Justizministerin Barley:"Wir müssen den explosionsartigen Anstieg der Mieten aufhalten"

Katarina Barley Bundesministerin der Justiz und fuer Verbraucherschutz SPD 8 Kabinettsitzung DE

Sie wohnt in Berlin zur Miete und zu Hause an der Mosel im Eigenheim: Bundesjustizministerin Katarina Barley.

(Foto: imago/Jens Schicke)

Justizministerin Katarina Barley hält die Entwicklung der Mieten für "die soziale Frage unserer Zeit". Ein Gespräch über Versprechen und Versagen der Politik.

Interview von Robert Roßmann, Berlin

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat sich viel vorgenommen: Sie will die Mietpreisbremse verschärfen, Umlagen senken, Tricks der Vermieter unterbinden - und sich dabei mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) verständigen. Zügig soll es trotzdem vorangehen. Mal sehen.

SZ: Sie haben einmal gesagt, die Mieten seien "die soziale Frage unserer Zeit". In vielen Städten steigen die Mieten aber fast ungebremst. Hat die Politik also bei der zentralen sozialen Frage versagt?

Katarina Barley: Jedenfalls müssen wir es besser machen als bisher. Und wir dürfen uns dabei nicht auf einzelne Aspekte beschränken. Deshalb ist der Koalitionsvertrag gut, weil wir das Problem darin von verschiedenen Seiten her angehen. Zum einen wollen wir mehr bezahlbare Wohnungen schaffen. Ein Schwerpunkt liegt daher in öffentlichen und privaten Investitionen und in der Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Und zum anderen müssen wir durch Verschärfung der bestehenden Gesetze den explosionsartigen Anstieg der Mieten aufhalten.

Sie gestehen aber in ihrem Gesetzentwurf selbst ein, dass die Mietpreisbremse bisher nicht richtig funktioniert. Eigentümer dürfen bei der Wiedervermietung höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Aber daran halten sich viele nicht. Woran liegt es, dass die Preisbremse nicht greift?

Sie wirkt schon, allerdings noch nicht in dem Umfang, den wir uns erhofft hatten. Das liegt vor allem an der Kombination von zwei Punkten. Auf der einen Seite muss man bisher als Mieter eine sogenannte qualifizierte Rüge erheben - man muss also sehr genau bezeichnen, weshalb die gerügte Miete zu hoch ist. Auf der anderen Seite haben Mieter in der Praxis aber keine Kenntnis über die Höhe der Vormiete. Das heißt, die für eine Rüge erforderlichen Informationen sind den meisten Mietern nicht bekannt. An beiden Stellen setzen wir mit meinem neuen Gesetzentwurf an.

Mieten in Deutschland

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Inwiefern?

Wenn der Vermieter mehr verlangt als die Mietpreisbremse erlaubt, weil er sich auf eine höhere Vormiete beruft, so muss er künftig dem neuen Mieter die Höhe dieser Vormiete vor Vertragsschluss mitteilen. Wenn er das nicht getan hat, kann der neue Mieter die Miete auf das Niveau der Mietpreisbremse reduzieren, also auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Außerdem reicht künftig eine einfache Rüge. Man muss also nur noch angeben, dass die Mietpreisbremse verletzt ist, und muss das nicht mehr im Detail erläutern.

Diese beiden Änderungen hatten Mieterverbände bereits bei der Einführung der Mietpreisbremse vor drei Jahren verlangt. Warum hat es so lange gedauert?

Das ist bisher am Widerstand der Union gescheitert. Auch die Verhandlungen zu meinem aktuellen Gesetzentwurf sind hart. Aber die beiden geplanten Verschärfungen stehen im Koalitionsvertrag. Ich werde beide Punkte bis zum Ende durchfechten.

Das klingt kämpferisch. Aber in einigen anderen Punkten haben Sie gerade Forderungen der Union nachgegeben. Warum?

Es gibt einen Koalitionsvertrag, der Grundlinien festlegt. Um das dann in einen Gesetzentwurf zu formulieren, muss man manches auslegen. Wir haben versucht das möglichst mieterfreundlich zu tun, die Union hat nicht alles mitgetragen. Aber Politik lebt immer auch vom Kompromiss. Wäre mein Gesetzentwurf von der Union weiter blockiert worden, dann hätte niemand etwas davon gehabt.

Welcher der Punkte, auf die Sie jetzt verzichtet haben, schmerzt Sie am stärksten?

Ich möchte die Höhe der Modernisierungsumlage gerne für ganz Deutschland senken, jetzt wird sie im Gesetzentwurf nur für angespannte Wohnungsmärkte gesenkt. Allerdings können Vermieter in entspannten Wohnungsmärkten oft ohnehin nicht die volle Modernisierungsumlage vom Mieter verlangen, weil die sich dann schlicht eine billigere Wohnung suchen würden.

Die Modernisierungsumlage ist ein großes Problem. Vermieter können bisher jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter umlegen. Es gibt Eigentümer, die das nutzen, um Mieter durch übermäßige Modernisierungen aus ihren Wohnungen zu vertreiben. Die Politik lässt diesen Trick seit Jahrzehnten zu.

Wir wollten das schon in der vergangenen Legislaturperiode unterbinden, aber auch das hatte die Union blockiert. Mit meinem Gesetzentwurf ändern wir das jetzt. Künftig sollen Vermieter in Gebieten mit knappem Wohnraum jährlich nur noch acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen können. Außerdem führen wir erstmals und bundesweit eine absolute Kappungsgrenze für die Erhöhung der Quadratmeter-Miete ein. Diese darf durch eine Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur um höchstens drei Euro steigen. Dies wird vor allem Mietern kleinerer Wohnungen helfen.

