Zinsen:Falsch gerechnet

Manche Geldinstitute haben in der Vergangenheit zu wenig Zinsen auf Sparguthaben gezahlt. Die Kunden können mit Nachzahlungen rechnen.

Von Andreas Jalsovec

Bei den gekündigten Verträgen zum Prämiensparen geht es in den meisten Fällen um das Anlagemodell "S-Prämiensparen flexibel". Neben den Prämien zahlt die Sparkasse dabei den Sparern einen variablen Zins, der sich am Marktzins orientiert. Wegen der Nullzinsen am Markt bringt derzeit auch der Prämienzins nichts. Die Verträge der Sparkassenkunden laufen in vielen Fällen jedoch schon etliche Jahre. Und in der Vergangenheit waren die Marktzinsen durchaus noch nennenswert.

Allerdings haben nach Meinung der Verbraucherschützer viele Sparkassen über die Jahre hinweg die Zinsen der Sparverträge falsch berechnet. Unabhängig davon, ob der Sparvertrag gekündigt wurde oder nicht, raten sie daher dazu, die Zinserträge nachrechnen zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man eine Nachzahlung erhalte, sei durchaus groß, meint etwa Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die sächsischen Verbraucherschützer haben nach Heyers Angaben bundesweit bereits 3000 Sparverträge überprüft. In den meisten Fällen seien dabei zu wenig Zinsen gezahlt worden. "In der Regel gibt es Nachforderungsansprüche", sagt Heyer. Die Höhe der Nachzahlungen reiche dabei von niedrigen dreistelligen bis mittleren fünfstelligen Beträgen. Bei Kunden, die lange Zeit hohe Beträge in den Vertrag eingezahlt haben, kann es also durchaus um mehrere Tausend Euro gehen.

Grund für die falschen Berechnungen der Banken sind fehlende oder fehlerhafte Vertragsklauseln bei der Zinsanpassung. Bereits 2004 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich die Berechnung der variablen Sparzinsen an festen Bezugsgrößen des Kapitalmarkts orientieren müsse. Die Richter hatten festgestellt, dass aus den Verträgen meist nicht hervorging, wie die Zinsen genau kalkuliert wurden. Obwohl diese BGH-Entscheidung schon lange zurückliegt und weitere folgten, hätten viele Banken ihre Zinsanpassungsklauseln noch nicht rechtskonform gestaltet, meint Andrea Heyer: "Die Aussichten, bei den Zinsen eine Nachzahlung zu bekommen, sind daher in vielen Fällen gut."

Wer die Zinsen nachrechnen lassen möchte, kann sich an die jeweilige Verbraucherzentrale vor Ort wenden. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet die Möglichkeit an, den Sparvertrag online prüfen zu lassen. Dazu müssen Sparer unter anderem ihren Vertrag und sämtliche Seiten der Sparbücher einscannen, einige Formulare ausfüllen und das Ganze per Mail an zinsanpassung@vzs.de schicken. Die Prüfung kostet 85 Euro.

Stellt sich heraus, dass die Bank zu wenig Zinsen gezahlt hat, sollten die Kunden zunächst das persönliche Gespräch mit Vertretern der Bank suchen, meint Sascha Straub, Finanzberater bei der Verbraucherzentrale Bayern. In vielen Fällen hätten sich die Banken verhandlungsbereit gezeigt. "Manche allerdings lehnen die Nachzahlungen auch ab", meint Straub. Er rät dann dazu, das Ergebnis einer Musterfeststellungsklage abzuwarten, die die Verbraucherzentrale Sachsen derzeit führt. Fällt sie positiv aus, haben die Kunden bessere Chancen, die Zinsen zurückzuverlangen.

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