Würth-GruppeBetriebsratswahl ungültig

Die Betriebsratswahl bei der deutschen Muttergesellschaft des Handelskonzerns Würth ist ungültig. Es sei gegen Wahlvorschriften verstoßen worden, teilte die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts Heilbronn in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) am Freitag mit. Das Gericht monierte auf den Stimmzettelumschlägen angebrachte Nummern. Damit seien die Grundsätze einer geheimen Wahl verletzt worden. So habe der Eindruck entstehen können, dass das Wahlverhalten nachverfolgbar sei. Außerdem wurde das Wahlausschreiben beanstandet. Würth kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Bei der Betriebsratswahl im Oktober 2019 bekam die Kerngesellschaft der Würth-Gruppe erstmals eine Arbeitnehmervertretung mit gesetzlichen Rechten und Pflichten. Zuvor gab es einen Vertrauensrat, der diese Rechte und Pflichten nicht hatte.

© SZ vom 01.08.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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