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Zahlungsaufforderungen:So erkennen Sie unseriöse Inkasso-Dienstleister

Zwangsvollstreckung? Staatsanwaltschaft? Inkassoschreiben können Angst machen. Und auch schwarze Schafe treiben ihr Unwesen in dem Gewerbe. Das lässt sich oft schon aus den Briefen herauslesen.

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München (dpa/tmn) - Ein Inkassodienstleister muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Ist er das nicht, ist er unseriös. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.

Doch ist alles, was im Schreiben steht, rechtmäßig, sobald der Dienstleister dort eingetragen ist? Leider nein.

Die Zahlungsaufforderungen enthalten trotzdem oft unberechtigte Forderungen, Formulierungen und Androhungen rechtlicher Schritte. Hellhörig werden sollten Verbraucher, wenn zum Beispiel von sofortiger Zwangsvollstreckung oder der Einschaltung der Staatsanwaltschaft die Rede ist. Denn dies ist in den seltensten Fällen rechtmäßig.

Ein ratsamer erster Schritt, wenn ein Inkassoschreiben einfliegt: beim Absender nachfragen. Ist ein Inkassounternehmen seriös, arbeitet es transparent und geht auf Fragen ein, wie die aufgeführten Kosten zustande kommen. Zusätzlich können Betroffene Forderungen bei den Verbraucherzentralen kostenlos überprüfen lassen - und bei Enttarnung auch schwarze Schafe melden.

© dpa-infocom, dpa:230728-99-577163/3

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