Die Union sagt, beides hätten Sie längst haben können, wenn Sie nicht an anderer Stelle mit ihrem Gesetzentwurf über den Koalitionsvertrag hinausgegangen wären.

An uns hat es nicht gelegen und ich bin froh, dass es jetzt endlich gelungen ist, den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren zu tun. Und ich schaue nicht zurück, sondern nach vorn. Ich plane bereits weitere Verbesserungen im Mietrecht.

Um was wird es dabei gehen?

Um die Mietspiegel. Bisher werden sie in Deutschland sehr uneinheitlich erstellt - in manchen Städten gibt es überhaupt keinen. Ich will, dass die Mietspiegel aussagekräftig sind.

"Das Herausmodernisieren soll mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden"

Das ist für Mieter enorm wichtig, da die Spiegel Grundlage für die Bemessung von Mieterhöhungen bei laufenden Mietverträgen und bei der Mietpreisbremse sind. Wenn in die Mietspiegel mehr als die bisher üblichen Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre eingehen, werden sie realistischer. Hohe Neuvertragsmieten wirken sich nicht mehr so stark aus.

An welchen Zeitraum denken Sie? Acht statt der bisher vier Jahre?

Das gehen wir beizeiten an. Ich bin dabei, den Konflikt um den aktuellen Gesetzentwurf abzuräumen. Da wäre es nicht klug, gleich den nächsten Konflikt zu eröffnen.

An was liegt es, dass Eigentümer, die Mieter durch vorgeschobene Modernisierungen aus Wohnungen drängen, bisher kaum belangt werden? Hat hier die Regierung nicht auch viel zu lange zugesehen?

Ich bin seit März Justizministerin, da finde ich das Vorgehen ziemlich schnell. Und mit meinem Gesetzentwurf gehen wir gegen die schwarzen Schafe vor. Das normale Mieter-Vermieter-Verhältnis läuft ja meistens ganz gut. Wir unterstützen alle fairen Vermieter, den unfairen sage ich aber den Kampf an. Deshalb ändern wir auch das Wirtschaftsstrafgesetz.

Deutsch-Britin

Katarina Barley ist in Köln geboren und aufgewachsen. Die 49-Jährige ist Tochter eines britischen Journalisten und einer deutschen Ärztin - sie besitzt beide Staatsangehörigkeiten. Barley ist Mutter von zwei Söhnen. Die Großeltern der beiden stammen sogar aus vier Staaten: Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden und Spanien - große Fußballnationen, die es aber alle nicht bis ins WM-Finale geschafft haben. Ob Barley ebenfalls enttäuschen wird, hängt davon ab, wie viel sie von ihrem Mieten-Gesetzentwurf durchsetzen kann. Bisher ging es in ihrem politischen Leben fast nur bergauf. Die promovierte Juristin startete als Anwältin in einer Hamburger Großkanzlei. 1999 wechselte sie zum Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz, 2001 wurde sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Barleys Zeit in Karlsruhe endete mit dem Mutterschutz vor der Geburt des zweiten Sohnes. Nach ihrer Rückkehr in die Berufstätigkeit war sie unter anderem Richterin. Seit 2013 sitzt Barley im Bundestag. Von 2015 bis zu ihrer Ernennung zur Familienministerin 2017 war sie SPD-Generalsekretärin. Seit Mitte März ist sie Justizministerin. Robert Roßmann

Was ändert sich?

Um gegen die sogenannten Herausmodernisierer vorgehen zu können, wird ein neuer Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand eingeführt.

Mit welchem Strafrahmen?

Das Herausmodernisieren soll mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden. Außerdem sollen Mieter künftig vom Vermieter den Ersatz des Schadens verlangen können, der ihnen wegen der missbräuchlichen Ankündigung oder Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme entsteht. Dies können zum Beispiel Kosten für den Umzug oder aufgrund einer erhöhten Miete sein.

Wohnen Sie eigentlich zur Miete?

Zu Hause an der Mosel wohne ich im Eigentum - und in Berlin zur Miete.

Hatten Sie schon einmal ein Problem mit einem Vermieter?

Nur in meiner Studienzeit. Da bin ich ins Ausland gegangen und hatte zwischenvermietet. Und als ich zurückkam, gab es leichte Schwierigkeiten.

Sie haben gesagt, es gehe der Koalition nicht nur um die Mietpreisbremse, sondern auch um den Bau bezahlbarer Wohnungen. Ist es dann sinnvoll, Milliarden für ein Baukindergeld auszugeben, bei dem es hohe Mitnahmeeffekte geben wird, statt das Geld in den sozialen Wohnungsbau zu stecken?

Für das Baukindergeld ist der Innenminister zuständig. Auch ich finde es sinnvoll, denn es ermöglicht Familien, Eigentum zu erwerben. Und wir wissen, dass selbst genutztes Wohneigentum ein guter Schutz gegen Altersarmut ist.

Aber es gibt jeden Euro nur einmal. Die Milliarden, die Ihre Koalition jetzt für das umstrittene Baukindergeld verwendet, kann sie nicht mehr für den sozialen Wohnungsbau nutzen.

Der Bund investiert 2,5 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau. Wir tun das eine, ohne das andere zu lassen.

Funktioniert Ihre Zusammenarbeit mit Horst Seehofer in der Wohnungspolitik eigentlich?

Bei der Mietpreisbremse sind wir wahrlich nicht immer einer Meinung. Ich gehe aber davon aus, dass wir uns in der Zielrichtung, dass wir mehr bezahlbare Wohnungen brauchen, einig sind. Im Herbst wird es einen Wohngipfel der Bundesregierung geben, für den wir beide zuständig sind. An ihm sollen Vertreter von Ländern, Kommunen, der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände und der Gewerkschaften teilnehmen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, für alle Menschen in Deutschland bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

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