Süddeutsche Zeitung

Wohnungsübernahme:Erlaubt oder verboten

Der Unterschied zwischen Abstand und Ablöse.

Abstand meint das Räumen der Wohnung. Ablöse meint den Verkauf von Möbeln oder Einbauten.

Das Wohnungsvermittlungsgesetz verbietet seit 1993 die Abstandszahlung. Es ist also verboten, wenn sich der Vormieter ledigliche seinen Auszug etwas kosten lässt und er vom Nachmieter eine bestimmte Summe verlangt, nur damit er die Wohnung frei macht.

Der Vormieter darf sich jedoch seinen Umzug zahlen lassen. Er muss die Kosten (z.B. für Möbelspediteure) aber nachweisen (LG Bonn 5 S 22/97).

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