vor dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit anderer herabsinkt. Hemmschwellen, die jeder Tötungs- und Verletzungshandlung entgegenstehen, werden auf diese Weise abgebaut.

Nicht unter 18 Jahren geeignet

Ähnlich urteilte die BPfJ auch über das wenig später vermarktete Spiel DUKE NUKEM 3D.

Die Unterhaltungs Software Selbstkontrolle (USK), Berlin, hatte das Spiel schon als "für Jugendliche unter 18 Jahre nicht geeignet" bewertet und festgestellt, dass es "in seiner Anlage jugendgefährdend" sei.

Wie die Prüfstelle festhielt, sind als Folge des möglichst effektiven Abschlachtens bzw. fortgesetzten Tötens Abstumpfungseffekte (in Form einer bewußtseinsmäßigen Verrohung und Verharmlosung von Gewalt) zu befürchten.

"Hollywood Holocaust" als pseudohumoristische Bezeichung

Mit Befremden registrierten das Gremium der Prüfstelle die "pseudohumoristische Bezeichnung des Einstiegslevels". Dieser heißt Hollywood Holocaust. Gerade der Anspruch des Spiels, "komisch" zu sein, erregte die Besorgnis der Prüfer. So stellten sie fest, dass das Wegspritzen von Blut- und Hautpartikeln, Wegsprengen ganzer Körperteile etc., alleine das Ziel hätte, Fun-Erlebnisse zu vermitteln.

Kritik durch PC Player

In ihrer Einschätzung des Spiels als für Kinder ungeeignet war die BPfJ übrigens nicht ganz allein. Auch Besprechungen in Software-Magazinen stellten - bei aller Begeisterung für die Grafik des Spiels - fest, dass es für Kinder "auf gar keinen Fall" geeignet ist Und auch "das gnadenlose Abknallen nackter Frauen, die wehrlos gefesselt von der Decke hängen", fand eine Rezensentin des Spiels in der Zeitschrift PC Player "gelinde gesagt, daneben".

Wie sie weiterhin feststellte sei es "wirklich schade, wenn ein sauber programmiertes Spiel mit zahlreichen interessanten Ideen durch diese übertriebene Gewaltdarstellung versaut wird, nach dem Motto: `brutaler, blutiger und deshalb besser'". (PC Player 7/96).

Nachdem dieser Kommentar etliche empörte Leserbriefe und Emails zur Folge hatte, stellten auch die männlichen Redaktionskollegen fest: "Die brutale sadistische Darstellung in DUKE NUKEM 3D findet offensichtlich Freunde in der Zielgruppe. Allen Redakteuren dreht sich jedoch der Magen um, wenn unsere Monika wegen ihrer Meinung tatsächlich Drohbriefe erhält - offensichtlich ist hier bei einigen Lesern tatsächlich schon die Gewalt-Sicherung durchgeschmolzen." (Stellungnahme der PC-Player-Redaktion in PC Player 8/96).

Spiele sind heute noch weit realistischer

Die Beurteilung der Computerspiele DOOM und DUKE NUKEM 3D durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die zu einer Indizierung der Spiele führte, kann als stellvertretend für die Betrachtung der später entwickelten Ego-Shooter betrachtet werden.

Viele neuere Spiele bieten weit realistischere Szenarien. Die Bemühungen um realistische Darstellungen gehen schon soweit, dass "Experten" beschäftigt werden, mit deren Hilfe sogar schon der Klang echter Gefechtssituationen nachgebildet werden soll. Und die Gegner beschränken sich natürlich schon lange nicht mehr auf Monster.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: