Zankapfel Pendlerpauschale:Umziehen statt pendeln

Soll Rot-grün die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Fahrtkosten zum Job wie angekündigt senken? Viele Experten sind dagegen. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hingegen hält die Kürzung steuer-, umwelt- und verkehrspolitisch für "durchaus korrekt".

Von Felix Serrao

Nach einer sehr langen Diskussion haben sich die Finanzexperten von SPD und Grünen darauf geeinigt, die Entfernungspauschale auf 15 Cent pro Kilometer zu kürzen. Sie soll dafür ab dem ersten Kilometer an für alle Verkehrsmittel gelten. Opposition, Automobilverbände und Boulevardblätter laufen Sturm gegen die Pläne.

Auch Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchner Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo), ist gegen eine Senkung. In einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung vom 25.9.2003 warnt er vor einem ineffizienten Steuersystem: "Sind die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz nicht mehr absetzbar, drohen Fehlentscheidungen der Bürger." DIW-Experte Stefan Bach findet die rot-grünen Pläne hingegen "durchaus korrekt".

Subventionsabbau oder Steuererhöhung?

Der Streit zwischen den zwei Fachleuten beginnt schon bei der Frage, worüber gestritten wird: Ist die geplante Kürzung überhaupt Subventionsabbau, wie Rot-grün behauptet?

Der Ifo-Präsident sagt Nein. Seine Begründung: "Subventionsabbau führt zur Verminderung der Ausgaben des Staates, nicht zur Erhöhung der Einnahmen, wie es die Kürzung der Kilometer-Pauschale tut."

Bach erwidert: "Die Pendlerpauschale ist zwar eine Steuervergünstigung, sie wirkt aber wie eine Subvention." Ein Abbau des Privilegs könne dazu genutzt werden, die Belastungen für alle Steuerzahler zu senken.

Bei der Pendlerpauschale handelt es sich dem DIW-Experten zufolge um eine "gemischt-veranlasste Aufwendung, die sowohl privat als auch betrieblich motiviert ist". Was heißt das? Bach räumt ein, dass der Staat den Bürgern nicht zumuten könne, direkt an den Arbeitsplatz heran zu ziehen. Deshalb sei eine Entfernung von bis zu zehn Kilometern als "rein beruflich veranlasst" akzeptabel.

"Wer ins Grüne will, soll ins Grüne ziehen"

Darüber hinaus sei es eine rein private Entscheidung, ob jemand pendelt oder umzieht: "Wer ins Grüne will, soll ins Grüne ziehen - nur muss das Steuerrecht diese Entscheidung nicht fördern." Im Gegenteil: Die Subvention sollte gekürzt oder sogar gestrichen werden, so der Experte.

Für die Arbeitnehmer, die in einem Umkreis von bis zu zehn Kilometern vom Arbeitsplatz entfernt wohnen, empfiehlt Bach einen "Pauschbetrag", also einen pauschalen steuerlichen Abzugsbetrag, der die Fahrtkosten - egal ob Auto oder Tram - abdeckt. Der Fiskus würde diesen bei jedem Arbeitnehmer ohne Nachweis vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Konkret hält der Volkswirt einen Abzugsbetrag von 400 bis 500 Euro im Jahr für sinnvoll: "Das entspricht in etwa einer Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr."

Wer hingegen täglich 20, 30, vielleicht sogar 100 Kilometer pendelt, soll seiner Meinung nach keine weitergehende Steuererleichterung erhalten. Schließlich könnten die Betroffenen umziehen. Das liege ganz in ihrem - privaten, nicht beruflichen - Ermessen. Als Vergleich führt er das kostspielige Stadtleben an: "Wenn sie in München wohnen, können Sie die höheren Wohnkosten ja auch nicht von der Steuer absetzen."

Ausnahmen für Jobwechsler und Eltern

Nur in zwei Fällen ist Bach bereitet, auch den "10-Kilometer-plus"-Pendlern steuerlich unter die Arme zu greifen: Wer aus beruflichen Gründen den Arbeitsplatz wechselt, etwa weil er entlassen wird, soll die Pauschale erhalten - für eine gewisse Zeit. "Das Motto könnte lauten: Du kannst zwei Jahre pendeln und dich dann entscheiden, ob du umziehst", sagt der DIW-Forscher.

Dasselbe könnte für Arbeitnehmer gelten mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder Ehepartnern, die am neuen Arbeitsort keinen Job finden. Die Höhe sollte sich in beiden Fällen an den Kosten für Tram und Co. orientieren - und nicht am Auto. "Das machen andere Länder auch so", weiß er. Überhaupt sei Deutschland im internationalen Vergleich wohl am großzügigsten beim Abzug von Pendlerkosten.

Bleibt das Öko-Argument. Ifo-Präsident Sinn findet es "schwach". Mineralölsteuer und Maut seien zielgenauere Mittel zur Umlegung der Kosten für die Umweltverschmutzung oder auch den Straßenbau.

"Das ist natürlich richtig", gibt Bach zu. Die Pendlerpauschale sei in der Tat kein geeignetes umwelt- und verkehrspolitisches Instrument, um das Verkehrsaufkommen gezielt zu steuern. "Aber wir stellen fest, dass die Entfernungspauschale ökologisch nachteilige Wirkungen hat." Neben den steuersystematischen und verkehrspolitischen Widersprüchen sei die Umwelt also "nur ein weiteres Argument dafür, die Pauschale zu kürzen".

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