Homöopathie:Abmahnung wegen Globuli-Kritik

Homöopathie - Die Wirkung von Globuli ist umstritten

Zenit überschritten? Der Homöopathika-Absatz ging zuletzt zurück.

(Foto: dpa-tmn)

Ein Hersteller von Homöopathika geht rechtlich gegen Skeptiker wie die ehemalige Heilpraktikerin Natalie Grams vor. Betroffene sehen darin einen Einschüchterungsversuch.

Von Christoph von Eichhorn

Als prominente Kritikerin der Homöopathie ist Natalie Grams einiges gewohnt - fast täglich wird die Aussteigerin aus der Szene in sozialen Netzwerken beschimpft. Aber einer Unterlassungsforderung mit Vertragsstrafe von 5100 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung sah sie sich bislang noch nicht gegenüber. Damit droht die Pharma-Firma Hevert der ehemaligen Homöopathin. Diese fordert sie auf, nicht mehr in der Öffentlichkeit zu behaupten, homöopathische Arzneimittel wirkten "nicht über den Placebo-Effekt hinaus". Anlass ist laut dem Schreiben ein Interview mit dem Portal "Die Rheinpfalz" von Anfang Mai, in dem Grams vom Reporter gefragt wurde: "Machen wir es kurz: Wirken Homöopathika?" und sie mit dem Satz des Anstoßes antwortete.

"Hevert hat mich abgemahnt, obwohl ich den Stand der Wissenschaft vertrete", sagt Grams. Es gebe nun mal keine wissenschaftlich haltbaren Belege, dass homöopathische Arzneimittel über den Placebo-Effekt hinaus wirken. Positive Effekte von Globuli und anderen Homöopathika sind nach dieser Sicht demnach nicht anders als damit zu erklären, dass Menschen an die Wirkung glauben. Die Unterlassungserklärung sei ihrer Meinung nach ein "Versuch, Kritiker mundtot zu machen". Die Erklärung habe sie nicht unterzeichnet, einer Klage sehe sie gelassen entgegen.

Dabei kommen in dem Interview gar keine Produkte von Hevert zur Sprache. Auf Anfrage erklärt die Firma aus Rheinland-Pfalz, in Großbritannien seien einflussreiche Lobbygruppen aktiv geworden, "um die Homöopathie als Ganzes und ohne fundierte wissenschaftliche Grundlage zu verunglimpfen". Das hätte gesetzliche Einschränkungen durch die Politik zur Folge gehabt. "Um ähnliches in Deutschland - dem Mutterland der Homöopathie - zu verhindern, geht Hevert entschlossen gegen ungerechtfertigte und nicht fundierte Diskreditierungen der Homöopathie durch Lobbygruppen und andere Meinungsbildner vor."

Auch der Bremer Gesundheitswissenschaftler Gerd Glaeske bekam ein Anwaltsschreiben, ebenfalls mit der Aufforderung, eine Aussage nicht zu wiederholen. In der ARD-Sendung "Lebensmittel Check" hatte Glaeske zu einem homöopathischen Mittel zur Gewichtsreduktion (auch dieses stammt nicht von Hevert) gesagt: "Das macht wahrscheinlich gar nichts." Grundsätzlich fehle "bei allen Mitteln, die homöopathisch daherkommen, ein Wirksamkeitsnachweis". Anders als Grams hat Glaeske jedoch schriftlich zugesichert, die Aussage nicht zu wiederholen. Er habe sich über sich selber geärgert, sagt Glaeske. "Als Tatsachenbehauptung ist es so nicht richtig."

Statt Beweisen reicht ein "Binnenkonsens": Das Gesetz ist gnädig mit Homöopathie-Firmen

Dazu muss man die Absurditäten des deutschen Arzneimittelrechts kennen. Homöopathische Arzneimittel unterliegen grundsätzlich nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie übrige Arzneimittel. Die meisten Stoffe müssen nicht wie andere Medikamente zugelassen, sondern nur registriert werden. Ein Wirksamkeitsnachweis wird nicht gefordert. Falls ein homöopathisches Mittel beansprucht, gegen ein bestimmtes Leiden zu helfen, ist zwar eine Zulassung nötig. Dabei vertraut das Arzneimittelgesetz aber den Herstellern. Bei diesem "Wirksamkeitsnachweis" kommen nicht die üblichen wissenschaftlichen Standards der Medikamentenzulassung zum Tragen, wie etwa umfassende randomisierte Studien an Probanden. Es handelt sich vielmehr um einen sogenannten "Binnenkonsens": Die Homöopathen bescheinigen sich quasi selbst, dass ein Mittel wirkt, ausgehend etwa vom "Homöopathischen Arzneibuch".

Insofern sei es tatsächlich nicht richtig, es gebe keinen Nachweis der Wirksamkeit bei bestimmten homöopathischen Arzneien, argumentiert Glaeske. Zugleich handle es sich bei diesem Nachweis aber eher um einen "Zirkelschluss", der wissenschaftlich gesehen nicht akzeptabel sei. "Der Binnennachweis entspricht nicht den methodischen Anforderungen an einen Nachweis für die therapeutische Wirksamkeit und den therapeutischen Nutzen", betont Glaeske. Am therapeutischen Nutzen habe er weiterhin erhebliche Zweifel. Der Fehler, und damit das Einfallstor für die Diskussion, liege aber im Gesetz. Die Antwort Heverts deutet daraufhin, dass der Hersteller genau auf diese Eigenheit des Gesetzes abzielt. Die Behauptung von Grams ignoriere neben wissenschaftlichen Erkenntnissen "institutionalisierte Zulassungsverfahren, wie beispielsweise die Nachweispflicht der Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte".

Weitere Unterlassungserklärungen gebe es derzeit nicht, so Hevert. Bei einem Journalisten der taz bemühe man sich um einen "konstruktiven Austausch". Dieser hatte in einem Artikel negativ über die Homöopathie berichtet. Grams hat noch einen anderen Verdacht, warum die Branche härter gegen Kritiker vorgeht: "Die Absätze für Homöopathie sinken." Der Zenit der Homöopathie dürfte überschritten sein, meint Grams. Von 2016 auf 2017 sank die Zahl der verkauften Packungen homöopathischer Arzneien laut dem Marktforschungsinstitut IQVIA um etwa vier Prozent.

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