WTO-Entscheid zu Airbus-Hilfen:EU gibt Kontra

Der Streit über die europäischen Hilfen für Airbus vor der Welthandelsorganisation (WTO) geht in eine neuer Runde: Die EU legt Widerspruch gegen den WTO-Entscheid ein, wonach die Subventionen illegal gewesen seien.

Die Europäische Union will gegen das Urteil der Welthandelsorganisation (WTO) zu illegalen Hilfen für den Flugzeugbauer Airbus Einspruch einlegen.

Der Airbus der Zukunft

Computeranimation eines künftigen Airbus-Flugzeuges. Der euroäische Flugzeughersteller will auch in Zukunft einen hohen Entwicklungsaufwand betreiben - die EU verteidigt daher ihre Anschubdarlehen für den Riesen-Jumbo A380.

(Foto: dpa)

Ein entsprechendes Schreiben werde in Genf hinterlegt, teilte die EU in einer Erklärung mit.

Während die WTO in ihrer Entscheidung einen großen Teil der Vorwürfe in dem Dauerstreit mit den USA und dem Airbus-Konkurrenten Boeing zurückgewiesen habe, gebe es andere Bereiche darin, die "korrigiert oder klargestellt" werden müssten.

In einem 1200 Seiten langen Expertenbericht hatte die WTO im Juni erklärt, dass ein Teil der Hilfen für Airbus - insbesondere bei Entwicklung und Export von Flugzeugen - unzulässig sei.

"Rechtliche Fehlinterpretationen"

Der Einspruch Brüssel zielt nun insbesondere auf die Feststellung, dass Anschubdarlehen für den Riesen-Airbus A380 unerlaubte Exportsubventionen seien. Denn diese müssten sonst umgehend eingestellt werden.

Zudem will die EU den Vorwurf entkräften, die Unterstützung für Airbus habe direkt negative Folgen für den US-Konkurrenten Boeing. Darüber hinaus verweist das EU-Schreiben darauf, dass die Entscheidung Deutschlands und Frankreichs, Airbus in Hamburg, Bremen und Toulouse Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, nicht illegal gewesen sei.

Dieser Streit sei "zu wichtig", als das "rechtliche Fehlinterpretationen" hingenommen werden können, erklärte die EU.

Nach WTO-Regeln muss das zuständige Gremium nach einem Einspruch binnen 90 Tagen entscheiden. Angesichts der komplizierten Materie ist aber eine Verschiebung möglich, nachdem die Ursprungsklage in dem Streit bereits aus dem Jahr 2004 stammt.

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