Zugverkehr:Bahn muss Achsen an ICE-Zügen tauschen

Die Befürchtungen der Deutschen Bahn haben sich bestätigt: Bei zahlreichen Hochgeschwindigkeitszügen müssen die Achsen ausgetauscht werden.

Wie Bahnchef Hartmut Mehdorn in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung ankündigte, müssen die Achsen bei einem Teil der ICE- und ICE-T-Züge im großen Stil gegen solche aus anderem Stahl ausgewechselt werden.

Zugverkehr: Die Probleme waren deutlich geworden, nachdem im vorigen Sommer in Köln ein Zug nach einem Achsbruch entgleist war.

Die Probleme waren deutlich geworden, nachdem im vorigen Sommer in Köln ein Zug nach einem Achsbruch entgleist war.

(Foto: Foto: dpa)

"Die Industrie - allen voran Siemens - ist jetzt gefordert, möglichst rasch ein Austauschprogramm zu erarbeiten", sagte Mehdorn. Wir dürfen im Interesse unserer Kunden keinerlei Zeit mehr verlieren." Wie viele Züge betroffen sind, blieb zunächst offen.

Ein Bahnsprecher konnte auf Anfrage keine Einzelheiten zu Umfang und Kosten der Aktion nennen.

Probleme nicht reparierbar

Die Bahn hofft trotzdem weiter darauf, dass die Einschränkungen im ICE-Betrieb bis Juni vollständig behoben werden können. "Wir versuchen, mit Inkrafttreten des Sommerfahrplans am 14. Juni wieder mit der normalen Flottenstärke auf den Fernverkehrsverbindungen im Einsatz zu sein", sagte der Sprecher.

Im März erhalte die Bahn neue Ultraschall-Anlagen, mit denen die Kontrollen der ICE-Achsen beschleunigt werden könnten.

Mehdorn hatte schon im Januar erklärt, dass die Achsen bei den Zügen der ICE-T-Flotte möglicherweise ausgetauscht werden müssen, da sich die Probleme nicht mit Reparaturen beheben ließen.

Der Austausch könne noch bis zu zwei Jahre dauern. Mehdorn kündigte damals an, wegen der Risse an den Achsen bei der Industrie Schadenersatz geltend zu machen: "Ich gehe von einem dreistelligen Millionenbetrag aus."

Die Probleme waren offenbar geworden, nachdem im vorigen Sommer in Köln ein Zug nach einem Achsbruch entgleist war. Techniker der Bahn hatten danach auch an anderen Zügen feine Risse an Achsen festgestellt.

Das Eisenbahnbundesamt ordnete daraufhin als Aufsichtsbehörde an, die Züge alle 30.000 statt alle 240.000 Kilometer in den Werkstätten untersuchen zu lassen.

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