Süddeutsche Zeitung

Zweithöchste Kartellstrafe:Brüssel straft Konzerne ab

"Schwerwiegendster Kartellverstoß": Jahrzehntelang sollen die Energiekonzerne Eon und GDF Suez Gasmärkte unter sich aufgeteilt haben: Jetzt zieht die EU Konsequenzen.

Die Europäische Kommission hat gegen die Energiekonzerne Eon und Gaz de France (GDF) eine Kartellstrafe in Milliardenhöhe verhängt.

Die Geldbußen gegen Eon und das Tochterunternehmen Eon Ruhrgas einerseits sowie den französischen Versorger GDF andererseits beliefen sich auf je 553 Millionen Euro, teilten die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Brüssel mit. Die Unternehmen hätten durch die Aufteilung von Märkten gegen das im EU- Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigem Verhalten verstoßen, hieß es zur Begründung.

Erste Kartellstrafe in Energiebranche

Damit hat die Kommission nach eigenen Angaben erstmals eine Kartellstrafe im Energiebereich verhängt. "Durch diese Vereinbarung wurden die Verbraucher in zwei der größten Gasmärkte in der EU um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Die Begründung aus Brüssel lautet wie folgt: Die frühere Ruhrgas AG - die heutige Eon-Tochter Eon-Ruhrgas - und Gaz de France - heute Teil von GDF Suez - hatten sich nach Kommissionsangaben im Jahr 1975 anlässlich des gemeinsamen Baus der MEGAL-Pipeline darauf geeinigt, kein über diese Pipeline transportiertes Gas im jeweils anderen Land zu verkaufen.

Über die MEGAL-Pipeline wird Gas aus Russland nach Deutschland und Frankreich importiert. Beide Firmen hätten auch nach der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte von August 2000 an an der Vereinbarung festgehalten und seien erst 2005 endgültig davon abgerückt, hieß es.

Eon Ruhrgas hat unterdessen angekündigt, gegen die Kartellstrafe zu klagen "Die Kommission konstruiert Marktabsprachen, die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden haben", sagte Konzernchef Bernhard Reutersberg. "Die Entscheidung und insbesondere das hohe Bußgeld sind nicht nachvollziehbar." Die Vereinbarung mit Gaz de France sei zur Absicherung des Leitungsinvestments erforderlich gewesen, hätten für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt und seien nie praktiziert worden, so das Unternehmen.

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