WTO-Entscheidung zu Airbus:Nicht mehr ganz so illegal

Punktsieg für Airbus: Die Welthandelsorganisation stärkt den Europäern im Subventionsstreit mit dem US-Flugzeugbauer Boeing den Rücken.

Jens Flottau, Frankfurt

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat im Berufungsverfahren zu angeblich verbotenen Subventionen für den Flugzeugbauer Airbus die ursprüngliche Entscheidung am Mittwoch deutlich abgeschwächt. Insbesondere gelten nun die staatlichen Entwicklungshilfen für den Bau des Doppelstock-Airbus A380 nicht mehr als illegale Subventionen. Auch die Anweisung aus der ersten Runde, als verboten angesehene Hilfen binnen 90 Tagen zurückzuzahlen, hat die WTO aufgehoben.

File photo of employees working in the fuselage section of the A380 Airbus in Montoir-de-Bretagne

Im westfranzösischen Montoir-de-Bretagne wird ein Airbus A380 montiert. Die staatlichen Hilfen gelten nach der WTO-Entscheidung nicht mehr als illegal.

(Foto: REUTERS)

Airbus und Boeing reagierten erwartungsgemäß unterschiedlich auf die Veröffentlichung des Berufungsergebnisses. Airbus feierte die Entscheidung als "großen Sieg für Europa". Der Bericht stelle "den endgültigen Schlag gegen den von Boeing geförderten Mythos dar, das Unternehmen hätte durch die staatliche Unterstützung für Airbus in irgendeiner Weise Schaden erlitten". Boeing hingegen betonte, die WTO-Entscheidung sei "ein klarer und endgültiger Sieg für fairen Handel, der für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen wird". Die WTO habe bestätigt, "dass Starthilfen und andere illegale Subventionen für Airbus den Markt verzerrt" hätten. Boeing wirft dem europäischen Konkurrenten weiterhin vor, 18 Milliarden Dollar an unrechtmäßigen Beihilfen erhalten zu haben.

Die beiden größten Flugzeughersteller werfen sich seit Jahren gegenseitig vor, durch staatliche Hilfen den jeweils anderen zu übervorteilen. Ursprünglich hatten die USA und die Europäische Union in einem Abkommen von 1992 geregelt, dass bis zu einem Drittel der Entwicklungskosten von großen Flugzeugen etwa durch rückzahlbare Darlehen abgedeckt werden könnten. Die USA hatten das Abkommen aber 2004 gekündigt, in der Hoffnung, staatliche Hilfen für Airbus würden massiv eingeschränkt werden.

Das Verfahren vor der WTO läuft seit 2005. Im Gegenzug hatte die Europäische Union die USA verklagt und ihr vorgehalten, Boeing auf nicht rechtmäßige Art und Weise zu fördern. Ein erster Bericht im Boeing-Fall wurde bereits veröffentlicht, doch die Berufung, die beide Seiten aus unterschiedlichen Gründen beantragt hatten, läuft noch. Beobachter rechnen damit, dass der zweite Bericht noch vor Ende des Jahres vorliegen wird.

In dem äußerst komplexen Verfahren ging es aber nicht nur um die Starthilfen und Entwicklungszuschüsse. Die WTO untersuchte eine Vielzahl von Transaktionen - Firmenübernahmen vor der Gründung des Airbus-Mutterkonzerns EADS - und regionale und kommunale Hilfen bei Infrastrukturprojekten wie dem Ausbau des Werksflughafens Hamburg-Finkenwerder. Die Organisation versuchte auch zu beurteilen, ob Beihilfen Airbus bei bestimmten Verkaufskampagnen zu Wettbewerbsvorteilen verholfen haben. Sie kam zu dem Ergebnis, dass dies unter anderem bei Aufträgen von Easyjet, Air Berlin, Iberia, South African und Emirates der Fall war. Damit seien Exporte der USA, in diesem Fall Boeing-Jets, verhindert worden.

Obwohl die WTO die ursprüngliche Entscheidung abschwächte, machte sie deutlich, dass die Europäische Union in den Bereichen, in denen Hilfen weiterhin gegen die Richtlinien verstoßen, schnell Abhilfe schaffen muss - entweder, indem schädliche Folgen ausgeglichen oder indem die Hilfen gestoppt werden. Airbus fordert seit längerem, den Streit beizulegen und eine neue Übereinkunft für Staatshilfen zu verhandeln. Weil mittlerweile in China, Brasilien und Kanada neue Konkurrenten aufgetaucht sind, müsste eine Lösung weltweit gelten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: