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Zinsmodell für Bauträger:Wunderbare Geldvermehrung

Mit der Regelung sollte der Mehrwertsteuer-Betrug am Bau eingedämmt werden - nun kassieren Bauträger bis zu sechs Prozent Zinsen vom Staat, ganz legal.

Von Guido Bohsem, Berlin

Wer seine Ersparnisse derzeit auf die Bank trägt, muss sich auf traurige Erkenntnisse gefasst machen. Nach der jüngsten Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank darf man als Sparer für das Tagesgeld nur noch mit 1,3 Prozent Zinsen rechnen - wenn man Glück hat. Und auch die Festgeldanlage ist dieser Tage nicht besonders attraktiv. Zwei Prozent auf vier Jahre gelten schon als Treffer.

Wie schön wäre es, wenn es eine Anlagemöglichkeit mit dem dreifachen Zinssatz gäbe, die aber gleichzeitig so sicher ist wie das gute alte Sparbuch. Gibt's nicht? Gibt es doch. Und zwar in der derzeit ohnehin florierenden Baubranche. Da der Fiskus dort zu einer umfangreichen Korrektur seiner Steuerpraxis der vergangenen Jahre gezwungen ist, können insbesondere Bauträger darauf hoffen, sechs Prozent Zinsen vom Staat zu erhalten und zwar auf jeden Euro Mehrwertsteuer, den sie in dieser Zeit zahlen mussten.

Das ist keine Kleinigkeit. Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) beziffert die Höhe der staatlichen Zinszahlungen auf bis zu 100 Millionen Euro. Diese Summe werde erreicht, wenn alle fraglichen Beträge von den Bauträgern zurückgefordert würden, schreibt Meister auf eine schriftliche Anfrage des Linken-Finanzexperten Richard Pitterle hin. Es sei jedoch nicht bekannt, in welchen Fällen tatsächlich Umsatzsteuer zurückgefordert werde und wie hoch das Volumen dieser Forderungen sei. "Das muss zunächst in jedem Einzelfall geprüft werden", so Meister.

Mittel gegen Mehrwertsteuer-Betrug am Bau

Tatsächlich ist damit zu rechnen, dass so gut wie alle Bauträger versuchen werden, auf das günstige Zinsmodell einzusteigen. Denn in der Immobilienbranche hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass es dort Renditen zu erzielen gibt, die man nur schwer an anderer Stelle erwirtschaften kann. So ist in der Immobilien-Zeitung in diesem Zusammenhang von einem Lottoschein die Rede, auf dem die sechs richtigen Zahlen bereits angekreuzt seien. Man müsse den Zettel nur noch abgeben.

Möglich wurde das Zinsmodell durch ein weitgehend unbeachtetes Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem August des vergangenen Jahres. Die Münchner Richter bemängelten, dass der Gesetzgeber die Bauträger vor vier Jahren dazu verdonnert hatte, Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen. Zuvor waren - wie bei jedem privaten Bauherren auch - die beauftragten Handwerker dafür zuständig. Bauträger lassen Grundstücke zum Beispiel mit Häusern oder Bürogebäuden bebauen und verkaufen diese Grundstücke dann weiter. Mit der umgekehrten Besteuerung sollten sie nun gleich an den Staat zahlen. Ziel der Regelung war es, das Ausmaß des Mehrwertsteuer-Betrugs am Bau zu reduzieren.

Empörung bei den Linken über den Zinstrick

Doch dieses Vorhaben richtet sich nun gegen den Fiskus. Denn nach dem Urteil können alle Bauträger die von ihnen gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern - und zwar mit sechs Prozent Zinsen vom Staat. Die Erträge aus den Zinsen können die Bauträger behalten. Die vom Staat erstattete Mehrwertsteuer müssen sie natürlich an die Handwerker weiterreichen, die laut Urteil des Finanzgerichts ja jetzt anstelle der Bauträger die Steuer zahlen müssen. Eine wunderbare Geldvermehrung.

Lediglich eine kleine Eintrübung müssen die Bauträger hinnehmen. Die Zinsen sind nach Meisters Worten nicht gleich vom Zeitpunkt der Zahlung an fällig. Der sogenannte Zinslauf beginne erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden sei, schreibt er.

Der Linken-Politiker Pitterle ist empört über den Zinstrick: "Die Verzinsung der Mehrwertsteuer ist legal, aber nicht legitim." Schließlich hätten die Bauträger auch bei einer ordnungsgemäßen Anwendung des Gesetzes Mehrwertsteuer gezahlt, nur eben an die Handwerkerbetriebe. "Obwohl sie wirtschaftlich betrachtet keinen Nachteil erfahren haben, bereicherten sich etliche von ihnen jetzt auf Kosten der Steuerzahler. Der Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner hingegen glaubt, dass dem Fiskus nichts anderes übrigbleiben werde, als die üppige Verzinsung zu zahlen. "Aus Sicht der Abgabeordnung ist das völlig rechtens."

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SZ vom 15.07.2014/fran
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